Kindergeld beantragen für Expats, ausländische Fachkräfte und qualifizierte Zuwanderer
Hilfe für Familien: So klappt´s auch mit dem Kindergeld
Vater Staat zahlt allen Eltern – auch solchen, die auf Entsendung oder durch Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages als Fachkraft und im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) nach Deutschland kommen – mit dem Kindergeld ein nettes Sümmchen. Diesen Anspruch sollten sich auch Expats und Fachkräfte aus dem Ausland sichern.
Wir helfen Ihnen, zu überprüfen, ob Sie Kindergeld bekommen können. Die aktuellen Kindergeldsätze sind 219,00 Euro für das erste und zweite Kind, 225,00 Euro für das dritte und 250,00 Euro ab dem vierten Kind (2021). Der Kinderfreibetrag beträgt 8.388,00 Euro (2021).
Wenn nach dem Einzug und all den Dingen für das Settling-in im Rahmen eines Ortswechsels alles einigermaßen zur Ruhe gekommen ist, steht im Relocation-Pflichtenheft für Expats und Newcomer mit Kindern noch das Kindergeld.
Das Kindergeld wird von der Kindergeldkasse einkommensunabhängig gewährt, monatlich überwiesen und richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Arbeitnehmer aus der EU und Bürger aus Drittstaaten mit bestimmten Aufenthaltstiteln können Kindergeld bekommen. Wird im EU-Ausland bereits Kindergeld bezogen, muss dies angegeben werden, da dann das Kindergeld im Heimatland auf das hiesige Kindergeld angerechnet wird. Wir sind an Ihrer Seite, damit Sie auf Ihrem Weg zum Kindergeld keine Überraschungen erleben.
Werden Sie zum Experten für Ihre Übersiedlung nach Deutschland: Lesen Sie unseren großen Relocation-Report. Achtung: In Deutschland gilt seit dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz, d.h. alles Kinder, die eine Schule oder KiTa besuchen, müssen eine Schutzimpfung erhalten haben. Anders Consulting Relocation Service erbringt bei der Service-Tätigkeit keine Rechtsdienstleistungen, gibt Ihnen aber wertvolle Schützenhilfe beim Antragsverfahren.
Mit der Service-List zum Kindergeld von Anders Consulting wird Ihre Beantragung ein „Kinderspiel“:
Service-Liste Kindergeld beantragen
Festpreis 100,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Mein Rat für Expats mit Kids: Immer Kindergeld beantragen
„Ein Aspekt des Kindergeldes ist oft verwirrend: Es gibt den sogenannten Kinderfreibetrag, der immer wieder im Kontext zum Antrag Kindergeld genannt wird. Was hat es damit auf sich?
Um das Existenzminimum eines Kindes zu sichern, steht den Eltern im Jahr 2021 ein Freibetrag von 8.388,00 Euro zu. Wer also einen persönlichen Einkommenssteuersatz von 40 % hat, spart 3.355,20,00 Euro pro Jahr an Steuern. Wenn man nun Kindergeld bezieht – und alle Eltern sollten unabhängig vom Einkommen den Antrag für das Kindergeld stellen – dann bekommt man 2021 für das erste Kind insgesamt 2.628,00 Euro.
Wäre die Steuerersparnis größer als die 2.628,00 Euro, sollte man eine Einkommensteuererklärung abgeben, denn dann erhält man in meinem Beispiel auch noch die Differenz zum Kindergeld gutgeschrieben: Über 700,00 Euro!
Das Finanzamt – nicht die Familienkasse – rechnet das automatisch aus. Und wenn die Summe des erhaltenen Kindergelds höher ist als die Ersparnis aus dem Freibetrag, muss man natürlich nichts zurückzahlen. Fazit: Immer Kindergeld beantragen, damit man von den monatlichen Zahlungen profitiert!
Haben Sie eigentlich schon den richtigen Kindergarten oder die passende Schule für Ihre Kids gefunden? Die Suche nach der perfekten Einrichtung ist einer unserer Spezialitäten. You´ve got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Kindergeld
10 Fakten rund um das Kindergeld in Deutschland und der EU
1. Kindergeld bekommt man auch als Expat oder wenn man aus beruflichen Gründen nach Deutschland zieht und sich dort meldet, wenn man ein Kind im Haushalt aufzieht und das Sorgerecht hat. Das Kindergeld wird nicht an das Kind ausgezahlt
2. Über das 18. Lebensjahr hinaus kann Anspruch bestehen, wenn das Kind in der Ausbildung ist, z.B. Duale Ausbildung oder Studium, und das Kind selbst bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet
3. Kindergeld wird einkommensunabhängig bezahlt. Man muss es aber aktiv und schriftlich bei der Familienkasse beantragen und Nachweise beifügen
4. Die Sätze für das erste und weitere sogenannte Zählkinder sind gestaffelt und werden regelmäßig angepasst
5. EU-Bürger, die als Expats in Deutschland gemeldet sind, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Drittstaatenangehörige haben nur dann einen Anspruch, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben
6. Wer vergessen hat, den Antrag zu stellen, sollte wissen, dass der Anspruch seit 2018 nur noch 6 Monate rückwirkend besteht und ein Antrag gestellt werden kann. Früher hatte man 4 Jahre Zeit. Also beeilen Sie sich, um kein Geld zu verschenken!
7. Das deutsche Kindergeld kann auch bezogen werden, wenn der Hauptverdiener in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, die Kinder aber in seinem Haushalt im Ausland leben. Dann ist eventuell auch die Änderung der Steuerklasse von Interesse
8. Die Sätze in Deutschland sind im EU-Vergleich sehr hoch. In Griechenland, Spanien und Italien sind es weniger als 50,00 Euro. Außerhalb der EU gibt es häufig gar kein Kindergeld, z.B. in den USA
9. In einem anderen EU-Land in das Sozialsystem eingegliederte Bürger, die dort Kindergeld beziehen, können in Deutschland als Expats Kindergeld bekommen. Die ausländische Zahlung wird dann abgezogen
10. Leider hat die Familienkasse öfters Nachfragen und setzt enge Fristen. Wird nicht geantwortet, weil z.B. die Post liegen bleibt, wird der Antrag i.d.R. als Ganzes abgelehnt. Ärgerlich!
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Winter 2020/2021
Mit Kind und Kegel: Die anders Relocation-Services speziell für die Familie
Foto: (c) Anders Consulting unter Verwendung von Fotolia Datei: #133402812 | Urheber: duh84