Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis zum Leben und Arbeiten in Deutschland
Relocation-Assistenz für die Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde Erst anmelden, dann zur Ausländerbehörde: Als ausländische Fachkraft oder Expatriate muss man nach Ankunft und Anmeldung in Deutschland innerhalb der Gültigkeit des Visums – in der Regel innerhalb von 12 Monaten Gültigkeitsdauer – bei der zuständigen Ausländerbehörde den langfristigen Aufenthaltstitel beantragen.