Kindergeld

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Kindergeld beantragen

Wer in Deutschland angemeldet ist und einen gültigen Aufenthaltstitel hat, der kann beim Vorhandensein von Kindern das einkommensunabhängige Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr besteht der Anspruch unbedingt, danach kommt es darauf an, ob das Kind in Studium oder Ausbildung steht und eigenes Einkommen hat.

Kindergeld-Tipps für Expatriates

Für EU-Expats auf Entsendung ist noch wichtig, dass bei der Beantragung der meist höheren deutschen Leistungen, die Zahlungen im Heimatland angerechnet werden. Bei der dann etwas komplizierteren Beantragung sollte man deutschsprachige, kompetente Unterstützung, z.B. von Anders Consulting, in Anspruch nehmen. Oft kommen Nachfragen oder Anforderungen für weitere Nachweise oder Dokumente von der Familienkasse. Auf diese solle man umgehend antworten, sonst wird der Antrag im Ganzen abgelehnt und man muss von vorn beginnen.

Auch Expats, die in Deutschland arbeiten und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, ihre Familie und Kinder aber erst später im 2. Relocation-Step nachholen wollen, können für die noch im Ausland lebenden Kinder deutsche Leistungen beziehen.

Das Kindergeld soll helfen, das Existenzminimum von Kindern zu sichern. Geregelt sind die Zuwendungen im Einkommenssteuergesetz (EStG) und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Hier geht es zu mehr Infos zum Kindergeld, den Downloads der Antragsunterlagen und der Service-List Kindergeld von Anders Consulting.

 

 

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