So sparen Fachkräfte und Expats aus dem Ausland Geld: Steuerklasse von 4/4 in 3/5 wechseln
Relocation-Services für Ehepaare und Familien: Steuerklasse ändern für monatlich mehr Netto vom Brutto
Das Steuerrecht in Deutschland gilt als unübersichtlich und bürokratisch. Die Steuern sind hoch, vor allem auf Arbeitseinkommen. Da wird für Fachkräfte aus dem Ausland, die bisher nicht wussten, was Netto wirklich übrig bleibt, die erste Lohnabrechnung zur bösen Überraschung. Doch für verheiratete Paare gibt es bis 2030 noch eine Möglichkeit, Geld zu sparen.
Der Steuerklassenwechsel ist nur 1 x im Jahr möglich. Es müssen Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden, der Antrag muss eingereicht und die Bestätigung eingeholt werden, wonach noch der Arbeitgeber informiert werden muss, damit die Änderung in Lohnabrechnungssystem berücksichtigt werden kann. Wer kein Deutsch kann und Bürokratie ärgerlich findet, der kann die Änderung auch von uns managen lassen. Die Unterzeichnung der Anträge genügt. Um den Rest kümmern wir uns.
Vorteile:
1. Höheres Netto-Einkommen für den Hauptverdiener:
Der Partner mit dem höheren Einkommen (in Steuerklasse 3) hat geringere Lohnsteuerabzüge, was zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen führt.
2. Bessere Liquidität:
Durch das höhere monatliche Nettoeinkommen des Hauptverdieners verbessert sich die Liquidität des Haushalts. Dies kann hilfreich sein, wenn größere monatliche Verpflichtungen oder Ausgaben anfallen.
3. Steuerliche Progression:
Bei stark unterschiedlichen Einkommen der Ehepartner kann die Steuerprogression besser genutzt werden, was zu einer insgesamt niedrigeren Steuerbelastung führen kann.
4.Vorauszahlungen vermeiden:
Für Selbstständige kann die Kombination 3/5 dazu beitragen, die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer besser zu planen.
Nachteile:
1. Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung:
Die Kombination 3/5 wird in vielen Fällen dazu führen, dass es zu Nachzahlungen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung kommt. Dies liegt daran, dass die Steuerklasse 5 hohe Abzüge vorsieht, aber nicht immer den tatsächlichen Steuersatz widerspiegelt.
2. Ungleichgewicht bei geringem Einkommen:
Der Partner in Steuerklasse 5 hat hohe Lohnsteuerabzüge und ein entsprechend geringes monatliches Nettoeinkommen.
Für Ehepaare und Familien, die nach Deutschland umziehen, gibt es vieles zu Bedenken, z.B. die Suche nach einer familiengerechten Wohnung und einer Schule, bzw. einer Kindertagesstätte. Finanziell sollte man sich um das Kindergeld kümmern – und Familien mit einem Hauptverdiener profitieren von der Änderung der Steuerklassse. Die Steuerklasse wird bei der Anmeldung für Ehepaare automatisch vergeben und kann auf Antrag beim Finanzamt geändert werden. Bei komplexeren Steuerfragen helfen wir Ihnen in unserem Netzwerk auch gern weiter.
Anders Consulting bietet Ihnen als Fachkraft aus dem Ausland und Expatriate auch einen Basis-Service für Steuern und Steuerberatung für den Einstieg in steuerliche Gestaltungsmöglichekeiten. Der Serive wird durch Steuerberater durchgeführt. Anders Consulting erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsdienstleistungen.
Service-Liste Steuerklasse ändern
Festpreis 110,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Steuerklasse 3 und 5 bringen mehr Geld auf der Hand für Alleinverdiener-Familien
„Um es gleich vorweg zu sagen: Wir sind keine Steuerberater. Natürlich können wir Ihnen als Expat oder Fachkraft aus dem Ausland im Rahmen Ihrer Relocation nach Deutschland die Lohnsteuerklassen und die Auswirkungen eines Wechsels während Ihrer Entsendung erläutern, aber eine Steuerberatung können und dürfen wir nicht durchführen. Dafür haben wir aber Steuer-Experten, die wir Ihnen las Privater oder Unternehmen gern an die Seite stellen.
Gern vermitteln wir Ihnen einen Termin bei einem versierten Steuerberater, insbesondere dann, wenn neben der Frage der Lonhsteuerklassen andere steuerrelevante Tatbestände vorliegen wie z.B. verschiedene Einkunftsarten, Einkünfte im Steuerausland, Immobilienbesitz, Beteiligungen, Selbständigkeit u. dergl.
Kommen Sie aus dem Ausland, sollte der steuerliche Berater gut Englisch sprechen, damit Sie auch alles verstehen. Die Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik gehört nicht eben zu den unbürokratischen in der Welt. Und wer will dem Staat aus purer Unwissenheit schon etwas schenken?
Und ein wichtiger Tipp: Wenn Ihnen nach der ersten Anmeldung ein Brief mit der Steuer-ID ins Haus flattert, nicht einfach ignorieren. Die Steuer-ID braucht Ihr Arbeitgeber für die Lohnabrechnung mit Ihren persönlichen ELStAM-Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Er zieht Ihnen andernfalls zu viel Geld ab, das Sie nie wiedersehen.
Und wenn wir schon mal dabei sind, könnten wir uns für Ihre Familie ja auch gleich um die Schul- und Kindergartensuche, den Antrag auf Kindergeld und den Termin für Ihren Partner beim Arbeitsamt kümmern, damit dieser in Deutschland wieder in die Arbeitswelt eintreten kann. You´ve got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Steuerklassen und Finanzamt in Deutschland
Kurzeinführung in die Steuerklassen in Deutschland
Steuerklasse 1: Ledige und geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder. Vorsicht: Eingetragene Lebenspartnerschaften wie z.B. in Frankreich, werden in Deutschland nicht anerkannt. Beide Partner erhalten Steuerklasse 1
Steuerklasse 2: Ledige und geschiedene Arbeitnehmer, die Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sind, wenn das Kind beim Arbeitnehmer gemeldet ist. Ein typisches Merkmal für die Klasse 2 ist, dass dem Arbeitnehmer ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht
Steuerklasse 3: Wird auf Antrag an verheiratete Arbeitnehmer vergeben, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Der Ehegatte bezieht keinen Arbeitslohn oder ist in Steuerklasse 5 eingereiht
Steuerklasse 4: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, in Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Wird bei der Anmeldung von Verheirateten automatisch vergeben. Der gesetzliche Normalfall für Verheiratete
Steuerklasse 5: Wenn einer der Ehegatten in Steuerklasse 3 eingereiht wird, wechselt der andere von der Steuerklasse 4 in die Steuerklasse 5
Steuerklasse 6: Wer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezieht, wird für die Einbehaltung der Lohnsteuer aus den weiteren Dienstverhältnissen in die Steuerklasse 6 eingereiht
Rechtliche Grundlage:
Die rechtliche Grundlage für die Steuerklassenkombination 3/5 findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG) und der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Insbesondere sind folgende Paragrafen relevant:
- § 38b EStG: Regelungen zu den Steuerklassen
- § 39 EStG: Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39e EStG: Steuerklassenwahl und -wechsel bei Ehegatten
Wichtige Punkte aus dem Einkommensteuergesetz (EStG):
- § 38b Absatz 3 EStG: Ehegatten können die Steuerklassenkombination 3/5 wählen, wenn beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.
- § 39 Absatz 4 EStG: Der Steuerklassenwechsel kann einmal im Jahr vorgenommen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn sich die Einkommensverhältnisse erheblich ändern (z.B. durch Arbeitslosigkeit oder Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses).
Es ist ratsam, sich vor einem Steuerklassenwechsel umfassend zu informieren und ggf. steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Auswirkungen auf das Nettoeinkommen und die Jahressteuerlast richtig einschätzen zu können.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Sommer 2024. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen.
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Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service