Botschaft
Botschaft
Wer nicht Bürger von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der USA und seit dem Brexit auch von Großbritannien ist, der muss bereits im Heimatland sein Visum beantragen, d.h. die Immigration und den Beantragungsprozess für einen Aufenthaltstitel dort starten. Die genannten Nationen können das innerhalb von 3 Monaten nach Einreise erledigen. Aber Vorsicht: Vor der Erteilung des Aufenthaltstitels ist keine Tätigkeit erlaub! Um die Zeit bis zur Erteilung des Visums so kurz wie möglich zu gestalten, rät Anders Consulting zur folgenden Vorgehensweise am Beispiel der Blauen Karte:
Sobald ein Arbeitsvertrag vorliegt oder geschlossen werden soll einen Termin bei der Botschaft machen. Sonst geht u.U. viel unnötige Zeit verloren, wenn man nicht gleich einen Termin bekommt.
Was bedenken beim Termin in der Botschaft?
Den Termin für alle Personen machen, die mit nach Deutschland kommen und Anträge für alle stellen. Nur verheiratete und eigene Kinder werden als Familie gewertet. Andere Personen (Lebenspartner, Haushaltsangestellte, Sekretäre, etc.) müssen ein eigenes Visum beantragen, das sie oft nicht erhalten. Alle Familienstandurkunden mitbringen und darauf dringen, in welcher Form der Legalisation sie bei der deutschen Ausländerbehörde verlangt werden. Nachträglich aus Deutschland eine Apostille besorgen zu müssen, ist mehr als ärgerlich.
Sofort das richtige Visum beantragen und nicht den Versuch machen, zuvor mit einem Touristen-Visum einzureisen. Auch nicht Beschäftigung als Training verkaufen. Solches Vorgehen ist ungesetzlich und kann Ausweisung oder Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Einen Auszug aus anabin, Arbeitsvertrag und Arbeitsplatzbeschreibung gleich zum Termin bei der Botschaft mitbringen. Das beschleunigt die Prüfung.