Goodbye-Services nach Entsendung: Kündigung eines Mietvertrags beim Departure einer Relocation
Goodbye-Services: Die rechtsgültige Kündigung des Mietvertrags beim Departure und der Repatriierung ins Ausland
Jede Entsendung geht mal mit einer Repatriation zu Ende – oder man wird als Deutscher ins Ausland versetzt. Dann stellen sich neben dem Umzug noch viele andere Fragen. Eine der wichtigsten, die Vorplanung benötigt, ist die Beendigung, d.h. Kündigung des Mietvertrags. Und dann kommen weitere Dinge hinzu: Die Organisation des Umzugs, die Beendigung privater Verträge wie Strom, Gas, Wasser, Internet, die Renovierung der Wohnung und natürlich die Rückgabe des Objekts.
Irgendwann geht jede Entsendung mal zu Ende: Dann müssen der Expatriate und seine Familie die Wohnung aufgeben. Das sollte rechtzeitig geplant werden, auch wenn die gesetzliche Kündigungsfrist mieterseitig für die meisten Mietverträge gilt. Dazu muss man innerhalb der Kündigungsfrist wirksam ein Kündigungsschreiben aufsetzen und dem Vermieter zukommen lassen, wobei der Zugang das größte Hindernis ist. Denn ohne Zugang keine wirksame Kündigung.
Doch die Kündigung erweist sich speziell für Fachkräfte aus dem Ausland und Expats ohne sichere Sprachkenntnisse als leichter gesagt als getan. Mit einem Relocation-Service-Partner und erfahrenen Spezialisten geht das leichter, denn der kümmert sich um alles.
Dazu gehören dann auch Dinge wie die Abmeldung, das Schließen eines Bankkontos, der Export eines Autos oder der Rücktausch einer EU-Fahrerlaubnis in einen nationalen Führerschein, soweit diese einbehalten wurde.
Einschlägige Rechtsnormen sind zu beachten, damit die Mietkündigung sauber klappt. Das Ende eines Mietverhältnisses ist der wahrscheinlichste Zeitpunkt für Konflikte mit dem Vermieter. Also besser mit Unterstützung vom einem Relocation-Spezialisten vorsorgen.
Sie gehen als Deutscher ins Ausland? Dann lesen Sie doch dazu unseren großen Relocation-Report! Hier finden Sie alle Departure-Services im Überblick. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen.
Wie man die Kündigung der Wohnung zuverlässig abwickelt, verrät diese Service List von Anders Consulting Relocation Service; Anders Consulting erbringt im Rahmen des Relocation-Services zur Wohnungskündigung keine Rechtsdienstleistungen:
Service Liste für die Kündigung des Mietvertrags
Festpreis 110,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Wie Sie die Kündigung des Mietvertrags nach Aufenthalt in Deutschland ohne „Trennungsschmerz“ bewältigen
„Bei der Kündigung des Mietvertrags von Wohnraum kann einiges in die Hose gehen. Meldet sich der Vermieter nach der ungültigen Kündigung nicht, was man aber nicht bemerkt hat, kann das bedeuten, dass man noch Monate Mieter der Wohnung bleibt. Das ist dann echter Trennungsschmerz.
Daher sollte im ersten Anlauf alles klappen. Wenn Sie uns schon bei der Wohnungssuche zum Auftakt der Entsendung beauftragt haben und nun Deutschland verlassen oder die Stadt wechseln, liegt uns der Mietvertrag noch vor. Dann legen wir gleich los!
Mit der Kündigung der Wohnung starten auch andere Tätigkeiten, an die Sie als Expat oder Arbeitnehmer auf Entsendung ins Ausland unbedingt denken sollten, und bei denen Anders Consulting Sie natürlich gern unterstützt, z.B. das Feststellen des Bedarfs an Schönheitsreparaturen. Sind überhaupt welche erforderlich? Wenn ja, kümmern wir uns um Kostenvoranschläge und Handwerker für die Renovierung, Abfallentsorgung oder Endreinigung.
Wir begleiten Sie auch gern bei der Rückgabe der Wohnung, damit Sie nicht ungewollt neue Verpflichtungen eingehen, obwohl sie doch aus allem heraus wollen. Und schließlich sind wir am Ball, damit Sie die Mietsicherheit zurückerhalten möchten. So kommen Sie im wahrsten Sinne des Wortes gut aus allem raus. Und vergessen Sie nicht, sich bei Gang ins Ausland abzumelden! Youe got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Kündigung eines Mietvertrags und Auszug
10 Tipps rund um die Kündigung von Mietverträgen für Wohnraum und den Auszug
1. Eine Kündigung der Wohnung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Wer eine Bestätigung erwartet, damit die Willenserklärung wirksam ist, obliegt einen Rechtsirrtum. Man sollte eine Bestätigung erbitten, aber einen Anspruch hat man nicht darauf
2. Eine Kündigung bedarf stets des Zugangs, d.h. Sie muss so in den Machtbereich des Empfängers gelangen, dass bei Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist. Der Zugang muss innerhalb der vertraglichen Fristen erfolgen. Entsprechende Nachweise helfen, falls es zu Disput kommt
3. Für die Zustellung des Kündigungsschreibens am besten einen Boten nehmen, der zuvor vom Inhalt der Sendung Kenntnis genommen hat. Oder einen unabhängigen Zeugen mitnehmen, wenn man die Kündigung in den richtigen Briefkasten einwirft. Bei Briefversand Einwurfeinschreiben wählen. Bei Einschreiben / Rückschein kann der Empfänger die Sendung z.B. wg. Urlaubs einfach nicht annehmen; dann liegt kein Zugang vor und die Kündigung ist unwirksam
4. Ist nichts anderes im Mietvertrag geregelt, ist das Mietobjekt mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Es gibt zwar drei Karenztage, aber man sollte nicht auf den letzten Drücker kündigen
5. Befristete Mietverhältnisse lassen sich vor Ablauf nicht ordentlich kündigen, denn sie gelten als fest geschlossen. Dafür verlängert sich das Mietverhältnis auch nicht, wenn man einfach im Objekt bleibt
6. Wenn es mehrere, gemeinschaftliche Vermieter mit unterschiedlichen Adressen gibt, muss jedem gegenüber die Kündigung der Wohnung erklärt werden. Auch müssen alle im Vertrag genannten Mieter die Kündigung aussprechen, sonst ist sie ungültig
7. Eine Kündigung von Mietverträgen über Wohnraum muss zwingend schriftlich erfolgen und von allen Mietern eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail oder SMS reicht nicht. Bei Bevollmächtigung muss der Kündigung ein Original der Vollmacht beigefügt sein
8. Alle Regelungen für die Mietkündigung für Wohnraum gelten prinzipiell auch für möblierte Wohnungen und Häuser
9. Der Tag nach dem letzten Tag des Mietvertrags ist der letzte Tag für die fristgerechte Rückgabe der Wohnung, wenn es kein Feiertag ist. Daher rechtzeitig eventuelle Schönheitsreparaturen und die Schlüsselübergabe planen
10. Die Miete wird bis zum Ende des Mietvertrags geschuldet und kann keineswegs mit der geleisteten Mietkaution aufgerechnet werden
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Winter 2023/24
Leinen los für die Rückkehr ins Ausland oder eine neue Entsendung
Foto: (c) Anders Consulting