Teil 3 – Die deutschen Ausländerbehörden: Die Aufgaben und praktischen Schwerpunkte in der Arbeit

Teil 3 – Die deutschen Ausländerbehörden: Die Aufgaben und praktischen Schwerpunkte in der Arbeit

Was ist bei den Ausländerbehörden los und woran liegt es, dass sie so langsam sind? Welche Lösungsansätze bieten sich an und sind zudem realistisch? Es wird bei der Beantwortung mit vielen Vorurteilen und Fehlurteilen aufgeräumt. Dies ist der dritte von 7 Teilen, die sich mit diesen Fragen und Unteraspekten beschäftigen. Jeden Teil gibt es auch als Video. Die Serie startete Mitte Mai und wird hier wöchentlich fortgesetzt.

Zur besseren Lesbarkeit wird in das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Von Christoph Anders, Gesellschafter und Mitglied der Geschäftsleitung bei ANDERS CONSULTING Relocation Service

Teil 3: Großereignisse lassen die gebeutelten Ausländerbehörden nicht zur Ruhe kommen

Dies ist der dritte Teil der Serie zum Thema Ausländerbehörden, und ob diese ein Hindernis für die Fachkräftegewinnung darstellen. Darin beleuchten wir vor allen Dingen die theoretischen Aufgaben der Ausländerbehörden und welche Aufgaben sie in der Praxis tatsächlich verfolgen – und mit welcher „Schizophrenie“ sie dabei leben müssen.

Zunächst wäre bei der näheren Betrachtung der Aufgaben der Ausländerbehörden darauf hinzuweisen, dass es einen Zielkonflikt zwischen der Einwanderungskontrolle und der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland in Deutschland gibt. Ja, man kann das schon als schizophren bezeichnen: Die einen braucht man dringend, die anderen sollen zurückgeführt werden. Doch dazu später noch mehr.

Insbesondere vier größere Ereignisse haben in den letzten zehn Jahren die Ausländerbehörde stark beschäftigt: Da wäre zum einen die Masseneinwanderung von 2015 – manche nannten es „Flüchtlingskrise“, ein Begriff, den wir uns nicht zu eigen machen – , zum anderen belastete die Coronakrise 2020/21 die Arbeit, was enorme Spuren hinterlassen hat.

Im Rahmen des humanitären Schutzes für vor dem russischen Überfall flüchtende Ukrainer waren – kaum war Corona vorbei – dann noch einmal fast 1 Million Fälle zu bearbeiten. Das BAMF hatte sich schlicht nicht für zuständig erklären können und diese Herkulesaufgabe wurde daher an die Ausländerbehörden delegiert.

Zu guter Letzt kam 2023 das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hinzu, das ab 2023 eine ganze Reihe von neuen Tatbeständen, Prüfpflichten und Aufenthaltstiteln enthält. Schon die erste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom März 2021 hatte zu Kapazitätsproblemen geführt, nachdem das so genannte beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt worden war.

Welche Migrationsgruppen erhalten welche Ressourcen seitens der Ausländerbehörde?

Interessant ist, dass im Jahr 2016 nur 5 % der Verfahren, die von den Ausländerbehörden geführt wurden, der Erwerbstätigkeit dienten. Ein Großteil neben der EU-Binnenmigration entfiel auf Asylverfahren, aber auch auf Studierende und die Familienzusammenführung. 2021 war der Anteil für die Erwerbstätigkeit aufgrund der verminderten Asylverfahren dann auf rund 11 % gestiegen, was aber nur 40.000 Verfahren ausmacht. 2020 und 2021 gibt es bei der Arbeitsmigration eine kräftige „Corona-Delle“: Die Zahlen an einwandernden Fachkräften unterschritten sogar 30.000 Fälle im Jahr – die Hälfte des Wertes vor Corona.

Interessant ist, dass im Jahr 2016 5 % der Verfahren, die von den Ausländerbehörden geführt wurden, der Erwerbstätigkeit dienten. Die verbleibenden 75 % entfallen vor allen Dingen auf Asylverfahren, aber auch auf Studierende und die Familienzusammenführung. 2021 war der Anteil für die Erwerbstätigkeit aufgrund der verminderten Asylverfahren dann auf rund 11 % gestiegen, was aber nur 40.000 Verfahren ausmacht.So macht die humanitäre Migration (Asyl, Flüchtlingsschutz) den Löwenanteil der gesamten Arbeit der Ausländerbehörden aus, obwohl die Verfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz BAMF) geführt werden. Hier erkennt man auch noch einmal den Zielkonflikt sehr gut: Sollen die Ausländerbehörden zusammen mit dem BAMF gemäß dem Koalitionsvertrag von 2021  der Bundesregierung vor allem eine Rückführungsoffensive erfolgreich umsetzen, so sollen die Ausländerbehörden bei der qualifizierten Einwanderung zur Beschäftigung gleichzeitig genau das Gegenteil tun. Das ist mit Recht schizophren.

Interessant ist auch der Aspekt, dass kommunale Ausländerbehörden bei der Beurteilung von Asylverfahren die tatsächlichen Fortschritte und Leistungen eines Antragstellers vor Ort viel besser kennen und im Zweifel bei einer guten Integrationsperspektive lieber eine Duldung ausstellen als das BAMF, das globale Rückführungsquoten erreichen möchte. So kommt es, dass immer wieder erfolgreich integrierte Asylbewerber, die gut Deutsch sprechen, gesetzkonform leben und sogar Jobs haben, abgeschoben werden sollen.

Beim vorübergehenden Schutz für die Flüchtlinge aus der Ukraine wurde besonderer Druck auf die Ausländerbehörden ausgeübt. Zwar mussten keine Asylverfahren durchgeführt werden, jedoch gab es Zuwendungen aus dem SGB III, sprich staatliche Unterstützung, erst, wenn der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde erteilt war. Logisch, dass die Menschen aus der Ukraine ungehalten über die langen Wartezeiten waren – es ging oft schlicht um die Existenz.

Doppelungen, Intransparenz und noch mehr Arbeit

So verwundert es nicht, dass die beiden zur Bekämpfung des Fachkräftemangels wichtigsten Kategorien, Beschäftigung und Studium, eher stiefmütterlich behandelt werden. Zudem ist und bleibt die Arbeit der Botschaften und Konsulate mithilfe von Drittanbietern für die Terminvereinbarung und die Antragsbearbeitung (BLS, TLS, Visametric, VFS Global) hochgradig intransparent. Das wird schon seit Jahren bemängelt. Auch kommt es zwischen Botschaften und Ausländerbehörden zu Doppelungen von Prüfpflichten und widersprüchlichem oder nicht sachgerechtem ausgeübtem Ermessen.

Schon ein Blick auf die Homepages der deutschen Botschaften offenbart bis auf wenige Ausnahmen, das das Auswärtige Amt ebenfalls ein Hemmschuh bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels ist. Veraltete, sachlich falsche oder irreführende Informationen sind hier eher die Regel als die Ausnahme. Der dahinter liegende „Spagetti-Code“ mit Links, die den Nutzer im Kreise führen, könnten einen zum Lachen bringen, wenn es nicht so traurig wäre. Hier lebt man offensichtlich noch im Zeitalter der Gefahrenabwehr.

Zuletzt mussten sich die Ausländerbehörden auch noch auf weitere 25.000 Fälle aus der Verdopplung der Kontingente aus der Westbalkan-Regelung einstellen. Diese ist zumindest auch geeignet, unbesetzte Stellen zu besetzen, aber sie gleicht eher einer Lotterie als das deutsche Unternehmen ihren Bedarf steuerten.

Dass die personell unterbesetzten Behörden zudem auch noch für die Einbürgerung verantwortlich sind und statistische Arbeiten für Verwaltung und Exekutive erstellen, mutet da fast schon wie ein Witz an. Eine Änderung des Einwanderungsrechts hat die Bundesregierung schon angekündigt. Die Ausländerbehörden zittern jetzt schon vor Angst, welches gesetzgeberisches Monster Berlin da wieder von der Leine lassen wird. Vollzugstauglichkeit erwartet eigentlich keiner mehr.

Ausblick

Im vierten Teil werden wir die Ursachen für die Probleme der Ausländerbehörden unter die Lupe nehmen. Mehr Output bei sinkenden Ressourcen ist gefordert, doch es fehlt an jeglichem statistischen Material über die Effizienz, so dass Planungen oder Überprüfungen erst gar nicht möglich sind. Die Ausgaben folgen nicht den Erfordernissen, sondern der Haushaltslage der Länder und Kommunen.

In den vorangegangenen Teilen hatten wir bereits in die Arbeit der Ausländerbehörden eingeführt, die organisatorische Einbettung erörtert und das Fehlen bestimmter, wichtiger Netzwerke festgestellt, die die Arbeit erleichtern könnten.

Foto: (c) Anders Consulting unter Verwendung von AdobeStock_533714474

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