7 Friends
Was sind die „7 Friends“?
Von den „7 Friends“ spricht man, wenn man jene Drittstaaten charakterisiert, die bei der Einreise und der Beantragung von Aufenthaltstiteln privilegiert sind, d.h. Sonderrechte genießen. Bürger dieser Staaten dürfen bis zu 3 Monate visumfrei nach Deutschland einreisen, sich hier melden und dann ohne zuvor die deutsche Botschaft im Herkunftsland besucht zu haben, ihre Anträge auf einen Aufenthaltstitel bei der für ihre Meldeadresse zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Wer sind die „7 Friends“?
Die Privilegien gelten ausschließlich für Bürger der folgenden Staaten: Japan, Süd-Korea, Israel, Neuseeland, Australien, Kanada, USA. Eigentlich müsste es seit dem 1. Januar 2021 „8 Friends“ heißen, denn seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich mit Nordirland ebenfalls mit von der Partie. Da auch Bürger anderer Staaten visumfrei nach Deutschland einreisen können, z.B. aus der Ukraine oder Brasilien, sollte man die Staatengruppen nicht verwechseln.
Welche Vorteile hat das für Arbeitgeber?
Obwohl die Privilegien dazu gedacht waren, den Bürgern der „7 Friends“ besondere Vorteile zu gewähren, hat die Wirklichkeit dies in einen Nachteil verwandelt. Durch die bundesweite Überlastung der Ausländerbehörden gerade in den Metropolen wie München, Frankfurt am Main oder Stuttgart dauert es oft Wochen, ja gar Monate, bis die Antragsteller einen Termin bekommen, um Ihren Aufenthaltstitel zu beantragen.
Der eklatante Nachteil ist, dass sie bis zur Bewilligung des Aufenthaltsrechts nicht arbeiten dürfen. Dies ist mit einem vorab erteilten Visum nämlich möglich. Somit sollten auch Bürger der „7 Friends“ bei der zuständigen deutschen Botschaft im Herkunfts- oder Aufenthaltsstaat anfragen, ob sie ein Visum beantragen können. Manche Botschaften sind kulant und machen mit.
Aber auch Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen sind Mangelware und man muss oft monatelang warten. Egal aus welchem Drittstaat, ein Arbeitgeber eine neue Fachkraft rekrutiert, sollten alle Alternativen sorgfältig gegeneinander abgewogen und der Prozess der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis strategisch geplant werden. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, wo noch mehr Unsicherheit herrscht.
Eine Alternative für das Standardverfahren ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Winter 2020/21
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