Steuern und Steuerberater für Expats und Newcomer in Deutschland

Steuern und Steuerberater für Expats und Newcomer in Deutschland

Kompetente Steuerberatung für Expats und Fachkräfte aus dem Ausland

In Deutschland als ausländische Fachkraft zu leben und zu arbeiten, bedeutet, fristgerecht Steuererklärungen abzugeben und Steuern zahlen zu müssen. Wer sich anmeldet, erhält automatisch eine Steuer-ID zugeschickt, unter der er ein Leben lang geführt wird. Wer sich dann steuerlich beraten lässt, kann unter Umständen viel Geld sparen, aber spart sich auf jeden Fall viel Ärger. Eine gute Steuerberatung ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn man noch Einkommen oder Vermögen im Ausland hat.

Die dazu geltenden Besteuerungsvorschriften sind sehr umfangreich, was es den meisten Steuerzahlern nahezu unmöglich macht, das gesamte Potential an Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerersparnissen als Expat oder Fachkraft aus dem Ausland ím Rahmen einer Einwanderung oder Entsendung auszuschöpfen.

Anders Consulting Relocation Services erbringt in diesem Zusammenhang selbst keine Steuerberatung und keine Rechtsdienstleistungen, sondern empfiehlt Ihnen einen Steuerberater aus unserem Netzwerk und bindet dessen Beratungsleistung auf Wunsch entsprechend in das eigene Dienstleistungsportfolio ein.

In vielen Fällen wird man mit dem unliebsamen Thema der Besteuerung in Deutschland erst konfrontiert, nachdem man mit seinem Arbeitsvisum die Tätigkeit in Deutschland aufgenommen und Einkünfte erzielt hat. So können bereits ohne es zu wollen der Besteuerung zu Grunde liegende Sachverhalte verwirklicht werden. Dann kann es jedoch bereits zu spät sein, so dass unerwartete und gegebenenfalls hohe Steuerfestsetzungen die Folge sind.

Wer sich frühzeitig um die eigenen steuerlichen Themen bemüht, kann Gestaltungsspielräume besser nutzen und steuerliche Risiken vermeiden. Wir empfehlen daher frühzeitig vor dem Gang zur Botschaft oder dem Umzug nach Deutschland bzw. Wegzug aus Deutschland ein steuerliches Beratungsgespräch mit einem Steuerberater zu führen, damit unliebsame Steuerfolgen bereits im Vorhinein vermieden werden können. Dies gilt besonders für Selbständige und Gründer.

Die Service-Liste für Steuern und Steuerberatung von Anders Consulting Relocation Service gibt Ihnen erste Hinweise, in welchen Bereichen Sie von den Steuerberatern aus unserem Netzwerk Erstberatung, konzeptionelle Unterstützung und direkten Support in Sachen Steuerangelegenheiten bekommen können:

Service-Liste Steuern und Steuerberatung

Basis-Bedarf für Expats und Newcomer

Erstberatung durch einen Steuerberater für ankommende Expatriates und Newcomer, die in Deutschland leben und arbeiten wollen

Preis auf Anfrage

Steuerklasse ändern für Ehepaare

Unterstützung bei der Steuerklassenänderung für Ehepaare mit einem Hauptverdiener (ohne Beratung in Steuersachen, ohne Rechtsdienstleistung)

Festpreis 100,00 Euro zzgl. ges. MwSt.

Steuerberatung für internationale Mobilität

Netzwerkleistung: Beratung für Arbeitgeber, Unternehmer, Freiberufler und Beschäftigte über internationale Besteuerungsgrundsätze, Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt, Welteinkommen, Doppelbesteuerungsabkommen, Anrechnung, Freistellung nach Auslandstätigkeitserlass, Progressionsvorbehalt, Grenzgänger u.v.m. Honorarleistung durch Steuerberater

Preis auf Anfrage

ANDERS CONSULTING Relocation Service unterstützt Bürger aus Drittstaaten beim Erwerb des passenden Visums, was in der Regel mit der Vorbereitung des Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung, einem Konsulat oder einer Botschaft, beginnt

Vertrauen Sie in Steuerfragen unserem zuverlässigen Partnernetzwerk

„Wir beraten Sie nicht in Steuersachen, das überlassen wir den Spezialisten und denen, die dafür befähigt und zugelassen sind. Aber wir können Ihnen einen Steuerberater aus unserem Netzwerk empfehlen und dies so in Ihre Relocation einbinden, dass Sie den größtmöglichen Nutzen davon haben. 

Unabhängig von der Festsetzung der Steuern selbst sollte stets auch auf die Erfüllung der obliegenden Pflichten zur Steuererklärung geachtet werden. Wer dem nicht nachkommt, kann sich bei nicht vollständiger, nicht rechtzeitiger und vor allem bei unterlassenen Angaben gegenüber den deutschen Steuerbehörden der Steuerhinterziehung strafbar machen.

Und auch Unternehmer, die Mitarbeiter international entsenden, sollten sich absichern, damit sie nicht in steuerliche Fallen tappen. Gut, wenn man in uns jemanden hat, der einem einen Profi empfehlen kann, der bei der Gestaltung und Absicherung von Steuertatbeständen bei Arbeitnehmertransfers und Relocations ins Ausland oder nach Deutschland professionell unterstützt. 

In steuerlichen Fragen rund um Global Mobility gilt wie immer: You´ve got a Friend in Germany!“

Downloads zum Thema Steuern und Steuerberatung

9 Punkte zum Thema Steuern für Expats in Deutschland

Preisliste: Alle Services, alle Preise

9 Punkte zum Thema Steuern für Expats in Deutschland

9 Punkte zum Thema Steuern für Expats in Deutschland

1. Wann ist man in Deutschland einkommensteuerpflichtig?

Grundsätzlich ist man mit Zuzug nach Deutschland oder einem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland mit seinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig, da in solchen Fällen eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet wird.

Auch wer keinen deutschen Wohnsitz innehat, kann mit Einkünften aus deutschen Quellen (Grundvermögen, Betriebsstätten etc.) in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

2. Wer ist in Deutschland verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland wohnt oder aus deutschen Quellen Einkünfte erzielt, zur Abgabe einer Steuerklärung in Deutschland verpflichtet. Ausnahmen kann es geben, wenn die erzielten Einkünfte bereits einem Steuereinbehalt von der auszahlenden Stelle unterliegen oder die Einkünfte unterhalb eines steuerlichen Freibetrages liegen.

3. Was muss in der Einkommensteuererklärung alles angegeben werden?

Erklärungspflichtig ist man grundsätzlich mit seinem gesamten Welteinkommen innerhalb eines Veranlagungszeitraumes. Der Veranlagungszeitraum umfasst in Deutschland das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Ausländische Einkünfte vor Zuzug oder nach Wegzug sind in der deutschen Jahressteuererklärung regelmäßig ebenfalls anzugeben. Da diese Einkünfte allerdings in den meisten Fällen nicht mit in die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung einfließen, werden sie lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.

4. Bis wann ist die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen?

Für Veranlagungszeiträume ab 2018 ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Wird die Steuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, verlängert sich die Abgabefrist auf den 28. Februar des zweiten Folgejahres. 

5. Können Einkünfte doppelt besteuert werden?

Sofern ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt, kann es sein, dass zwei oder mehr Länder das Besteuerungsrecht auf ein und dieselben Einkünfte erheben. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Deutschland mit einer Vielzahl von Staaten sog. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen, wodurch eine doppelte Besteuerung von Einkünften vermieden werden soll.

6. Was passiert, wenn ich meine steuerlichen Verpflichtungen nicht erfülle?

Wer seine steuerlichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, läuft Gefahr, Steuern zu hinterziehen. In Deutschland ist Steuerhinterziehung ein eigener Straftatbestand, der in kleineren Fällen in der Regel mit einer Geldstrafe und in großen Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft wird bzw. werden kann.

7. Wie kann ich Einkommenssteuern sparen?

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können diverse private und berufliche Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Darüber hinaus ergeben sich auf jeden Einzelfall bezogen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Abstimmung und Koordinierung der steuerlichen Verhältnisse kann sich bedeutend auf den Cash Flow und die Gesamtsteuerbelastung auswirken. Neben den Möglichkeiten Steuern zu sparen, kann sich auch ein Anspruch auf eine Steuervergütung wie Kindergeld ergeben.

8. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Neben der Besteuerung der Einkünfte gibt es in Deutschland auch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bei Zuzug nach Deutschland oder Wegzug können bislang aus der Heimat als steuerfrei bekannte Vorgänge plötzlich eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer auslösen.

9. Sozialversicherung

Im Zusammenhang mit einem Umzug bei Entsendungen oder einer grenzüberschreitender Tätigkeit ergeben sich regelmäßig auch Fragen zur sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung. Es empfiehlt sich, die sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse frühzeitig zu ordnen, um unerwartete Nachzahlungen, doppelte Beitragszahlungen oder auch Straf-/Zinszahlungen zu vermeiden.

Wir danken der BANSBACH GmbH | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft für die Unterstützung. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Sommer/Herbst 2021

Planen Sie schon weitere Schritte auf dem Weg nach Deutschland?

Aufenthaltstitel + Aufenthaltserlaubnis

Beantragung Aufenthaltstitel

Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bei der Ausländerbehörde, inkl. Abholung des eAT

Anmeldung bei der Meldestelle für Expats und Ausländer

Anmeldung bei der Meldebehörde

Begleitete Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde, in manchen Gemeinden in Vollmacht möglich

Orientierung + Stadt kennenlernen

Orientation-Tour

Pre-View oder Orientation-Tour zum Kennenlernen des Umfelds (Wohnen, Infrastruktur, Verkehr u.v.m.)

Möbliert wohnen auf Zeit

Wohnen auf Zeit

Auswahl und Buchung eines Serviced Apartments oder einer möblierten Wohnung für den Übergang, begleitet oder unbegleitet

Wohnungssuche + Wohnung mieten für ausländische Arbeitnehmer und Expats

Professionelle Wohnungssuche

Wohnungssuche für Ortsfremde mit bis zu 8 fachkundig begleiteten Objektbesichtigungen

Relocation Basics: Sprachen lernen für Expatriates und Newcomer

Sprache lernen

Suche, Auswahl und Anmeldung bei einer Sprachschule oder einem Sprachlehrer im Herkunfts- oder Gastland

Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service

Wir hören Ihnen zu!

IHR KONTAKT FÜR DEUTSCHLAND UND DIE WELT!

Was können wir für Sie tun?

Telefon:

+49 – 176 – 24 97 60 68 (mobiler Erstkontakt)
+49 – 40 – 27 87 89 05 (Festnetz Büro)
+49 – 40 – 27 87 89 06 (Fax)

Mail: 

consulting@anders-relocation.de

Kostenlose Beratung: 

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You’ve got a Friend in Germany!