Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis zum Leben und Arbeiten in Deutschland
Erst anmelden, dann zur Ausländerbehörde Als ausländische Fachkraft oder Expatriate muss man nach Ankunft und Anmeldung in Deutschland innerhalb der Gültigkeit des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde den langfristigen Aufenthaltstitel beantragen. Die Visa, die die deutschen Botschaften im Standardverfahren oder beschleunigten Fachkräfteverfahren ausstellen, sind in der Regel 6 Monate gültig.