Professionelle Immigration: Arbeitserlaubnis, Visabeschaffung, Botschaftstermin und Aufenthaltstitel
Nicht-EU-Bürger brauchen vor Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Regel ein Visum. Dieses bekommt man im Standardverfahren bei der Deutschen Botschaft im Heimatland oder Ansässigkeitsstaat. Ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, aber meist nur ein vorläufiger Aufenthaltstitel.