Jetzt unser Agentur-Partner für Pflegekräften aus Drittstaaten werden
Sie möchten unser Agentur-Partner für die Vermittlung von Pflegekräften aus Drittstaaten nach Deutschland werden?
Willkommen in der globalen Pflegekräfte-Welt von Anders Consulting!
Sie möchten Agentur-Partner für die Vermittlung von Pflegekräften von Anders Consulting Relocation Service in einem Drittstaat werden? Hier lesen Sie, wie Sie von einer Partnerschaft profitieren können und was wir von Ihnen als Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung in der globalen Mobilität von Mitarbeitern erwarten.
Sie stehen in einem Land außerhalb der EU, das nicht auf der aktuellen WHO-Liste steht („Health Workforce Support and Safeguards List, 2020“), in Kontakt zu potenziellen Kandidaten und Kandidaten, die als Pflegekräfte nach Deutschland kommen möchten? Oder gehen Sie dieser Tätigkeit von Deutschland aus nach? Oder Sie haben bereits Pflegekräfte auf dem Weg nach Deutschland begleitet und möchten dies nun einem größeren Personenkreis in dem betreffenden Drittstaat zugänglich machen?
Dann gehen Sie zum Kontakt und schreiben uns. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Seit über 20 Jahren bekämpfen wir den Fachkräftemangel in Deutschland
Wir sind eine erfolgreiche, bundesweit agierende Relocation-Agentur, die auf 20 Jahre Firmengeschichte zurückblicken kann. Durch Online-Vertrieb und Partnerschaften mit Personaldienstleistern bieten wir Ihnen einen professionellen und seriösen Marktzugang in Deutschland.
Wir grenzen uns damit von vielen Start-ups und „Glücksrittern“ ab, die das schnelle Geld bei der Vermittlung von Pflegekräften wittern. Zwei Jahrzehnte im Dienste der Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland und der nachhaltigen Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen unterstreichen diesen Anspruch eindrucksvoll. Besonders in den Bereichen Arbeitserlaubnis, Visum/Aufenthaltstitel und Einleben in Deutschland macht uns keiner etwas vor, besonders bei der Integration von Pflegekräften.
Welche Kriterien müssen Pflegekräfte erfüllen, um nach Deutschland vermittelt werden zu können?
- Sie müssen als Pflegekraft aus einem Drittstaat eine Ausbildung nachweisen, die in Deutschland anerkannt werden kann. Als erster Anhaltspunkt sollten ca. 4.500 Ausbildungsstunden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegehochschule oder einer anderen Ausbildungsinstitution mit staatlicher Anerkennung absolviert worden sein
- Daneben sollte mindestens ein A1-, besser ein B1-Sprachzertifikat vorliegen
- Wenn dann noch 2 Jahre oder mehr praktische Berufserfahrung mit einem erkennbaren Schwerpunkt gesammelt wurden, kommt man einer guten Vermittlungsperspektive schon sehr nah
- Kandidaten müssen außerdem gesund sein und dürfen keine Vorstrafen haben
Was sind Ihre Aufgaben als Vermittlungs-Partner für Pflegekräfte aus einem Drittstaat?
- Durchführung von Werbemaßnahmen, z.B. in den sozialen Netzwerken, Videoportalen oder bei Informationsveranstaltungen
- Ansprache von Kandidaten in Hochschulen und Kliniken oder Ansprache von privaten Personalvermittlern und professionellen Agenturen, die in Ihrem Land bereits Vermittlung betreiben
- Vorgespräche und Aufklärung der Kandidaten über Chancen und Risiken einer Immigration nach Deutschland
- Unterstützung der Kandidaten bei der Erstellung und Beschaffung, Übersetzung und Legalisation notwendiger Dokumente wie Lebenslauf, Diplome, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, etc.
- Regelmäßige Betreuung der Kandidaten während der Wartezeit bis zu einer Vermittlung (oder dem Ausscheiden aus dem Vermittlungspool)
- Hilfestellung im Verkehr mit den inländischen Behörden
- Unterstützung der Kandidaten bei Erlernen der deutschen Sprache online oder im Präsenzunterricht vor und nach Abschluss eines Arbeitsvertrags
- Verwaltung der Kandidatenprofile, z.B. Eingabe der Lebensläufe in eine Pflegekräfte-Datenbank
- Löschung aus dem Kandidatenpool, wenn Kandidaten nicht mehr zur Verfügung stehen oder aus anderen Gründen nicht mehr vermittlungsfähig oder -willig sind
- Unterstützung von Bewerbungsgesprächen
- Prozessunterstützung beim Start des Anerkennungs- und Visumverfahrens, Koordination zwischen der Pflegekraft, Anders Consulting und dem zukünftigen Arbeitgeber
Welche Rolle übernehmen Sie in der Vermittlung von Pflegekräften aus Drittstaaten?
Was erhalten Sie für erfolgreiche Vermittlungen?
- Anders Consulting zahlt im Falle einer erfolgreichen Vermittlung einer Pflegekraft, für die Sie ein Profil angelegt und eingereicht haben, bzw. deren Profil Sie in die Datenbank eingegeben haben, ein festes Honorar, das individuell ausgehandelt wird
- Die Zahlungstermine richten sich nach dem Fortschritt der erfolgreichen Vermittlung, d.h. es werden Teilbeträge gezahlt, wenn bestimmte Erfolge eingetreten und dokumentiert sind, z.B.: Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags (40%), Einreise in Deutschland (40%) und Ende der Probezeit, bzw. Aushändigung der Berufsurkunde (20%, in Klammern die üblichen Sätze, die jedoch im Einzelfall je nach Auftraggeber/Arbeitgeber abweichen können)
- Wichtiger Hinweis: Im Rahmen einer Zusammenarbeit ist es Ihnen ausdrücklich untersagt, selbst weitere Gebühren oder Honorare mit den Pflegekräften oder Rückvergütungen mit Sprachenschulen oder mit anderen Dienstleistern zu vereinbaren oder solche Anzahlungen, Provisionen oder „Kick-Backs“ zu vereinnahmen
Kosten für Sprachkurse, Übersetzungen, Beglaubigungen, bzw. Apostillen, Gebühren für Goethe- oder Telc-Zertifikate, Abwicklung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, Visagebühren und Gebühren des beschleunigten Fachkräfteverfahrens trägt wirtschaftlich der Arbeitgeber, bzw. verauslagt diese. Manche Arbeitgeber werden sich diese Kosten ganz oder teilweise im Rahmen einer Darlehensvereinbarung von der Pflegekraft zurückerstatten lassen, wenn die Arbeit in Deutschland aufgenommen wurde und Einkommen erzielt wird. Die Vereinbarung zwischen Ihnen und Anders Consulting bleibt davon jedoch unberührt.
Für die Pflegekräfte und unsere Kunden prüfen wir unsere Partner auf Herz und Nieren
Wir behalten uns vor, von Ihnen im Rahmen der Vorgespräche – gegenseitig durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschützt – detaillierte Informationen und Dokumente zu erbitten, bevor wir eine Vereinbarung schließen oder Gelder anweisen, z.B. Kandidatenprofile, Unterlagen zur Ausbildung (Curriculum), Muster-Defizitbescheide und Anerkennungsunterlagen bereits vermittelter Pflegekräfte und dergleichen mehr. Für unseren Online-Auftritt und die Kundenberatung benötigen wir professionelle Informationen über das Gesundheitswesen und die Qualifikationen im Herkunftsland, die Sie uns im Rahmen einer Zusammenarbeit jederzeit liefern können sollten. Sehen Sie hier Beispiele für Mexiko, Kolumbien, Vietnam und Tunesien.
Wir würden uns sehr freuen, von Ihnen zu hören und Gespräche zu beginnen, wie wir zusammen zum Besten der involvierten Pflegekräfte und des deutschen Gesundheitswesens eine fruchtbare Zusammenarbeit eingehen!
Bei Interesse gehen Sie zum Kontakt und schreiben uns. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir suchen Sie!
„Durch unser starkes Online-Angebot erhalten wir regelmäßig aus dem gesamten Bundesgebiet Anfragen von Arbeitgebern aus dem Gesundheitswesen für Pflegekräfte in den verschiedensten Bereichen. Durch Corona sind in einigen Drittstaaten ganze Jahrgänge an Pflegekräften nicht ausgebildet worden oder konnten ihre Prüfungen noch nicht ablegen. Daher sind wir auf der weltweiten Suche nach neuen Agentur-Partnern, die Deutsch sprechen und idealerweise schon einmal – auch in kleinem Rahmen – Pflegekräfte nach Deutschland vermittelt haben.
Mit uns erhalten Sie Zugang zum deutschen Personalmarkt für Gesundheitspersonal. Denn wir glauben, dass jeder das machen sollte, was er am besten kann: Sie rekrutieren mit Ihrem landesspezifischen Know-how die Pflegekräfte und betreuen Sie bis zur Unterschrift eines Arbeitsvertrages. Wir übernehmen dann mit über 20 Jahren Erfahrung die Anerkennung, Visum/Aufenthaltstitel und die Unterstützung beim Onboarding. So sind wir für unsere Kunden in Deutschland und die zur Vermittlung stehenden Pflegekräfte das ideale Team. Wie unser Unternehmens-Claim schon sagt: You’ve got a Friend in Germany!“
Kleine Fotos: (c) Anders Consulting Relocation Service. Aufmacherfoto: (c) Anders Consulting Relocation Service unter Verwendung von Adobe Stock: #334593071