Rekrutieren Sie Pflegekräfte aus Kenia und bringen Sie sie schnell nach Deutschland

Rekrutieren Sie Pflegekräfte aus Kenia und bringen Sie sie schnell nach Deutschland

Ihre Pflegekräfte aus Kenia Pflegekräfte Schnell, einfach und ohne Rahmenvertrag Hier klicken: Zu den Preisen Phone: + 49 40 278 78 905

Neu: Im Rahmen unserer Dienstleistungen im Bereich Pflegekräfte vermitteln wir jetzt auch Fachkräfte aus Kenia

Die Absolventen des Bachelor of Nursing in Kenia weisen hohe klinische Kompetenz in der Pflegepraxis auf und sind für eine flexible Beschäftigung in den unterschiedlichsten Bereichen gut gerüstet

Unsere Agenturpartner in Kenia verfügen über hoch-qualifizierte Kandidaten, die gern für eine unbefristete Beschäftigung nach Deutschland kommen möchten.

Kann man eine Pflegekraft aus einem Drittstaat wie Kenia innerhalb eines halben Jahres zuverlässig einreisen und die Arbeit beginnen lassen? Ja, das geht: Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen beschleunigten Fachkräfteverfahrens können nun alle Arbeitgeber im Gesundheitswesen in Deutschland Pflegekräfte in unter 25 Wochen in Deutschland beschäftigen.

Mit 100 Destinationen in Deutschland sind wir als Spezial-Agentur für die Erhaltung der Fachkräftebasis in Deutschland auch in Ihrer Nähe. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich globaler Mobilität von Fachkräften sind wir der erfahrene und flexible Partner, wenn es um die nachhaltige Rekrutierung, berufliche Anerkennung, Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln, die Relocation und Integration von Pflegekräften aus Nicht-EU-Staaten wie Kenia geht. Wir vermitteln auch Pflegekräfte aus Mexiko, KolumbienTunesien und Vietnam. Weitere Länder sind laufend in Vorbereitung.

Lange Wartezeiten bis zu Einreise von einem Jahr oder mehr für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehören der Vergangenheit an. Mit der professionellen Unterstützung unserer Agentur wird die Integration der Pflegekräfte am Arbeitsplatz und im privaten Bereich erheblich gefördert. Der Arbeitgeber muss keine eigenen Ressourcen aufbauen, um die Anzahl der benötigten Pflegekräfte beliebig zu steigern, d.h. der Prozess ist beliebig skalierbar.

Als Arbeitgeber erhalten Sie gemäß Ihres Anforderungsprofils entsprechende Kandidatenprofile und wählen Kandidaten für Interviews aus. Sobald Sie jemanden eingestellt haben, können Sie innerhalb von maximal 25 Wochen die Beschäftigung starten. Wenn Sie hohe Erwartungen an die Professionalität, Zuverlässigkeit und Termintreue Ihrer globalen Personal-Agentur haben, dann sind Sie und wir ein Dream-Team. 

Falls Sie schon eine Vermittlungsagentur eingeschaltet haben, aber einen zuverlässigen, einheitlichen Prozess aus Anerkennung, Visum und Onboarding etablieren möchten, übernehmen wir gern und kooperieren professionell mit Ihren Partnern.

Weitere Aspekte unserer Ausrichtung auf faire Immigration sind professionelle Lösungen beim Erlernen der deutschen Sprache, die Lösung der interkulturellen und fachlichen Probleme der Kommunikation zwischen deutschen Pflegedienstleitungen, Stationspersonal und den ausländischen Pflegekräften. 

Warum sollten Sie sich für Anders Consulting entscheiden?

  • Über 22 Jahre lang sorgen wir für die Erhaltung und den Ausbau der Fachkräftebasis deutscher Unternehmen
  • Wir sind da, wo Sie sind, 100 x in Deutschland
  • Kulturelle, sprachliche und soziale Integration von ausländischen Fachkräften sind unser Kerngeschäft
  • Alles aus einer Hand: Vermittlung, Anerkennung, Visum, Onboarding, Wohnen, Behördengänge u.v.m.
  • Unsere Pflegekräfte werden nicht mir falschen Versprechungen geködert und müssen sich für die Vermittlung nicht verschulden
  • Die Pflegekräfte verfügen über das Sprachniveau B1, auf Wunsch bei Einreise auch über B2
  • Wir sind echte Spezialisten für das beschleunigte Fachkräfteverfahren und kooperieren bundesweit mit Hunderten von Ausländerbehörden
  • Volle Skalierbarkeit, von einer bis zu großen Gruppen von Pflegkräften pro Jahr
  • Kein Rahmenvertrag erforderlich, d.h. Sie können und auf einzelvertraglicher Basis testen
  • Hohe Kostentransparenz und Vergleichbarkeit – wir stellen uns dem Wettbewerb

Alle Kosten auf einen Blick

  • Sprachunterricht Niveau von A1 auf B1 468,00 Euro
  • Optional: Upgrade zu B2 in Kenia in der Zeit bis zur Einreise 585,00 Euro
  • Erforderliche Übersetzungen und Legalisationen 234,00 Euro
  • Prüfung B1. Das Sprachniveau wird durch ein Goethe- oder ein Telc-Zertifikat nachgewiesen 181,00 Euro. Optional Prüfung B2
  • Abwicklung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in Vollmacht des Arbeitgebers und Arbeitnehmers 590,00 Euro
  • Vorbereitung des Botschaftstermins 100,00 Euro
  • Visum (Ausstellungsgebühr) 78,00 Euro
  • Öffentliche Gebühren des beschleunigten Fachkräfteverfahrens 411,00 Euro
  • Vermittlungshonorar 5.000,00 Euro
  • Abholung am Flughafen und Transfer (ab Gruppe von 3 Personen, je Person) 160,00 Euro
  • Übergabe eines Zimmers oder einer Wohnung 200,00 Euro
  • Anmeldung bei den Meldebehörden am Wohnort 120,00 Euro
  • Eröffnung eines Bankkontos 150,00 Euro
  • Orientierungstour in der Stadt ca. 3 Stunden (ab Gruppe von 3 Personen, je Person) 160,00 Euro
  • Beantragung einer Fiktionsbescheinigung, bzw. des langfristigen Aufenthaltstitels, begleitet (1 Person) 390,00 Euro

Gesamtinvestition je Arbeitnehmer: 8.242,00 Euro netto (ohne Sprach-Update auf B2). Erfolgt das Upgrade auf B2 in Deutschland kann die Maßnahme gem. §81 SGB III von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Optionen für das Onboarding

  • Spezielle Coaching-Sprachprogramme und Online-Sprachkurse während der Wartezeit auf den Botschaftstermin und speziell in den ersten 6 Wochen nach Einreise
  • Wohnungssuche, begleitet, wenn kein Zimmer oder eine Wohnung vom Arbeitgeber gestellt werden kann (3 begleitete Besichtigungen, Vertrags-Check, begleitete Übergabe) 980,00 Euro
  • Als weitere Option mieten wir im Auftrag eines Arbeitgebers Wohnungen an, die als möblierte Zimmer auf Zeit für die Eingewöhnungsphase zu fairen Konditionen an die Pflegekräfte vermietet werden. Die Dienstleistung errichtet ein “Virtuelles Schwesternwohnheim“
  • Für die langfristige Integration sollte die spätere Familienzusammenführung unterstützt werden. Für die Bleibeperspektive ist die Familie ein Schlüsselfaktor

Die Standard-Preisliste von Anders-Consulting für Relocation-Services finden Sie hier.

Der richtige Auswahlprozess entscheidet über den Erfolg

Pflegedienstleitungen und Personalverantwortliche, die keine lange Erfahrung im Bereich der internationalen Rekrutierung haben, tun sich mit der Personalauswahl manchmal schwer. Wer die kulturellen Unterschiede nicht kennt oder das Verhalten von Kandidaten falsch einschätzt, kann völlig daneben liegen und damit das Rekrutierungsprojekt zum Scheitern bringen. Unsere Hinweise für die Personalauswahl von internationalen Fachkräften helfen Ihnen, die schlimmsten Fehler zu vermeiden. Denn hat es erst mal vermeidbare Probleme gegeben, sinkt die Akzeptanz auch bei der deutschen Belegschaft. Daher kann es nicht schaden, auch bei der Stammbelegschaft das interkulturelle Verständnis zu verankern. Hier bieten wir entsprechende Schulungen an. Ein zuverlässiger Auswahlprozess gliedert sich wie folgt:

  • Vorgespräch mit den Kandidaten im Heimatland durch eine Fachkraft aus dem Gesundheitswesen und entsprechende Dokumentation, z.B. Passkopie, Einverständniserklärung, Lebenslauf, etc.
  • Bei Einverständnis des Kandidaten Anlage eines Profils
  • Vorgespräch zwischen dem Arbeitgeber, den Experten von Anders Consulting und der Spezialisten der eingeschalteten Vermittlerorganisation (Agent) zur Klärung des weiteren Vorgehens
  • Durchführung eines Online-Bewerbungsgespräches mit Hilfe eines Übersetzers
  • Debriefing durch Anders Consulting, bzw. den externen Agentur
  • Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Pflegekraft

Schnell und sicher: Die Dauer des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Der Prozess der Anerkennung im beschleunigten Fachkräfteverfahren, die Arbeitserlaubnis und die Visumerteilung wird seit März 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Beschäftigung von Pflegekräften aus Nicht-EU-Staaten vereinfacht und beschleunigt. 

Um als Arbeitgeber das Verfahren nutzen zu können, muss zunächst ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Auch ein unwiderrufliches Arbeitsplatzangebot erfüllt die Voraussetzungen. Der Arbeitnehmer erteilt dem Arbeitgeber eine Vollmacht, das Verfahren bei der für den Betrieb des Arbeitgebers zuständigen Ausländerbehörde zu starten. Anders Consulting erhält eine Untervollmacht und unterstützt das Verfahren professionell, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer praktisch nicht belastet werden. Das schon Ressourcen beim Arbeitgeber und macht die Rekrutierung beliebig skalierbar. 

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet viele Vorteile, aber unbürokratischer ist es insgesamt nicht, d.h. professionelle Unterstützung mit Kenntnissen des Beschäftigungs- und Aufenthaltsrechts ist absolut sinnvoll. Wir nehmen dem Arbeitgeber eine beliebige Anzahl Verfahren ab und erledigen alles zuverlässig, diskret und ohne Bindung betrieblicher Ressourcen, die gerade im Gesundheitswesen anderswo benötigt werden. 

Der Beginn des Verfahrens setzt voraus, dass die Unterlagen für die Anerkennung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gemäß einer Dokumentenliste zusammengestellt wurden und bereits bei Einstellung der Pflegekraft aus Kenia vorliegen. Das ist bei den von uns eingeschalteten Vermittlungsorganisationen (Agenturen) regelmäßig der Fall. Wenn ein Kunde eine eigne Vermittlungsagentur einschalten möchte, muss dies zuvor abgestimmt werden, damit es hier nicht zu Verzögerungen kommt.

Start in Woche #0:  Die Pflegekraft erteilt dem Klinikum oder der Einrichtung in der Altenpflege für die Verfahrensführung bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Vollmacht. Anders Consulting vom erhält vom Arbeitgeber eine Untervollmacht. Außerdem schließen Anders Consulting und die Ausländerbehörde einer Vereinbarung nach § 81a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes, um alle Rechte und Pflichten der im Verfahren agierenden Parteien zu definieren

Woche #1 – 3: Das Verfahren wird intern gestartet. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 2 Wochen, z.B. um ausstehende Dokumente zu beschaffen, Formulare auszufüllen, etc. Es ist sehr wichtig, dass die benötigten Dokumente mitsamt beglaubigter Übersetzung und Legalisation/Apostille bereits bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags vollständig sind, damit keine größeren Wartezeiten auftreten. 

Woche #3: Die Antragsunterlagen werden bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht.

Woche #3 – 11: Die Ausländerbehörde nimmt zu der in dem betreffenden Bundesland zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland Kontakt auf, beziehungsweise schaltet die Zentrale Servicestelle für die Berufliche Anerkennung (SZBA) ein und sorgt innerhalb der gesetzlich vorgegeben 8 Wochen für den entsprechenden Bescheid. Eine Verlängerung der 8 Wochen ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 

Woche #11 – 13: Klärung von Rückfragen der Behörden durch das Anders-Consulting-Immigration-Team

Woche #13: Die Ausländerbehörde erteilt die sogenannten Vorabzustimmung, aus der sich ergibt, dass die arbeitsmarktpolitischen und ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit diesem Dokument kann der Arbeitnehmer im Herkunftsland nun innerhalb von 3 Wochen einen Termin für die Beantragung des Visums bekommen. Das führt zu einer signifikanten Beschleunigung, denn bei den deutschen Auslandsvertretungen sind die Termine ohne Vorabzustimmung oft viele Monate ausgebucht.

Woche #13 – 15: Die Pflegekraft nimmt ihren Termin beim Konsulat oder der Botschaft wahr, wo die Originale der bislang nur in beglaubigter Kopie im Verfahren einsetzen Dokumente durch das Botschaftspersonal erfolgt. 

Woche #15: Die Botschaft ist gesetzlich verpflichtet, das Visum innerbald 3 Wochen auszustellen, wenn die Prüfung positiv verlaufen ist. 

Woche #18: Die Pflegekraft kann mit dem Visum in der Hand nun nach Deutschland einreisen, was zeitnah erfolgen sollte, damit das Visum eine ausreichende Restgültigkeit hat, um ggf. Anpassungsmaßnahmen zu durchlaufen und abzuschließen. Die Zeitnahe Einreise ist auch wichtig, weil die Zelte im Herkunftsland schon abgebrochen wurden und das Einkommen aus Deutschland dringend benötigt wird. Auch ist fairer Immigration: Zeitvorgaben werden eingehalten, Risiken werden nicht auf den Arbeitnehmer ausgelagert, niemand wird allein gelassen!

Ab Woche #20: Ankunft am Zielflughafen in Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt setzt der Onboarding-Prozess von Anders Consulting vor Ort ein. You’ve got a Friend in Germany!

Die Ausgangsqualifikation aus Kenia sorgt für hohe klinische Kompetenz und flexible Einsatzmöglichkeiten

Der Bachelor of Science in Nursing in der Krankenpflege an kenianischen Universitäten ist ein integrierter Studiengang, der darauf abzielt, eine angemessen ausgebildete und selbständig arbeitende Pflegekraft zu entwickeln, die darauf vorbereitet ist, eine Führungsrolle in der Krankenpflegepraxis, -verwaltung und -ausbildung zu übernehmen. Von den Absolventen des Bachelor of Nursing wird erwartet, dass sie forschen und veröffentlichen können. Sie sind in der Lage, in einer Vielzahl von Bereichen effektiv zu arbeiten, in denen Kranke gepflegt werden und die Gesundheit von Einzelpersonen, Familien und gesellschaftlichen Gruppen gefördert und erhalten wird.

Die Absolventen des Bachelor of Nursing weisen klinische Kompetenz in der Pflegepraxis auf und sind für eine flexible Beschäftigung in den unterschiedlichsten Bereichen gut gerüstet. Das Programm bereitet die Absolventen dabei so vor, dass sie später ein produktives Leben als Berufstätige und Fachkräfte führen können. Mit dieser Ausbildungsgrundlage sind sie in Kenia in der Lage, mittels eines Aufbaustudiums an einer anerkannten Universität zur weiteren Spezialisierung als Klinikarzt, Pädagoge, in der Verwaltung oder Forschung im Gesundheitswesen zu avancieren. Pflegekräfte in Kenia sind außerdem beim Nursing Council of Kenya (https://nckenya.com/) registriert. 

Der hohe Standard der Ausbildung ergibt sich auch aus der Tatsache, dass an den Universitäten die folgenden Studiengänge gleichberechtigt angeboten werden, die verdeutlichen, welchen Stellenwert die Pflege in Kania hat:

  • Bachelor of Science in Krankenpflege
  • Bachelor of Science in Medizinischer Labortechnik 
  • Bachelor of Science in Ernährung
  • Bachelor of Science in Zahnmedizin
  • Bachelor of Science in Medizin und Chirurgie

Die Ausbildung dauert vier Kalenderjahre in insgesamt 12 Trimestern. Sie besteht sowohl aus Theorie als auch klinischen Praktika. Insgesamt umfasst das Studium acht Trimester Theorie an der Universität und drei Trimester klinischer Praktika in vom Nursing Council of Kenya anerkannten Gesundheitseinrichtungen. 

Die universitären, theoretischen Lerninhalte gliedern sich wie folgt:

1. Jahr

Anatomie des Menschen, medizinische Physiologie, Biochemie, Ernährung und Gesundheit, Grundlagen der Krankenpflege, Psychologie, öffentliche Gesundheit, Einführung in die Soziologie, Einführung in die Anthropologie

Trimester 1 mit 14 Unterrichtseinheiten (UE):

Anatomie des Menschen I 135 Stunden (Std.) – 3 UE

Medizinische Physiologie I 135 Std. – 3 UE

Grundlagen der Krankenpflegepraxis 135 Std. – 3 UE

Gesundheits- und Krankenpflege 90 Std. – 2 UE

Kommunikation und Beratung 45 Std. – 1 UE

Medizinische Soziologie & Anthropologie 45 Std. – 1 UE

Ernährung und Gesundheit – 45 Std. – 1 UE

Trimester 2 mit 12 UE:

Anatomie des Menschen II 135 Std. – 3 UE

Medizinische Physiologie II 90 Std. – 2 UE

Medizinische Biochemie 135 Std. – 3 UE

Medizinische Mikrobiologie 135 Std. – 3 UE

Kommunikationsfähigkeiten 45 Std. – 1 UE

Trimester 3 mit 10,5 UE:

Immunologie 60 Std. – 1,5 UE

Klinische Pharmakologie 180 Std. – 4 UE

Pathophysiologie 135 Std. – 3 UE

Klinische Chemie 45 Std. – 1 UE

Hämatologie – 1 UE

2. Jahr

Reproduktionsanatomie und -physiologie, medizinische Mikrobiologie und Parasitologie, klinische Chemie, Hämatologie, medizinisch-chirurgische Medizin I, klinische Pharmakotherapie, Biostatistik, Familiengesundheitspflege und Immunologie.

Trimester 1 mit 11,5 UE:

Psychologie 45 Std. – 1 UE

Medizinisch-chirurgische Krankenpflege I 45 Std. – 1 UE

Medizinisch-chirurgische Krankenpflege II 45 Std. – 1 UE

Humanpathologie 135 Std. – 3 UE

Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit 45 Std. – 1 UE

Medizinische Parasitologie 60 Std. – 1,5 UE

Gemeindegesundheitspflege II 90 Std. – 2 UE

Familienplanung & Notfallverhütung 45 Std. – 1 UE

Trimester 2 mit insgesamt 14 Wochen:

Klinische Rotation (13 UE) – 2 Wochen

Medizinische Rotation – 6 Wochen (mit Beurteilung)

Chirurgische Rotation – 6 Wochen (mit Beurteilung)

Trimester 3 mit 11 UE:

Biostatistik – 1 UE

Pädiatrie und Kinderkrankenpflege – 2 UE

Geburtshilfe ll – 3 UE

Medizinisch-chirurgische Krankenpflege lll – 1 UE

Epidemiologie und Demographie – 1 UE

Umwelt- und Arbeitsmedizin – 1 UE

3. Jahr

Pädagogische Kommunikation und Technologie, medizinisch-chirurgische Krankenpflege II, Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege in der Gemeinde, psychiatrische Krankenpflege, Geburtshilfe und Gynäkologie, Forschungsmethodik, Bildungspsychologie

Trimester 1 mit 8,5 UE:

Medizinisch-chirurgische Krankenpflege lV – 1 UE

Gynäkologie – 1 UE

Geburtshilfe III – 2 UE

Führung und Management in der Krankenpflege – 2 UE

Übertragbare und vektorübertragene Krankheiten – 1½ UE

Forschung in der Krankenpflege – 1 UE

Trimester 2 mit insgesamt 16 Wochen:

Klinische Rotation – 14 UE

Schwangerschaftsfürsorge – 2 Wochen

Pädiatrie – 4 Wochen. (mit Beurteilung der Stationsleitung)

Entbindungsstation – 3 Wochen

Kreißsaal – 1 Woche

Säuglingsstation – 3 Wochen (mit Beurteilung)

Gynäkologie – 2 Wochen

Projektbesuche – 1 Woche

4. Jahr

Medizinisch-chirurgische Krankenpflege III, Management und Verwaltung von Pflegediensten, Lehrplan und Unterricht in der Krankenpflege, Forschungsprojekt, kommunale Krankenpflege. Der Schwerpunkt liegt auf Praktikum, Spezialisierung, Bewertung und Prüfung der Absolventen

Die Famulaturen/Praktika für die Vermittlung praktischer Fertigkeiten gruppieren sich um die folgenden Bereiche:

A. Allgemeine Krankenpflege

B. Reproduktive Gesundheit und sichere Mutterschaft

C. Öffentliche Gesundheit

D. Spezialgebiet

A. Allgemeine Krankenpflege

  1. Medizinisch-chirurgische Krankenpflege – 12 Wochen
  2. Pädiatrie – 4 Wochen
  3. Gynäkologie – 2 Wochen
  4. Unfallchirurgie/Ambulanz – 3 Wochen
  5. Krankenpflegeverwaltung – 4 Wochen

B. Reproduktive Gesundheit und sichere Mutterschaft

  1. Entbindungsstation – 6 Wochen
  2. Geburtsvorbereitung – 2 Wochen
  3. Postnatal – 2 Wochen
  4. Säuglingsstation – 2 Wochen

C. Öffentliche Gesundheit

  1. Mutter und Kind/Familienplanung Krankenhauserfahrung – 4 Wochen
  2. Erfahrung im Bereich der Gesundheit in ländlichen Regionen – 4 Wochen
  3. Erfahrung im Bereich der Gesundheit auf Kreis- und Landesebene – 4 Wochen

D. Spezialgebiete

  1. Intensivstation/nephrologische Station – 4 Wochen
  2. Operationssaal – 2 Wochen
  3. Mentale und psychiatrische Pflege – 4 Wochen

Der Anerkennungsaufwand nach Einreise bis zur Ausstellung der Berufsurkunde

Die angeworbenen Pflegekräfte reisen mit einer Vollanerkennung oder mit einer Teilanerkennung nebst Defizitbescheid nach Deutschland ein und können umgehend mit Ihrer Tätigkeit beginnen. Arbeitnehmer mit Teilanerkennung bekommen ein Visum zur Anerkennung, bei dem die Beschäftigung als Pflegehilfskraft nur erlaubt ist. Pflegekräfte mit Vollanerkennung bekommen gleich ein Visum zur Beschäftigung. 

Bei der Teilanerkennung muss der Arbeitgeber einen Schulungsplan entwickeln, mit dem die Defizite beseitigt werden. Der Arbeitgeber muss als Ausbildungsbetrieb in der Lage sein, die praktischen Anpassungsmaßnahmen durch geeignetes Personal zur Schulung selbst durchzuführen. Da die dafür benötigte Zeit Arbeitszeit ist, kosten die Anpassungsmaßnahmen den Arbeitgeber einiges an Geld und binden Personalressourcen. Dies gilt auch für theoretische Anpassungsmaßnahmen, die vom Arbeitgeber organisiert werden. Bis zur vollständigen staatlichen Anerkennung und der Aushändigung der Berufsurkunde arbeiten die Pflegekräfte im Tätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach §20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV).

Die Pflegekräfte aus Kenia haben eine fundierte theoretische Ausbildung, die zusammen mit entsprechender Berufserfahrung in der Regel geringe Anpassungsmaßnahmen erfordert oder sogar zur Vollanerkennung führt. Das Gesundheitssystem in Kenia ist für afrikanische Verhältnisse ausgesprochen leistungsfähig.  

Die Pflegekräfte können in der Regel bereits im Herkunftsland die Prüfung für das voll umfängliche B2-Sprachzertifikat ablegen. Dennoch bleibt es wichtig, dass für die betrieblich Praxis die Deutschkenntnisse über B2 hinaus vertieft werden, mindestens mit „B2 Pflege“, welches vor allem pflegespezifische Sprachkenntnisse vermittelt.

Wenn die Anpassungsmaßnahmen oder die Kenntnisprüfung und das Aushändigen der Berufsurkunde nicht innerhalb der Laufzeit des Einreisevisums erfolgen, muss bei der zuständigen Ausländerbehörde der Meldeadresse die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erwirkt werden.

Sobald die Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger vorliegt und die Berufsurkunde ausgestellt wurde, muss die Pflegefachkraft vom Arbeitgebers entsprechend eingruppiert, eingesetzt und tariflich eingruppiert werden. Der Weg dahin ist steinig und erfordert viel Fleiß und Disziplin. Daher ist eine professionelle Unterstützung durch Experten, die seit über 20 Jahren erfolgreich berufliche Integration von Fachkräften aus anderen Kulturkreisen betreiben, sinnvoll und notwendig. Leider arbeiten viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen noch mit Lösungen „Marke Eigenbau“ und sollten auf ein professionelles Handling umschwenken.

Mit dem Erhalt der Berufsurkunde kann endlich ein langfristiger Aufenthaltstitel erworben werden, der in der Form eines elektronischen Aufenthaltstitels ausgegeben wird. Die Aufenthaltstitel werden gemäß des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in der Regel auf 4 Jahre ausgestellt. Mit der Verlängerung am Ende der 4 Jahre kann bereits eine Niederlassungserlaubnis erworben werden. Mann kann leicht erkennen, dass man hier als Pflegekraft eine echte langfristige Perspektive bekommt, dauerhaft nach Deutschland zu immigrieren. 

Integration ist kein Zufall, sondern ein professioneller Prozess

Die Kliniken und Träger aus der Altenpflege haben den Anspruch und die Verpflichtung, dass die gewonnen Pflegekräfte sich gut integrieren, gute Leistungen entwickeln und langfristig an den Arbeitgeber gebunden bleiben, um die hohen Investitionen zu rechtfertigen. Abwerbeversuche von Arbeitgebern, die sich die Mühen und Investitionen sparen und einfach abwerben, sind umso erfolgreicher je schlechter die langfristige Integration ist. Wer bei der Integration spart, zahlt durch Abwanderung am Ende doppelt. 

Auch das Scheitern einer Pflegekraft und die Rückkehr ins Heimatland sind ein schmerzlicher Verlust von „Humankapital“. Formale Werkzeuge zur Bindung der Pflegekräfte wie Rückzahlungsvereinbarungen und Kündigungsausschlussklauseln bringen viel weniger als eine Gute Integration und Verwurzelung im Betrieb und dem übrigen sozialen Lebensumfeld. Leider machen es sich viele Vermittlungsagenturen zur Aufgabe, mit sagenhaften Versprechungen Pflegekräfte zu ködern und dann bei der tatsächlichen Unterstützung der Integration zu schwächeln. Das liegt bei vielen Anbietern daran, dass sie das Geld lieber als Gewinnmarge einstreichen, aber noch viel öfter daran, dass sie von Onboarding und Integration einfach keine Ahnung haben, geschweige denn über 20 Jahre praktische Erfahrung verfügen. 

Besonders in der schwierigen und hektischen Zeit zwischen Ankunft und erfolgter Anerkennung braucht es mehr als guten Willen und ein paar warme Worte. Neben Zuwendung der Kollegen und Vorgesetzen gibt es praktische Hilfestellungen, die gegeben werden sollten. Hier müssen auch die Hilfe beim Lernen der deutschen Sprache, eine sichere Unterkunft ohne “Ghettocharakter” und Statussicherheit durch Unterstützung bei den notwendigen Behördengängen genannt werden. 

In der Industrie und im Dienstleistungsgewerbe spielt die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte zum Beispiel im Ingenieurswesen und in der IT schon seit 30 Jahren eine große Rolle. Und der Bedarf steigt stetig weiter an, um die deutsche Fachkräftebasis – auch in der Pflege – zu sichern. In der privaten Wirtschaft gibt es kaum noch ein Unternehmen, dass auf die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten angewiesen ist, das keine Relocation-Agentur beschäftigt, z.B. für die Beschaffung der Visa und die berufliche Anerkennung, aber auch Unterstützung bei der Wohnungssuche und dem Einleben. 

Im Gesundheitswesen hingegen ist die Integration vieler, dringend benötigter Fachkräfte noch nicht über Jahrzehnte praktiziert worden, so dass auch das Zusammenspiel mit Dienstleistern nicht etabliert ist. In vielen Kliniken und Einrichtungen der Altenpflege weiß man noch nicht einmal, dass es überhaupt spezielle Relocation-Agenturen gibt, die bundesweit und damit auch an verstreuten Klinikstandorten präsent sind. 

Das Onboarding “Marke Eigenbau” ist riskant und es kann leicht dazu führen, dass man die benötigten Mitarbeiterzahlen aus der Personalbedarfsplanung nie schaffen wird, weil Anerkennung, Visabeschaffung und das Onboarding der Flaschenhals sind, durch den einfach zu wenig neue Pflegekräfte hindurchkommen. Schon heute sind die meisten stationären Altenpflegeeinrichtungen chronisch personell unterbesetzt, was auch für viele Kliniken gilt. Und die Zukunft verheißt nicht Gutes, wenn das Ruder nicht herumgerissen wird.

Am Ende ergibt eine vorurteilsfreie und evidenzbasierte Sicht auf das Problem der Personalbeschaffung im Gesundheitswesen, dass es am besten mit externen Spezialisten zu lösen ist. Bei Relocation-Agenturen hat man zudem noch den Vorteil beliebiger Skalierbarkeit, wenn zum Beispiel in einem Quartal keine und im nächsten Quartal 50 Pflegekräfte aus Drittstaaten zu integrieren sind. 

Mit externen Dienstleistern kann jeder Pflegekraft ein genau planbarer, steuerbarer und kontrollierbarer Kostenrahmen zugewiesen werden. Viele Kliniken und Unternehmen im Gesundheitswesen haben offensichtlich Angst, sich auf Prozesse einzulassen, die in der privaten Wirtschaft seit Jahrzehnten an der Tagesordnung sind. Viele befürchten Kontroll- oder Imageverlust, weil sie nicht alles hausintern regeln. Oder es gibt schlicht keinen Etat für diese Maßnahmen. 

Sammelunterkünfte, in denen 10 oder mehr Pflegekräfte untergebracht sind, müssen der Vergangenheit angehören. Im Kampf um die besten Fachkräfte hat Deutschland im internationalen Vergleich sowieso nicht die Nase vorn, da müssen wenigstens die individuellen Incentives für die Anwerbung von Pflegekräften stimmen. Wenn ein Arbeitgeber keine Immobilien zur Verfügung stellen kann, stehen auch hierfür praxiserprobte Lösungen zur Verfügung.  

Anders Consulting übernimmt die Anmietung geeigneter Immobilien und kümmert sich um das gesamte Immobilienmanagement, damit jede einreisende Pflegekraft für eine Übergangszeit und später dauerhaft über eine gute und integrationsfördernde Unterkunft verfügt. Eine eigene Wohnung kann als Sinnbild für Verwurzelung und Integration gelten. Doch wo selbst gutverdienende, deutsche Wohnungssuchende nichts mehr finden, wird eine ausländische Pflegekraft leicht in prekäre Wohnverhältnisse abgedrängt. Das dürfen die Arbeitgeber nicht zulassen, wollen sie nicht irgendwann als „Ausbeuter“ dastehen. 

Die Kosten für die Rekrutierung, Reise- und Nebenkosten, Anpassungsmaßnahmen, Sprachausbildung und das Onboarding erreichen schon mal 15.000,00 Euro pro Arbeitnehmer. Bei solchen Größenordnungen ist ein Unternehmen im Gesundheitswesen der Öffentlichkeit, den Trägern und Anteilseignern zu kaufmännischem Kalkül, Effizienz, Transparenz und Skalierbarkeit verpflichtet. 

Eine nachhaltig positive Integration braucht eine starte Basis, die früh gelegt werden muss. So können die Pflegekräfte selbständig und ohne herbe Rückschläge wichtige Fragen und Probleme, die bei der Arbeitsimmigration nach Deutschland entstehen können, selbst lösen. In den folgenden Punkten ist eine frühzeitige Aufklärung nicht nur fair, sondern absolut notwendig:

  • Gehalt, Lebenshaltung und Miete: Manche Pflegekraft kann der Illusion nicht widerstehen, dass die Gehaltsüberweisung in Deutschland im Herkunftsland ein Vermögen wäre. So rechnet man sich in Unkenntnis der Kosten in Deutschland reich und die Enttäuschung ist später groß, wie das Leben mit dem Gehalt einer Pflegekraft in einer Stadt wie HamburgBerlin oder München tatsächlich aussieht. Und fast alle Pflegekräfte aus Drittstaaten schicken zudem noch Geld an die Familie in der Heimat. 
  • Die Bedeutung der Sprache: Die Kandidaten sind sich der Herausforderung, Deutsch zu lernen, nicht wirklich bewusst. Deutsch ist keine leichte Sprache und wer z.B. aus dem asiatischen Raum kommt und mit den grammatikalischen Prinzipien der meisten europäischen Sprachen nicht vertraut ist, der tut sich wirklich schwer. Aber das „Überleben“ im Klinikalltag hängt von guten Kommunikationsfähigkeiten ab. Wer sprachlich in Deutschland nicht ankommt, ist auch von „Ghettoisierung“ bedroht, weil er oder sie gern unter Landsleuten bleibt. So lernt man aber nichts.
  • Die Arbeitswelt der Klinik: Der Ton ist hart, es gibt viel Stress und auch körperlich ist der Job anstrengend. Das sind manche aus dem Herkunftsland nicht gewohnt, wo die Pflegekraft „Partner des Arztes“ ist und man alles ein wenig relaxter sieht. Für viele Asiaten ist auch die starke Betonung der Individualität ein Problem. Da braucht es viel Fingerspitzengefühl auf allen Seiten.
  • Eine gewichtige Frage für die Pflegekräfte ist also eindeutig, wie sie vor, während und nach der Ankunft unterstützt und gefördert werden. Wer die besten Arbeitskräfte rekrutieren möchte, der muss sich als Arbeitgeber schon ein bisschen anstrengen, denn es gibt auch andere attraktive Länder, in denen Pflegekräfte gesucht werden und Einwanderung möglich ist. Da ist ein Relocation-Paket schon eine sinnvolle Sache. Wer hier spart, der sollte immer daran denken: “When you’re feeding peanuts you’re getting monkeys”

Wichtige Bausteine eines professionellen Onboardings:

  • Vor Einreise: Conference-Call zwischen der Pflegekraft, dem Relocation-Consultant vor Ort und zuständigen Mitarbeitern des Unternehmens, z.B. mit Personalverantwortlichen oder Pflegedienstleitungen. Es gibt viel zu besprechen und zu planen
  • Abholung am Flughafen und Übergabe eines Welcome-Pakets z.B. mit einer deutschen SIM-Karte fürs Handy, einer Monatskarte für den ÖPNV für die Stadterkundung und den Arbeitsweg, Kontonummer für das erste Gehalt, Time Table für die kommenden Tage, Übersicht der Ansprechpartner, Lagepläne u.v.m.
  • Vorbereitung und Übergabe einer preiswerten, hygienischen und sicheren Unterkunft direkt nach Einreise
  • Orientierung im Lebensumfeld und Unterstützung beim praktischen Einleben
  • Planung, Durchführung und Begleitung der erforderlichen Gänge zu Behörden (AnmeldungAusländerbehörde, polizeiliches Führungszeugnis)
  • Koordination und Begleitung von Terminen in der Klinik, z.B. bei der Gesundheitsprüfung, Materialausgabe, etc.
  • Besondere Unterstützung für Familien, z.B. Schul- und KiTa-SucheKindergeld, berufliche Ehepartner-Integration und dergl.
  • Ansprechpartner in Notfällen
  • Unterstützung beim ansässig werden, z.B. durch die unterstützte Suche nach einer Wohnung auf dem freien Markt, Support bei der Familienzusammenführung und dergl.

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