Diplomatenklausel
Auf Diplomatenklausel im Mietvertrag achten
Für Expats, die auf einer befristeten Entsendung sind, stellt sich immer wieder die Frage, was eigentlich passiert, wenn der Arbeitgeber sie vor Ablauf der geplanten Entsendungsdauer abberuft, d.h. ins Heimatland zurückbeordert und repatriiert oder dringlich in ein anderes Land versetzt. Die Problematik entsteht vor allem dadurch, dass die meisten Mietverträge, die heutzutage angeboten werden, und bei Anders Consulting geprüft werden, einen Kündigungsausschluss für die ersten 2 Jahre der Laufzeit vorsehen. Gesetzlich zulässig sind sogar bis zu 4 Jahre. Das erschwert es, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen.
Die beste Lösung ist hier eine sogenannte Diplomatenklausel. Sie bestimmt, dass bei vorzeitigem, nicht durch den Mieter veranlassten Departure, d.h. Wegzug ins Ausland, die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung einer Mietwohnung mit einer Frist von 3 Monaten besteht. In der Regel ist nachzuweisen, dass der Arbeitgeber die neuerliche Versetzung ausgelöst hat und nicht andere Gründe vorliegen, z.B. ein Arbeitgeberwechsel. Dieser läge dann in der Verantwortungssphäre des Mieters und wird von der Diplomatenklausel nicht erfasst.
Was tun, wenn keine Diplomatenklausel vereinbart wurde?
Auch dann ist in vielen Fällen eine Lösung aus dem Mietvertrag nicht aussichtslos. Wenn ein Mieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat in eine Lage kommt, in der ihm die Weiterführung des Mietvertrags und die Einhaltung der Kündigungssperrfrist nicht zuzumuten ist, kann man unter Berufung auf die Bestimmungen von Treu und Glauben und unter Nachweis eines geeigneten Nachmieters auch ohne Diplomatenklausel aus dem Vertrag kommen. Hier ergänzt das BGB dann das Mietrecht, welches es normalerweise in solchen Fällen nicht vorsieht, einen Mietvertrag vorzeitig kündigen zu können.
Der Einzelfall ist entscheidend
Das ist nicht immer ganz einfach, hängt vom Einzelfall ab und erfordert etwas Verhandlungsgeschick, da der Weg über die Gerichte wenig Sinn macht, denn es muss in solchen Situationen ja grundsätzlich schnell gehen. Anders Consulting Relocation Service hat bislang für die betreuten Expats, die sich in einer solchen Situation befanden nach Prüfung der Sachlage stets ein befriedigendes Ergebnis erzielt. Leider war in einigen Fällen von vornherein abzusehen, dass hier ein Erfolg ausgeschlossen oder wenig wahrscheinlich war. Dann wurde den Kunden empfohlen, ggf. doch einen Anwalt oder den Mieterverein zu konsultieren, wenn sie eine genauere Prüfung wünschten.
Insofern ist unbedingt zu empfehlen, eine Diplomatenklausel in den Mietvertrag aufzunehmen, wenn man ins Ausland entsendet wird. Sie ist bei Anders Consulting Teil der Prüfung des Mietvertrags und wird auf Wunsch des Kunden nachverhandelt.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Herbst 2018
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