Als Fachkraft ein Arbeitsvisum bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat beantragen
Stellen Sie mit unserer Unterstützung erfolgreich Ihren Visa-Antrag für ein Arbeitsvisum bei der deutschen Auslandvertretung
Wenn Sie als Fachkraft mit Teil- oder Vollanerkennung und Arbeits-, bzw. Entsendungsvertrag bei der Botschaft oder einem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Erteilung eines Visums für die Beschäftigung stellen möchten, sollten Sie im Besitz einer Arbeitserlaubnis sein, um wertvolle Zeit zu sparen und Unsicherheiten zu vermeiden. Die Botschaft wird ein 6- oder 12-Monats-Visum ausstellen, mit dem Sie einreisen und vom ersten Tag an arbeiten können.
Wir geben Ihnen die Tipps, damit Sie einen Termin ergattern der Termin ein Erfolg wird und Sie nicht unnötige lange Warte- und Bearbeitungszeiten in Kauf nehmen müssen, weil zum Beispiel die Bestätigung einer Krankenkasse fehlt. Den eigentlichen Termin müssen Sie allerdings bei einem der Dienstleister des Auswärtigen Amts (BLS,
TLS, Visametric, VFS Global) selbst buchen, denn dies muss höchstpersönlich erfolgen.
Als prozessuale Alternative zum Standardverfahren bietet sich auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren an, bei dem ebenfalls ein Botschaftstermin erforderlich ist, aber erst am Ende, wenn die zuständige Ausländerbehörde am Ort des Arbeitgebers eine Vorabzustimmung erteilt hat.
Bitte denken Sie daran, sich im Standardverfahren stets sofort einen Termin bei der Botschaft zu buchen, wenn das Projekt zur Einreise nach Deutschland konkret wird. Achten Sie auf die richtige Visakategorie! Die Wartezeit auf den Termin ist der entscheidende Faktor, denn die Arbeitserlaubnis lässt sich meist in einigen Wochen beschaffen, aber auf Termine muss man manchmal Monate lang warten, weil die Dienstleister BLS, TLS, Visametric, VFS Global zu wenige Termine anbieten können.
Professionelle Unterstützung ist immer hilfreich
Und die Wartezeiten im Standardverfahren haben sich wegen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erst einmal verlängert. Die Schaffung des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten im Jahre 2021 hat an den langen Wartezeiten – auch bei der Bearbeitung der Anträge – nichts geändert.
Die Alternative, die im konkreten Einzelfall schneller funktionieren könnte, ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Informieren Sie sich über das Verfahren und die benötigten Dokumente.
Die Immigration-Services von Anders Consulting sind besonders geeignet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die noch nicht so viel Erfahrung in Global Mobility haben. Die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen sind nicht immer so übersichtlich und aktuell wie man es sich wünscht. Und auch die Dienstleister für die Terminbuchung wie BLS,
TLS, Visametric, VFS Global bieten keine akzeptable Nutzererfahrung. Und Fragen kann man im Vorwege auch kaum stellen. Holen Sie sich also Support von routinierten Immigrations-Praktikern, die Sie gut vorbereiten und alle Ihre Fragen beantworten.
Es gibt viele Möglichkeiten – aber welche sind am Ende optimal und funktionieren?
Bei der Visabeantragung stellt man bereits die Weichen, für welchen Zweck man ein Visum haben möchte. Für Arbeitnehmer, Trainees und andere Gruppen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, ein Visum und einen Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung zu bekommen, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Auch Selbständige, Investoren, Künstler und andere Gruppen können erfolgreich den Prozess für die Beantragung eines Visums starten. Für gewerbliche Arbeitnehmer besteht zudem die Möglichkeit, ohne Vorrangprüfung und ohne starre Mindestgehälter auf leichterem Wege in Deutschland leben und arbeiten zu können, z.B. als Pflegekraft.
Bürger einer ganzen Reihe von Staaten (Die „7 Friends“) dürfen privilegiert und damit visumsfrei nach Deutschland einreisen und können in Deutschland den Prozess für den Aufenthaltstitel beginnen. Das gilt zum Beispiel für Staatsbürger von Israel, Japan, Kanada, USA, Australien, Neuseeland, der Republik Korea – und seit dem Brexit auch für Großbritannien. Auf keinen Fall sollten Sie diese Länder mit der Liste jener Länder verwechseln, die im Rahmen des Schengen-Abkommens visumfrei 3 Monate nach Deutschland einreisen dürfen, z.B. Brasilien, Mexiko und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Und Vorsicht: Wer kein spezielles Visum oder keinen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland hat, darf hier nicht arbeiten! Auch nicht einen Tag oder ausnahmsweise, nicht für einen inländischen und auch nicht für einen ausländischen Arbeitgeber. Das Schengen-Visum ist zum Arbeiten absolut tabu!
Lesen Sie auch unseren großen Relocation-Report für Ihren Weg nach Deutschland. Oder nutzen Sie unseren Gratis-Visa-Check!
Die Service-Liste zeigt die Unterstützung der Visa-Consultants von Anders Consulting vor und beim Termin bei der ausländischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen.
Service-Liste Arbeitserlaubnis, Botschaft und Arbeitsvisum
Festpreis 625,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis Single 410,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis je weitere Person 60,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis 625,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Keine Sorge, wir bereiten Sie gut auf den Termin bei der Botschaft vor, damit Sie keine Zeit verlieren
„Arbeitgeber wie Arbeitnehmer tun gut daran, sich sehr frühzeitig im Prozess der Anbahnung einer Beschäftigung in Deutschland zu überlegen, welche Regelungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der Beschäftigungsverordnung (BeschV) den Rahmen des geplanten Arbeitsvertrages am besten widerspiegeln und ein Visum für eine Beschäftigung ermöglichen. Idealerweise ist schon der Recruiter gut vorinformiert, welcher Prozess für das Visum der richtige ist und welche Zeitpläne realistisch sind.
So wissen viele nicht, dass je nach Prozess doch stets die Tätigkeit anhand der Arbeitsplatzbeschreibung und des Arbeitsvertrags geprüft werden, entweder durch die Ausländerbehörde oder die Agentur für Arbeit (ZAV), obwohl ein förmlicher Antrag auf Arbeitsgenehmigung gar nicht mehr nötig ist. Es stellt übrigens immer der Arbeitgeber den Antrag auf Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt, nicht der Arbeitnehmer, d.h. ohne Arbeitsvertrag auch keine Arbeitserlaubnis.
Unerfahrenheit oder Fehler können hier sehr viel Zeit kosten. Manchmal kann der Arbeitnehmer dann gar nicht beschäftigt werden, weil er einfach die Voraussetzungen nicht erfüllt. All dies klären wir vor dem Gang zum Konsulat, bzw. zur Botschaft.
Auch das Wechseln des Prozesses für die Erteilung eines Visum wird nicht gern gesehen: Wo aus einem Spezialisten ohne Hochschulstudium plötzlich ein Prokurist wird, schauen die Behörden schon mal ganz genau hin. Wir stellen mit Ihnen von Anfang an die richtigen Weichen. Ebenfalls nicht erlaubt ist, zweigleisig Anträge im Standard- und im beschleunigten Fachkräfteverfahren zu stellen.
Wollen Sie sich tiefer in die Materie einarbeiten, wie man Arbeitnehmer nach Deutschland holt? Dann lesen Sie doch unsere aktuellen Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2023), das Arbeitgebern viele neue Möglichkeiten eröffnet. Oder buchen Sie einen unserer Einführungs-Workshops. Vielleicht hätten Sie gern zuerst einen kostenlosen Beratungstermin?
You´ve got a Friend in Germany!“
Ihre Downloads zu den Themen Visum, Botschaft und Aufenthaltstitel
Wie läuft denn so eine professionelle Relocation ab?
Ausgehend von der Blauen Karte EU, die seit vielen Jahren der „Hit“ ist, wenn es darum geht, ausländische Spezialisten, Hochqualifizierte und Fachkräfte nach Deutschland zu holen und zu beschäftigen, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Zur Sicherheit, d.h. um spätere Zeitverluste zu vermeiden, immer sofort einen Termin bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland buchen. Hält man sich bereits in einem anderen Land auf, geht man dort zur deutschen Botschaft. Fast immer ist die Wartezeit länger als die Dauer der erforderlichen Vorbereitungen. Alternativ bei visafreier Einreise von Staatsbürgern der sogenannten „7 Friends“ die Verfügbarkeit von Terminen bei der Ausländerbehörde am Zielort prüfen (die effektive Buchung ist erst nach der Anmeldung am Wohnort möglich!)
2. Schon im Rekrutierungsprozess sollten die relevanten Informationen zu den Anforderungen für die Blaue Karte EU präsent sein, damit nur Kandidaten in die engere Wahl kommen, die die Kriterien für einen erfolgreichen Prozess-Durchlauf erfüllen
3. Bei Vertragsunterzeichnung kann der Relocation-Prozess beginnen: Es wird zuerst der Arbeitsmarktzugang bei der Agentur für Arbeit geprüft und eine Bestätigung eingeholt. Dann wird die Anerkennung des Hochschulabschlusses in anabin gecheckt. Alternativ wird die Gleichwertigkeit einer gewerblichen Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung geprüft, bzw. die Anerkennung betrieben. Schließlich wird noch eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung beschafft
4. Mit der Erteilung des Arbeitsvisums kann die Einreise und der Arbeitsbeginn geplant werden
5. Umgehend nach Einreise einen Termin für die Anmeldung machen, damit korrekter Lohnsteuerabzug und Geschäftsfähigkeit z.B. für die Kontoeröffnung in Deutschland gegeben sind. Auch der Zugang zu KiTa- und Schulplätzen hängt an der Anmeldung in einer Gemeinde
6. Termin bei der Ausländerbehörde zur Beantragung des dauerhaften, elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
7. Anlaufen weiterer Unterstützung für den Arbeitnehmer wie z.B. Wohnungssuche, Settling-in und Familien-Services
Für alle, die Ihren Antrag für ein Visum zur Erwerbstätigkeit nicht im Standardverfahren bei der Botschaft starten möchten, weil es keine oder erst in mehr als 6 Monaten Termine gibt, für die kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren eine echte Alternative sein
Anders Consulting erbringt im Rahmen der Tätigkeiten für Auftraggeber keine Rechtsdienstleistungen.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Frühjahr 2024
Haben Sie schon daran gedacht, worin Sie sich unterstützen lassen möchten, wenn Sie das Visum haben?
Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service