Professionelle Immigration: Arbeitserlaubnis, Visabeschaffung, Botschaftstermin und Aufenthaltstitel
Mit uns ist aller Anfang leicht: Aufenthaltstitel und Visum für Entsendete und qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten
Nicht-EU-Bürger brauchen vor Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Regel ein Visum. Dieses bekommt man im Standardverfahren bei der Deutschen Botschaft im Heimatland oder Ansässigkeitsstaat. Ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, aber meist nur ein vorläufiger Aufenthaltstitel. Nach Einreise entscheidet die zuständige Ausländerbehörde von der Botschaft unabhängig, ob die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel gegeben sind – und zwar in der Regel strenger.
Ein zentrales Element der Visabeantragung ist die Vorabanfrage bei der Agentur für Arbeit, meist als Arbeitserlaubnis bezeichnet. Als Alternative zum Standardverfahren gibt es das beschleunigte Fachkräfteverfahren im Rahmen des 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Hier startet der Prozess nicht bei der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, sondern bei der zentralen Ausländerbehörde im jeweiligen Bundesland des Arbeitgebers, bzw. des Betriebes. Besuchen Sie auch die Checkliste zum beschleunigten Fachkräfteverfahren, um zu ermitteln, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Ihre Zwecke geeignet ist.
Wir unterstützen Sie dabei zu klären, ob und wie Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllen können und begleiten Sie durch den Immigration-Prozess für die Blaue Karte EU, den Status als Spezialist, den Personalaustausch u.v.m. Auch die neuen Möglichkeiten des 2023 in Kraft getretenen neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG, 2023) werden berücksichtigt.
Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden oder ausländische Qualifizierte und Fachkräfte einstellen, müssen sich um die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung kümmern, bzw. die betroffenen Mitarbeiter müssen das selbst tun. Bürger aus Drittstaaten benötigen stets einen gültigen Aufenthaltstitel, wenn sie in Deutschland einer Erwerbsarbeit oder Selbständigkeit nachgehen wollen.
Auf keinen Fall mit einem 3-Monats-Visum arbeiten!
Bürger der USA, Australien, Kanada, Republik Korea, Japan, Israel – und seit dem Brexit des Vereinigten Königreiches mit Nordirland – können visumfrei für 3 Monate nach Deutschland einreisen, auch auf Geschäftsreise, und hier Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen (außer für die ICT-Karte!). Achtung: Ein Schengen-Visum oder Business-Visum berechtigt nicht zum Arbeiten in Deutschland!
Wie funktioniert das nun der Arbeitserlaubnis? Und welcher Titel gemäß des Aufenthaltsgesetzes ist der richtige? Und was hat das mit der Beschäftigungsverordnung zu tun? Was ist eine Blaue Karte EU? Und wir lange dauert das ganze? Was passiert nach der Einreise? Was ist ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)? Was ist erlaubt und was nicht? Wie ist das mit Familienmitgliedern oder Lebenspartnern und der Familienzusammenführung?
Sehr viele Fragen! Antworten gibt es bei der Relocation-Agentur Anders Consulting. Nutzen Sie auch unseren Gratis-Visa-Check. Vertiefende Experten-Info für Entsendungen und Neueinstellungen aus dem Ausland nach Deutschland finden Sie in unserem großen Relocation-Report.
Die Service-List Immigration zeigt alles am Beispiel des Arbeitsvisums für Deutschland im Standardverfahren, wobei sich die Details immer an der individuellen Konstellation orientieren. Im Rahmen unserer Tätigkeit erbringen wir keine Rechtsdienstleistungen.
Grenzenlos gut: Schnelle und preiswerte Beschaffung von Arbeitserlaubnis, Visum und Aufenthaltstitel
„Visa-Agenturen gibt es viele, auch mit wohlklingenden Namen. Auch Anwaltskanzleien und Unternehmensberatungen bieten entsprechende Dienstleistungen an. Die Preise für die Unterstützung bei der Beantragung einer Blauen Karte EU können so 2.000,00 Euro oder mehr betragen. Bei uns starten Sie mit 630,00 Euro – und meist sind wir auch noch schneller!
Mit unseren 100 Destinationen in Deutschland sind wir immer up-to-date und assistieren Ihnen bei der Beantragung. So sind wir mit den neuen Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG 2023) bereits gut vertraut. Was ändert sich z.B. für die Blaue Karte? Die Blaue Karte-EU wurde in einen neuen Paragraphen verschoben (nun § 18g AufenthG) und die Einkommensgrenzen dafür deutlich gesenkt. Sie steht jetzt auch international schutzberechtigten Personen und allen Berufsanfängern offen, unabhängig von der Berufsgruppe. Die Liste der Mangelberufe wurde erweitert und die Beschränkung für den Arbeitgeberwechsel von 24 auf 12 Monate verkürzt. Der Familiennachzug zu Personen mit Blauer Karte wurde ebenfalls erleichtert.
Auch um Deadlines für die Verlängerung kümmern sich die meisten Visa-Agenturen nicht automatisch. Wir schon. Unsere Relocation-Consultants an unseren 100 Destinationen sind mit den Behörden vor Ort gut vernetzt und kennen alle lokalen Eigenheiten. So können sie bei der Anmeldung und der Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels für ein optimales Timing sorgen. So erleben die Mitarbeitenden, die aus Drittstaaten nach Deutschland kommen und selbst meist noch kein Deutsch sprechen, Deutschland und seine Behörden als positiv und unterstützend, was im Alleingang leider ganz anders aussehen kann.
Buchen Sie also die Hilfe der Experten, damit bei der Rekrutierung im Ausland vor und nach Ankunft nichts schiefläuft und Newcomer ein angenehmes Integrationserlebnis haben. You´ve got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Immigration, d.h. Arbeitserlaubnis, Visum und Aufenthaltstitel
Was ist mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2023) nun alles möglich? Wer kann kommen? Und welche Erleichterungen gibt es?
- Blaue Karte (§ 18g AufenthG) nun auch für Arbeitnehmer mit in Deutschland anerkannter Ausbildung und IKT-Spezialisten (Informations- und Kommunikationstechnologie)
- Mit der Blauen Karte ist nun jede Tätigkeit zulässig, auch in ausbildungs- oder studienfremden Berufen
Absenkung der Einkommensschwellen für alle Beschäftigungen, auch für die Blaue Karte (45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) - Der Arbeitgeberwechsel für Inhaber der Blauen Karte wird erleichtert, ebenso wie der Nachzug der Familie (Familienzusammenführung, Wohnraumerfordernis entfällt)
- Die Blaue Karte aus anderen EU-Staaten wird nun faktisch in Deutschland anerkannt
- Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, die im Herkunftsland staatlich anerkannt sind, z.B. 2 Jahre Berufsausbildung plus 2 Jahre Berufserfahrung
- In der Anerkennungspartnerschaft ist die Einreise und Beschäftigung auch ohne Anerkennung möglich
- Chancenkarte: Punkte sammeln für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt auch ohne anerkannte Qualifikation
- Erleichterungen für Studierende: Mehr Nebentätigkeit und erweiterte Zweckwechsel möglich
- Sprung aus dem Asyl vor Stichtag 29. März 2023 in die Beschäftigung nun möglich
- Tarifgebundene Unternehmen dürfen internationale Fachkräfte bis zu 8 Monate vereinfacht beschäftigen
Die Darstellung ist stark verkürzt. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand Winter 2023/24
Und was kommt im Anschluss an die Einreise nach Deutschland?
Service-Liste Arbeitserlaubnis, Visum und Aufenthaltstitel
und
Festpreis zusammen 625,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis Single 4100,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis pro weitere Person 60,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis Single 320,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis je weitere Person 60,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
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