Kosten- und Expense-Management für globale Mobilität von Mitarbeitern
Relocation-Dienstleistungen im Bereich Kosten-Management, Zahlungsverkehr und Expense Management
Erfolgreiches Agieren mit Personal auf globaler Ebene erfordert nicht nur eine hervorragende Auswahl der Arbeitnehmer, kompetentes Entsendungs-Management, gute Planung und Budgetierung, sondern auch eine professionelle Abwicklung der Zahlungsströme. Die Mitarbeiter müssen immer und überall flüssig bleiben, wobei die Belege nach den Vorgaben des Arbeitgebers verbucht und in gewünschter Form übermittelt werden müssen.
Wenn ein entsendeter Mitarbeiter im Ausland seine Arbeit erfolgreich aufgenommen hat, müssen die notwendigen Zahlungen geplant, abgerechnet, geleistet und verbucht werden, so wie es in der Entsenderichtlinie vorgesehen ist, bzw. der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entspricht.
Was im EU-Raum noch relativ einfach zu bewerkstelligen ist, wird in Übersee echt schwierig. Schnell sind die heimische Buchhaltung und der Steuerberater am Ende, vor allem, wenn es um 10 oder sogar 100 Beschäftigte pro Jahr geht. Zahlungsverkehr, z.B. auch für die Beschaffung von Leistungen im Ausland, in fernen Ländern dauert lange und ist kompliziert. Irgendwann kommt der Wunsch, die ganze Problematik des Kosten-Managements auf Dienstleister auszulagern, z.B. durch die optionale Verauslagung und Abrechnung, neu-deutsch Expense Management genannt.
Beispiel Miet-Management: Oft werden Wohnungen im Inland oder Ausland angemietet, entweder durch den Arbeitgeber oder den Expatriate. Beide Parteien werden beim Miet-Management professionell unterstützt. Zahlungs-Management und andere Relocation-Services sind aufeinender abgestimmt und damit hervorragend steuerbar:
- Suche und Auswahl von Wohnungen, Mietvertragsprüfung, Nachverhandlung und Abschluss von Mietverträgen
- Zahlungs-Management für Kaution, 1. Miete und Folgemieten (Verwaltung von Einzugsermächtigungen und Daueraufträgen) sowie Zahlung von Betriebskostenabrechnungen, optional Expense-Management, d.h. Verauslagung
- Belegbeschaffung, Verarbeitung und Saldenübermittlung
- Verwaltung der Versorger für Strom, Gas, Wasser, Internet und für andere Abgaben
- Reparatur, Renovierung, Reinigung und Instandhaltung der Immobilie
- Begleitung und Dokumentation von Einzug und Auszug
- Kommunikation mit dem Vermieter und dem Gebäudemanagement
- Verlängerung oder Kündigung von Mietverträgen
- Überwachung der Rückzahlung von Mietsicherheiten
Im Rahmen der Tätigkeit beim Onboarding von Pflegekräften haben wir als Anwendung des Miet-Managements das „virtuelle Schwesternwohnheim“ entwickelt, wenn der Arbeitgeber keinen Wohnraum stellen kann oder will.
Die Service-Liste zum Zahlungs-Management zeigt, was Anders Consulting als Dienstleister für Global Relocation Management zur Steuerung und Überwachung des Kostenmanagements beitragen kann. Anders Consulting erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsgdienstleistungen.
Service-Liste Kosten- und Expense-Management
Preise auf Anfrage
Kosten-Management ist mehr als Verauslagung und Zahlungsverkehr
„Entsendungs- und Relocation-Management haben immer viel mit Geld zu tun. Und das Geld muss global fließen. Mitarbeiter und ihre Familien, die für Ihr Unternehmen im Ausland sind, wollen sich darauf verlassen können, dass ihre Gehälter pünktlich abgerechnet und gezahlt werden, die Miete eingeht, das Leasing für den Wagen gezahlt ist und die Erstattungen für Auslagen und Reisekosten aller Relocation-Kosten reibungslos funktionieren. Krankenversicherung und Sozialversicherung müssen bezahlt werden, ggf. lokale Steuern, Gebühren oder Abgaben.
Aus dem Inland oder Ausland rekrutierte oder nach Deutschland entsendete Arbeitnehmer und Fachkräfte benötigen ebenfalls entsprechende Unterstützung. Arbeitgeber, die viele Menschen rekrutieren, wollen eventuell für den Anfang Wohnraum zur Verfügung stellen. Ein Dienstleister soll sich um alles kümmern – um wirklich alles! Auch das ist eine Aufgabe, der wir uns gern stellen.
Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen aber nicht nur viele Zahlungen verlassen, sondern auch die nötige Liquidität managen, alle Zahlungen prüfen und verbuchen und dabei die nationalen und lokalen Gesetze und Usancen und jene im eigenen Land beachten. Das wird schnell unübersichtlich. Wieso nicht diesen Wust an Anforderungen an ein Kostenmanagement einfach auslagern und an einen Relocation-Management-Dienstleister übergeben? Klingt einfach?
Genau! You’ve got a Friend in Germany“
Downloads zum Thema Kostenmanagement
10 Fakten rund um das Zahlungsmanagement mit dem Nicht-EU-Ausland
Beim Kosten-Management und dem Zahlungsverkehr für Relocation-Kosten „Marke Eigenbau“ sollte man einiges bedenken:
1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Geld- und Geschäftsverkehr sind von Land zu Land völlig verschieden. Wer von Deutschland auf das Ausland schließt, liegt meist daneben
2. Sprachliche, kulturelle und rechtliche Unterschiede können schon im Nachbarland zu schweren Missverständnissen im Wirtschaftsverkehr führen, z.B. ignoriert man in Österreich eine Mahnung höflich. In Frankreich gibt es ein Barzahlungslimit von 3.000 Euro
3. In den USA z.B. werben Banken nicht um Kunden, eine Online-Kontoeröffnung ist unüblich. Ohne US-Geschäftsadresse kann man praktisch kein Geschäftskonto eröffnen. Ähnliches gilt für viele andere Länder
4. Zahlungen ins außereuropäische Ausland dauern oft immer noch viele Tage, kosten Gebühren und können u.U. auch im Staat des Begünstigten meldepflichtig sein
5. Die Gebühren kann man im Überweisungsauftrag wie folgt verteilen: Es zahlt der Auftraggeber (OUR), der Begünstigte (BEN) oder die die Kosten werden geteilt (SHA)
6. Die Gebühren für die Umrechnung in Fremdwährung und SWIFT-Gebühren bei Transfers in Drittstaaten außerhalb der EU/EWR können bis zu 10 % der Überweisungssumme betragen
7. Verstöße gegen die Meldepflichten des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 30.000 Euro Geldbuße belegt werden
8. Finanztransaktionen aus dem Inland ins Ausland und vom Ausland nach Deutschland sind gem. § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ab 12.500 Euro meldepflichtig, wenn sie ein wirtschaftliches Geschäft betreffen und Empfänger oder Absender ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Viele Länder wie z.B. die USA verlangen einen hohen bürokratischen Aufwand des Zahlungsempfängers im Ausland, damit dieser überhaupt Zahlungen erhalten darf
9. Für Expats ist es im Gastland meistens einfach, ein Konto in Landeswährung zu eröffnen, wenn ein Wohnsitz genommen wurde. Sogar in China reichen Reisepass, Visum und Wohnsitzbestätigung
10. In vielen Ländern hilft die Kreditkarte bei Geschäften im Alltagsleben nicht in jeder Situation und überall weiter, z.B. in China, Brasilien, Iran, Kuba, Myanmar und vielen afrikanischen Ländern
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Winter 2020/21
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