Entsendung

Entsendung

Entsendung – was ist das?

Zu den Entsendungsarten gehören Dienstreise, Abordnung, Delegation, Versetzung und Übertritt. Die Dienstreise – auch ins Ausland mit einem Business Visum – ist im eigentlichen Sinne keine Entsendung. Die Abordnung gehört in den Bereich Short-Term-Entsendung. Sie umfasst den mittelfristigen bis Long-Term-Bereich bis zu einigen Jahren, wobei der Lebensmittelpunkt und Arbeitsvertrag im Heimatland verbleiben.

Notwendige Vereinbarungen im Entsendevertrag

In der Regel reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aus, eine Entsendung anzuordnen und einen Arbeitnehmer zu einem der mittlerweile Millionen von globalen Expatriates zu machen. Deshalb wird bei echten Entsendung, die von der Dauer her nicht mehr den Charakter einer Dienstreise haben, ein Zusatzvertrag – ein Entsendevertrag – geschlossen. Oftmals ist dieser Entsendevertrag auch erforderlich, um im Land der Entsendung einen Aufenthaltstitel erwerben zu können. Bei einem dienstlichen Auslandsaufenthalt ist dem Arbeitnehmer gem. § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) eine Niederschrift des geänderten Arbeitsvertrages oder Entsendevertrages vor Abreise auszuhändigen.

Bei Entsendungen von mehr als einem Monat Dauer ist zudem die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, da es sich um eine zeitweise Versetzung handelt. Bei Entsendungen mehrerer Arbeitnehmer aus einem Betrieb, der einen Betriebsrat hat, empfiehlt sich die Ausarbeitung einer Entsenderichtlinie für die Standardisierung der Entsendungsvorfälle.

Pflicht zur Sozialversicherung bei der Entsendung

Bei jeder Entsendung muss zuvor geklärt werden, das Recht welchen Landes für die Sozialversicherung zur Anwendung kommt. Sind eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt, spricht man von Ausstrahlung, und der entsendete Mitarbeiter kann in der deutschen Sozialversicherung verbleiben. In § 4 des 4. Sozialgesetzbuchs (SGB IV) heißt es dazu: „Unter Entsendung ist ein im Voraus zeitlich begrenzter, beschäftigungsbedingter Ortswechsel eines Mitarbeiters mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers ins Ausland zu verstehen.“

Arbeitgeber bekommen über die Krankenkasse die sog. A1 Bescheinigung, aus der dann hervorgeht, ob die Bedingungen der Ausstrahlung auf die betreffende Entsendung zutreffen.

Entsendung vs Übertritt

Bei der Delegation, die von der Dauer der Abordnung entspricht, wandern Arbeitsvertrag und Lebensmittelpunkt ins Gastland. Oft folgt daraufhin der Übertritt, der einer vollständigen Übersiedlung und einem vollständigen Übergehen aller Rechtsbeziehungen ins Ausland gleichkommt. Eine Rückkehr ist dann nicht mehr vorgesehen. Unternehmensintern sind die Abstufungen von Dienstreise über Entsendung bis hin zum Übertritt in der Entsenderichtlinie geregelt.

Bei Entsendungen können, insbesondere auch kulturell, viele Fehler gemacht werden, u.a. die 7 Totsünden bei der Entsendung ins Ausland.

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