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Eine professionelle Entsenderichtlinie für ein Unternehmen entwickeln

Schon wenn nur einige kurze Dienstreisen gemacht werden, aber erst recht bei Expansion eines Unternehmens ins Ausland, muss ein Rahmen für Entsendungen geschaffen werden. Nicht nur die Bedingungen für eine Entsendung sind wichtig, sondern auch klare Regelungen für die Rückkehr. Wie werden Mitarbeiter finanziell gestellt, wenn sie ins Ausland gehen, was gibt es an interkultureller […]

Ihr Relocation Service Bremen und Bremerhaven – willkommen!

Anders Consulting ist einer der erfahrensten und gleichzeitig innovativsten Relocation-Services in Bremen, Bremerhaven und Oldenburg. Damit ist gewährleistet, dass Sie mit Anders Consulting besonders schnell und besonders einfach an Ihrem Zielort ankommen und heimisch werden. Mit uns als Ihrem Relocation-Manager sind  Wohnungssuche, Immigration, die notwendigen Behördengänge und das Einleben ein „Spaziergang“.

Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

Unseren Relocation-Services können Sie vertrauen: Informationspflicht gemäß der Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Mit diesem Hinweis kommen wir der gesetzlichen Verpflichtung nach, Sie darüber zu informieren, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, die wir erheben und speichern, wenn Sie bei uns als Interessent eine Anfrage stellen oder als Kunde in einem Vertragsverhältnis [...]

Entsendung von Arbeitnehmern in die EU und Drittstaaten

RückkeEntsendungen sind ein komplexes Thema, zumal eine Dienstreise für einen Tag in einen anderen Staat bereits eine Entsendung darstellt. Auch innerhalb der EU sind zahlreiche Punkte zu berücksichtigen. Entsendungen nach Großbritannien werden mit dem Brexit wesentlich komplizierter. Unternehmen sollten eine Entsenderichtlinie erarbeiten, damit alle Arbeitnehmer über die Rechte und Pflichten während einer Entsendung informiert sind. Leider wird bei vielen Entsendungen die […]

Status deutscher Ausländer- und Melde-Behörden in der Corona-Krise

Wer es trotz der Einreisebeschränkungen nach Deutschland geschafft hat, dem droht unter Umständen weiteres Ungemach: Da die Ausländerbehörden in Deutschland während der Corona-Pandemie zum Schutz ihrer Mitarbeiter und Kunden nur eingeschränkt tätig sein können, wird die Fiktionswirkung des § 81 Absatz 4 AufenthG genutzt. Diese Fiktionswirkung setzt schon ein, wenn jemand vor Ablauf seines Aufenthaltstitels […]

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