Good-Bye Deutschland: Private Verträge von Expats kündigen
Departure-Basics: Alle privaten Verträge eines Haushalts bei Wegzug ins Ausland wirksam kündigen
Wer als ausländische Fachkraft bei Beendigung der Entsendung oder als Deutscher bei einem Gang ins Ausland das Land verlässt, der sollte sich rechtzeitig um die diversen Vertragskündigungen kümmern, die neben der Kündigung des Mietvertrags anfallen.
Der Umzug ins Ausland ist kein genereller Grund für vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten. Der Zeitpunkt der Kündigung des Mietvertrages ist daher der richtige Zeitpunkt für die Vorbereitung der Kündigungen, d.h. rund 3 Monate vor Abreise.
Neben dem Mietvertrag sind noch viele andere Vertragsverhältnisse zu beenden, darunter z.B. die Kündigung und Auflösung des Bankkontos. Anders Consulting bietet Ihnen Good-Bye-Services für alle Lebenslagen und Bedürfnisse.
Im Laufe von Jahren schließt man nämlich eine ganze Menge private Verträge, z.B. Handyverträge, Versicherungen, Mitgliedschaften im Fitness-Studio oder beim ADAC, Abos für Zeitschriften oder Streaming-Dienste – und noch viel mehr. Und um notwendige Dienstleistungen wie Strom, Gas, Rundfunkbeitrag, Kfz-Versicherung, Telefon und Internet kommt man ja gar nicht herum. All das muss man nun fristgerecht loswerden, um kein Geld zu verschenken.
Gut zu wissen, dass mit der obligatorischen Abmeldung zumindest die Ausländerbehörde und das Finanzamt automatisch informiert werden. Auch die Krankenversicherung muss man nicht kündigen. Deutsche sollten sich jedoch erkundigen, ob sie eine Anwartschaft erhalten und später wieder in das deutsche Sozialsystem zurückkehren können, wenn sie längerfristig ins Ausland gehen. Wenn die Ausstrahlung festgestellt wird, besteht die Versicherung ohnehin fort.
Doch alle anderen Vertragspartner und Behörden muss man aktiv davon in Kenntnis setzen, dass man das Land verlässt. Eltern sollten es z.B. nicht verpassen, in der Schule oder im Kindergarten rechtzeitig Bescheid zu sagen.
Viele private Vertragspartner sind kulant, bzw. einige sogar gesetzlich gezwungen, den Vertrag vorzeitig zu beenden, weil sie ihre Dienstleistung am neuen Wohnort in der EU oder in einem Drittstaat gar nicht zu gleichen Konditionen erbringen können, z.B. Mobilfunk- und DSL-Provider. Bei den Versorgern kündigt man und gibt den Zählerstand bei Auszug bekannt. Oft wird die Abmeldebestätigung als Nachweis für die vorgezogene Vertragsbeendigung verlangt.
Viele Expats machen sich das Leben auch dadurch schwer, dass sie eine Kündigungsbestätigung verlangen. Da eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, machen das viele Vertragspartner einfach nicht. Wenn man aber sicher ist, dass man wirksam gekündigt hat, kann einem nichts passieren.
Der Service erscheint mit 250,00 Euro plus Umsatzsteuer hochpreisig, aber er ist am Ende sehr aufwändig und mit viel Bürokratie verbunden. Jedoch spart er meist mehr als er kostet, denn wenn der Fitness-Club noch den Jahresbeitrag abbucht, weil man nicht rechtzeitig gekündigt hat, dann hat man das Geld meistens schon wieder raus. Überlassen Sie also diesen nervigen Teil Ihrer Relocation jemandem, der sich damit auskennt.
Dieser Service umfasst nicht die Kündigung des Mietvertrags. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen.
Service-Liste private Verträge kündigen
Festpreis 250,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Richtig kündigen heißt kurz und schmerzlos kündigen
„Will man als Expat am Ende einer Entsendung während der Good-Bye-Phase die Verträge kündigen, die man heutzutage so hat, steckt der Teufel im Detail. Das Gros lässt sich aber durch ein passend formuliertes Kündigungsschreiben in relativ kurzer Zeit beenden. Das gilt natürlich auch für Deutsche, die auf Entsendung oder dauerhaft ins Ausland emigrieren.
Viel Ärger hat oft, wer seinen Mobilfunkvertrag oder Festnetzanschluss und DSL kündigen möchte. Hier neigen die Anbieter dazu, den Wegzug ins Ausland schlicht zu ignorieren und so zu tun, als könne man den alten Vertrag vor allem im EU im Ausland weiter nutzen. Das gilt aber nur, wenn dort identische Dienste zu den gleichen Konditionen verfügbar sind! Das ist aber oft nicht der Fall und man hat spätestens bei Vorlage der Abmeldung ein Sonderkündigungsrecht.
Tückisch sind auch Abos von mobilen Diensten, die über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Da kennt man den Anbieter meistens gar nicht genau und weiß nicht, wem man das Kündigungsschreiben überhaupt schicken soll. Der Einzug der Beträge läuft weiter bis man einen Widerspruch erklärt. Auch kann eine Kündigung erschwert werden, weil erst das subventionierte Handy abgelöst werden muss, bevor eine Kündigung wirksam wird.
Wer nicht aus Deutschland kommt, hat vielleicht auch Probleme, den richtigen Weg der Kündigung zu wählen, damit es hinterher keinen Stress wegen mangelnden Zugangs beim Vertragspartner gibt. Wer Einschreiben mit Rückschreiben wählt, kann herbe Rückschläge erleben. Auch Kündigungen per E-Mail funktionieren nicht. Manche Verträge kann man auf der Plattform des Anbieters kündigen. Ein Screenshot kann helfen, später zu belegen, dass man gekündigt hat.
Sie sehen: Damit beim Kündigen der Privatverträge alles reibungslos klappt, sollte man so viel Erfahrung haben wie ein langjähriger Relocation-Consultant. Solche Profis wie wir eben! Und darum holen Sie sich doch einfach die Unterstützung für das gesamte Departure bei beruflich bedingtem Aufbruch ins Ausland. Vergessen Sie auch nicht, Ihr Bankkonto zu schließen. Youe got a Friend in Germany!“
Meine Profi-Checkliste für Vertragskündigungen beim Departure
Wohnungsbezogene Verträge:
1. Mietvertrag
Kündigungsfrist beachten (meist 3 Monate)
Wohnungsübergabe organisieren
Kautionserstattung klären
2. Strom- und Gasversorger
Anbieter kontaktieren
Abmeldung oder Umzug melden
Zählerstände ablesen
3. Wasser
Versorger kontaktieren
Abmeldung oder Umzug melden
4. Internet und Festnetztelefon
Anbieter kontaktieren
Vertrag kündigen oder ummelden (Sonderkündigungsrecht bei Wegzug ins Ausland unter Bedingungen)
Hardware zurücksenden (Router etc.)
5. Kabel- oder Satellitenfernsehen (Sonderkündigungsrecht bei Wegzug ins Ausland unter Bedingungen)
Anbieter kontaktieren
Vertrag kündigen oder ummelden
6. Rundfunkbeitrag (ARD, ZDF, Deutschlandradio)
Abmeldung bei der GEZ
Versicherungen:
1. Haftpflichtversicherung
Vertrag kündigen oder auf neues Land anpassen
2. Hausratversicherung
Vertrag kündigen oder auf neues Land anpassen
3. KFZ-Versicherung
Fahrzeug abmelden
Versicherung kündigen
Schadenfreiheitsrabatt für Ausland bestätigen lassen
4. Lebensversicherung
Vertrag kündigen oder anpassen
Abonnements und Mitgliedschaften:
1. Fitnessstudio
Vertrag kündigen
2. Zeitschriften und Zeitungen
Abonnements kündigen
3. Streamingdienste (Netflix, Spotify, etc.)
Abonnements kündigen oder anpassen
4. Bahncard, Nahverkehrs-Abos
Kündigen oder anpassen
Finanzverträge:
1. Bankkonten
Überlegen, ob ein deutsches Konto benötigt wird
ggf. Konten kündigen
2. Kreditkarten
Kündigen oder anpassen
3. Bausparvertrag
Kündigen oder anpassen
4. Kreditverträge
Rückzahlung, Ablösung klären oder anpassen
Sonstiges:
1. Mobilfunkvertrag
Kündigen oder internationalen Tarif anpassen (Sonderkündigungsrecht bei Wegzug ins Ausland unter Bedingungen)
2. Verein- und Clubmitgliedschaften
Kündigen
3. Paketdienste (Amazon, etc.)
Lieferadressen anpassen oder Abos kündigen
4. Dienstleister (Reinigungsdienst, Hausmeisterservice, etc.)
Kündigen oder abmelden
5. Post-Nachsendeservice
Bei der Deutschen Post beantragen, auch ins Ausland möglich
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand Sommer 2024.
10 Tipps rund um die Kündigung von privaten Verträgen
1. Kfz-Versicherungen sind ein Sonderthema, da Versicherungspflicht herrscht. Die Versicherung endet i.d.R. mit Verkauf, Abmeldung oder Zulassung des Pkw im Ausland, d.h. bei Expats am Ende der Entsendung durch den Export des Fahrzeugs
2. Der Mietvertrag ist ebenfalls ein Sonderfall, da seine Beendigung schwerer wiegende Konsequenzen hat, z.B. in Bezug auf Fristen, Schönheitsreparaturen und die Herausgabe der Sicherheiten. Anders Consulting bietet einen Extra-Service zur Auflösung des Mietvertrags an
3. Bei Wegzug ins Ausland muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht gekündigt werden. Durch die Abmeldung des Arbeitgebers ist das wie bei den anderen Sozialversicherungsarten bereits erledigt. Man sollte aber die Zeiten der Sozialversicherung gut dokumentieren, z.B. für Rentenansprüche, die man in Deutschland erworben hat
4. Verträge mit Privatpersonen, in denen ständig wiederkehrende Leistungen erbracht werden, können auf maximal 24 Monate abgeschlossen werden und dürfen sich stillschweigend nur um maximal 12 Monate verlängern. Die Frist zum Kündigen darf 3 Monate nicht überschreiten (vergl. § 309 Nr. 9 BGB)
5. Manche langfristigen Verträge lassen sich vorzeitig beenden, da eine Unzumutbarkeit vorläge, sie bei Fortzug ins Ausland bis zum Ende erfüllen zu müssen. Das gilt auch manchmal, wenn der Mietvertrag gekündigt werden muss, weil die Entsendung vorzeitig endet. Die Interessen der Vertragsparteien sind im Einzelfall zu prüfen (vergl. § 314 Abs. 1 BGB)
6. Sonderkündigungsrechte ergeben sich bei einseitigen Vertragsänderungen wie Beitragsanpassungen, Prämienerhöhungen, Erhöhungen eines vereinbarten Selbstbehalts oder der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
7. Handy-, Kabel-TV– und DSL-Verträge können nach § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG) mit 3-Monats-Frist gekündigt werden, wenn am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung vom Anbieter nicht erbracht werden kann
8. Was beim TKG klappt, geht leider nicht beim Fitness-Studio: Bei der Mehrzahl der privaten Verträge gehen Gesetzgeber und Gerichte davon aus, dass ein Umzug über größere Distanz in der Risikosphäre des privaten Vertragspartners liegt
9. Kündigungen aus wichtigem Grund sollten vorsorglich immer um einen Passus ergänzt werden, dass man ersatzweise die ordentliche Kündigung ausspricht, so dass wenigstens diese Ersatz-Frist gewahrt bleibt
10. Vorsicht Falle: 1. Es kommt wie beim Mietvertrag auf den Zugang der Kündigung an, die eine einseitige Erklärung ist und daher keiner Bestätigung bedarf. 2. Ein Rücktritt ist keine Kündigung. Beim Rücktritt wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst als hätte es ihn nie gegeben
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Sommer 2024
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Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service