Good-bye-Services für Expats am Ende der Entsendung: Renovierung bei Auszug aus einer Wohnung oder einem Haus
Bei Rückkehr ins Heimatland eine Miet-Immobilie herrichten lassen: Schönheitsreparaturen und Renovierung
Wenn am Ende einer Entsendung oder Wegzug ins Ausland der Mietvertrag gekündigt ist und die Rückgabe der Wohnung näher kommt, müssen oft Schönheitsreparaturen oder sogar eine Renovierung durchgeführt werden. Wir bieten im Rahmen einer Good-bye-Betreuung professionelle Hilfe an.
Manchmal muss auch nur Müll entsorgt oder eine Endreinigung erledigt werden. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Angebote einzuholen und die Durchführung zu koordinieren – auch in Vollmacht, wenn Sie schon im Ausland sind. Gern kümmern wir uns im Rahmen des Departures auch um die Kündigung all der anderen privaten Verträge und die Abmeldung, damit Sie beim Umzug ins Ausland möglichst wenig Stress haben.
Je nach den individuellen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, der Mietdauer und der Beanspruchung der Wohnung ergibt sich am Ende der Mietphase, d.h. beim Departure Bedarf zur Renovierung, bzw. den Schönheitsreparaturen. Aber:
- Starr formulierte Fristenpläne (z.B. alle 3 Jahre die Küche zu streichen) sind unwirksam. Solche Klauseln setzen den Mieter unangemessen unter Druck, da sie unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf eine Renovierung vorschreiben.
- Quotenabgeltungsklauseln (Zahlung eines anteiligen Betrags für nicht durchgeführte Renovierungen) sind in der Regel ebenfalls unwirksam.
- Klauseln, die den Mieter verpflichten, unabhängig vom Zustand der Wohnung bei Auszug zu renovieren, sind ebenfalls unwirksam.
Die Schönheitsreparaturen haben es in sich und führen oft zu Konflikten mit dem Vermieter. Immer hat der Mieter das Recht, die Renovierung oder Reparaturen selbst auszuführen oder durch einen Handwerker seiner Wahl erledigen zu lassen. Der Vermieter hat kein Recht zu verlangen, dass der Mieter den Handwerker des Vermieters bezahlen muss. Fachgerecht müssen die Arbeiten aber sein: Mal eben mit den Kumpels übertünchen reicht nicht, wenn ein Anstrich verlangt werden kann.
Daher ist eine Vorabbegehung, d.h. ein Pre-Check (ist in unserem Service für die Rückgabe einer Wohnung enthalten) zusammen mit dem Vermieter sinnvoll, wenn die Wohnung oder das Haus gekündigt wurde. Der gemeinschaftliche festgestellte Arbeitsbedarf wird festgehalten und es bleibt genug Zeit, alles in Ruhe ausführen zu lassen. Die Übergabe ist dann nur noch eine Formsache, wenn alles vereinbarungsgemäß ausgeführt wurde. Für die ganz Eiligen können wir den gesamten Prozess der Wohnungsaufgabe auch in Vollmacht für Sie durchführen. Allerdings muss der Vermieter einverstanden sein.
Und wer’s noch bequemer mag, der schaut in die Gesamtliste an Services für das Departure, bzw. die Repatriierung.
Anders Consulting erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsdienstleistungen. Außerdem erhalten wir von über uns oder auf unsere Empfehlung hin beauftragten Unternehmen für Renovierungen und Reparaturen keine Provisionen oder sonstigen Kickbacks. Den Service erbringen wir nur im Rahmen eines Departure-Pakets. Als Einzelservice ist er leider nicht verfügbar.
Die Service-Liste für die Renovierung bei Auszug
Stundensatz 85,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Renovierung, Müllentsorgung, Endreinigung und Übergabe – Wohnungsrückgabe aus einer Hand
„Wer es bei der Renovierung übertreibt, der schreibt Geld in den Schornstein. Bleiben Sie jedoch hinter dem Notwendigen zurück, droht Ihnen oft anderer Ärger. Erfahrungsgemäß gehen Rückgaben von Wohnungen, bei denen der Mieter alles in Eigenregie macht, zu 50 % schief, d.h. es werden im Protokoll noch Mängel und zu erledigende Restarbeiten festgehalten. Meist muss noch mal ein Maler ran, weil das Streichen in Eigenregie einfach zu dilettantisch war. Oft sind die Vermieter aber auch einfach uneinsichtig, dass sie keine neue Wohnung zurückbekommen, sondern dass das Objekt gegen Zahlung der Miete auch benutzt wurde.
Dabei ist bei der Renovierung eine saubere Punktlandung möglich, wenn man auf erfahrene Unterstützung vom Relocation-Profi zurückgreift. Wir ermitteln mit den Parteien in einem Vorabtermin („Pre-Check“) den tatsächlichen Bedarf und entscheiden dann, was Sie selbst machen können, wenn Sie es wollen. Alles andere wird an zuverlässige Maler und andere Handwerker vergeben.
Auf diese Weise können wir bei der Übergabe ein Mietobjekt präsentieren, das im Sinne der Pflichten des Mieters als mängelfrei bezeichnet werden muss. Aber auch wenn Ihr gescheiterter Versuch in Eigenregie noch nachgebessert werden muss, sorgen wir schnell und unkompliziert dafür, dass die Arbeiten in Ihrem Sinne ausgeführt werden und der Vermieter sich nicht großzügig aus Ihrer Mietsicherheit bedient.
Dieser Service macht sich immer bezahlt, weil Sie optimal renovieren und viel Zeit sparen. You’ve got a Friend in Germany“
Downloads zum Thema Renovierung bei Auszug
10 Tipps rund um die kleine und große Renovierung vor der Wohnungsrückgabe
1. Mieter dürfen Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen immer auch selbst ausführen, wenn sie das möchten. Die Arbeiten müssen trotzdem fachgerecht erfolgen. Also Finger weg vom Tapezieren, wenn man das noch nie gemacht hat
2. Kleine dunkle Spuren auf geweißten Wänden lassen sich mit einem weißen Radiergummi oder einem feuchten Tuch mit einer Paste aus Speisestärke und Wasser entfernen. Zuvor an unsichtbarer Stelle testen
3. Bei Neuanstrich immer ganze Wände bearbeiten, da man sonst bei guten Lichtverhältnissen einen Stoß sieht. Abkleben der Seiten und Bodenabdeckung nicht vergessen
4. Kratzer im Parkett nicht mit Öl behandeln. Das dunkelt zusätzlich nach und die Kratzer sieht man dann noch mehr. Zur Endreinigung mit zwei Kappen Weichspüler im Wasser wischen. Das ergibt einen Schutzfilm und riecht gut
5. Dübellöcher am besten nicht verschließen, wenn sich Anzahl und Dichte im normalen Gebrauch bewegen. Unsachgemäßer Verschluss der Löcher hat immer das Streichen der ganzen Wand zur Folge
6. Für Ceran-Kochfelder gibt es spezielle Schaber mit scharfer Klinge, um hartnäckigen Schmutz mechanisch zu entfernen. Als chemischer Reinigungsgang wird Backofenspray empfohlen
7. Verkalkte Spülen und Duschen kriegt man mit einer Mischung aus Buttermilch, Essig und Salz wieder auf Vordermann. Punktartig mit Haushaltsschwamm arbeiten. Vorsicht: Profi-Entkalker hinterlassen Flecken auf Kunststoff und offenporigen Marmor nicht mit Essig behandeln!
8. Eine gepflegte Wohnung bietet weniger Verdachtsmomente für Beanstandungen. Also zur Übergabe z.B. defekte Downlights ersetzen, die Glühbirne der Dunstabzugshaube erneuern und die gelben Ablagerungen aus den Klos entfernen. Dann wirkt die Wohnung besser gepflegt
9. Ungepflegt wirkt es auch, wenn im Objekt überall noch Müll herumliegt. Handwerker sollen hinter sich aufräumen. Müll darf nicht in der Wohnung zurückbleiben
10. Handwerkerarbeiten wie Maler, Parkettleger oder Elektriker kann man Dank des Steuerbonus für Handwerksleistungen von der Steuer absetzen. Privatpersonen können 20 % der Arbeitskosten und damit bis zu 4.000,00 Euro sparen. Das gilt z.B. für:
- Reinigungsdienste
- Gartenarbeit und Landschaftsbau, Winterdienst
- Handwerkerleistungen
- Fensterreinigung
- Lohn für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Sommer 2024. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen.
Wenn man schon mal dabei ist, kann man sich das Leben bei Wegzug ins Ausland noch leichter machen
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