Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn
Statt der bislang rund 1.400 bundesweiten Anerkennungsstellen für die berufliche Anerkennung nicht akademischer Berufsabschlüsse kommt seit 1. Februar 2020 die ZSBA ins Spiel. Sie ist die erste Anlaufstelle für alle, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten, aber hierzu nicht aufgrund eines akademischen Abschlusses berechtigt sind, sondern eine berufliche Anerkennung zu einem Beruf brauchen, der in Deutschland normalerweise im Rahmen einer Ausbildung im Dualen System erlernt wird. Ohne Anerkennung keine Arbeitserlaubnis, kein Visum und kein langfristiger Aufenthaltstitel.
Die Zentrale Servicesstelle Berufsanerkennung ist in der Arbeitsagentur angesiedelt, weil dort die offenen Stellen gemeldet werden, die in deutschen Unternehmen als Fachkräfte fehlen und die auch mit Arbeitnehmern aus Drittstaaten besetzt werden müssen. Die ZSBA ist Teil des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und soll die berufliche Anerkennung als Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis vereinfachen und beschleunigen.
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren soll die Bonner Servicestelle in Zusammenarbeit mit der zentralen Ausländerbehörde des betreffenden Bundeslandes innerhalb von 8 Wochen die Anerkennung bewerkstelligen, d.h. intern die Arbeit mit den 1.400 Anerkennungsstellen koordinieren und die Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf beschaffen. Sie steht aber auch interessierten Arbeitnehmern im Ausland und Arbeitgebern im Inland zur Verfügung, die die Anerkennung für eine bestimmte ausländische Berufsausbildung klären möchten. Dann allerdings gelten andere Fristen.
Arbeitsuchende aus dem Nicht-EU-Ausland sollten aber immer bedenken, dass nicht nur die Anerkennung, sondern auch ausreichende Sprachkenntnisse auf B1-Niveau und eine mit deutschen Arbeitnehmern vergleichbare Bezahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich sind, um mit der Anerkennung auch in Deutschland auch tatsächlich arbeiten zu dürfen.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Winter 2019/2020
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