Fachkräfteeinwanderungsgetz
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist keines der üblichen Gesetze mit Paragrafen, die man nachschlagen kann. Der Bundestag hat jedoch beschlossen, dass das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Beschäftigungsverordnung (BeschV) umfassend geändert werden, so dass im Ergebnis eine grundlegende Reform der qualifizierten Einwanderung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels entstanden ist.
Wesentliche Merkmale sind der Entfall der Vorangprüfung und der Verzicht auf die Definition besonderer Mangelberufe in der Positivliste, in die Einwanderung im gewerblichen Bereich ausschließlich möglich ist. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz definiert also jede Fachkraft, die über eine berufliche Anerkennung verfügt als Fachkraft, die eine Arbeitserlaubnis, ein Visum und später einen langfristigen Aufenthaltstitel erwerben kann.
Wer eine entsprechende berufliche Anerkennung bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn (ZSBA) oder der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB/KMK, vergleiche auch anabin Datenbank) ebenfalls in Bonn erfolgreich bewerkstelligt hat, bei dem dringt das neue Gesetz aber weiterhin für die meisten Berufe auf nachgewiesenen Deutschkenntnissen und einem angemessenen Gehalt im Vergleich zu deutschen Arbeitnehmern der gleichen Qualifikation.
Ein weiteres Novum des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren als Ergänzung zum Standardverfahren. Beginnt das Standardverfahren mit der Beantragung eines Visums durch den Arbeitnehmer bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland, kann beim Fachkräfteverfahren der einstellende Arbeitgeber das Verfahren bei der zuständigen, zentralen Ausländerbehörde seines Bundeslandes beantragen. Damit hat der Arbeitgeber mehr Kontrolle und kann – wenn alles erst einmal eingespielt ist – damit rechnen, dass der zukünftige Arbeitnehmer aus einem Drittstaat nach 15 Wochen ein Visum in den Händen hält und seinen Job antreten kann.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Winter 2019/2020
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