Relocation-Support bei Import und Zulassung eines Fahrzeugs bei Umzug nach Deutschland
Einen Pkw oder ein Motorrad aus dem Ausland im Rahmen eines Umzugs nach Deutschland importieren
Der Service richtet sich an Neubürger in Deutschland, die ihr Auto im Rahmen eines internationalen Umzug mitbringen, versichern und zulassen wollen und nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
1. Zollanmeldung
Da Sie aus einem anderen EU-Land oder aus dem Nicht-EU-Raum nach Deutschland umziehen, fällt für Ihr Auto normalerweise kein Zoll an, da es sich um einen privaten Umzug handelt. Ihr Auto gilt als Übersiedlungsgut, für das keine Zollgebühren erhoben werden, vorausgesetzt, es war bereits in Ihrem Besitz und Gebrauch im Herkunftsland für mindestens sechs Monate vor dem Umzug nach Deutschland. Bitte steuern Sie bei Import auf eigener Achse an der Grenze den deutschen Zoll an, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Später wird es sehr schwierig und kann viel Ärger bedeuten. Transportiert eine Spedition das Fahrzeug nach Deutschland, sollte diese die Zoll-Formalitäten erledigen.
Wird ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland nicht als Übersiedlungsgut eingeführt, z.B. nach einem Kauf im Ausland, sind in der Regel 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Innerhalb der EU sind Autokäufe zollfrei.
2. Anmeldung und Zulassung in Deutschland
Um Ihr Fahrzeug in Deutschland anzumelden, müssen Sie einige bürokratische Schritte durchführen:
Zunächst müssen Sie selbst in Deutschland angemeldet sein.
Technische Überprüfung (TÜV): Ihr Fahrzeug muss eine technische Überprüfung durchlaufen, um sicherzustellen, dass es den deutschen Verkehrsvorschriften entspricht. Dies beinhaltet eine Hauptuntersuchung (HU) und ggf. eine Abgasuntersuchung (AU).
Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen: Mit dem Nachweis der EU-Konformität Ihres Fahrzeugs (COC-Papier, Certificate of Conformity), der TÜV-Bescheinigung, der Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, Ihrem Personalausweis oder Pass, einem Nachweis über eine deutsche Wohnadresse (z.B. Anmeldebestätigung), Ihrer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) und ggf. dem Kaufvertrag oder der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gehen Sie zur lokalen Kfz-Zulassungsstelle. Zusätzlich werden i.d.R. Eigentumsnachweise und die bisherigen Fahrzeugpapiere nebst Übersetzung benötigt. Liegt kein COC vor, ist eine Einzelabnahme („Baurat“) erforderlich. Liegt auch kein Datenblatt des Herstellers vor, kann es kompliziert werden.
Kfz-Steuer: Automatisch nach der Zulassung wird Ihr Fahrzeug beim zuständigen Finanzamt für die Kfz-Steuer erfasst. Die Steuerhöhe hängt von verschiedenen Faktoren wie Kraftstoffart und CO2-Emissionen ab.
Versicherung: Vor der Zulassung müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und die eVB-Nummer als Nachweis erhalten.
3. Führerschein
Stellen Sie sicher, dass Ihr Führerschein in Deutschland anerkannt ist. Mit einem Nicht-EU-Führerschein darf man ab der 1. Einreise nur 6 Monate in Deutschland ein Fahrzeug führen. Der internationale Führerschein ist nur eine international lesbare Kopie. Ab dem 6. Monat fährt man ohne Fahrerlaubnis, was in Deutschland eine Straftat ist. Also sollte man sich rechtzeitig um die Umschreibung oder den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis kümmern.
Es ist ratsam, sich direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle oder auf den offiziellen Webseiten der deutschen Zoll- und Steuerbehörden über die neuesten Bestimmungen und erforderlichen Dokumente zu informieren, da sich Vorschriften ändern können oder lokal unterschiedlich gehandhabt werden.
Man kann bei Importen aus Nicht-EU-Ländern beobachten, dass die Hersteller die Eigentümer solcher Fahrzeuge nicht oder nur widerwillig unterstützen. Wer also sein Auto nach Deutschland importieren will, sollte sich vorher (!) vergewissern, dass eine autorisierte Werkstatt bei der Umrüstung, Homologation und Zulassung unterstützt. Sonst kann es sehr umständlich und teuer werden. In Bremerhaven, wo die meisten Autos aus Übersee ankommen, gibt es Fachbetriebe für Homologation. Diese Betriebe kümmern sich um alles und liefern das Fahrzeug dann am neuen Wohnort an. Aus diesen und anderen Gründen sollte man sich sehr gut überlegen, ob es sich wirtschaftlich überhaupt lohnt, ein Auto zu importieren. Schon mancher Liebhaber hat den Import wirtschaftlich bereut.
Und prüfen Sie bei der Wohnungssuche, ob und zu welchen Kosten in der Nähe oder im Haus überhaupt ein Auto abgestellt werden kann.
Dieser Relocation Service kann und sollte frühzeitig vor dem Start des Imports eines Pkw oder Motorrads gebucht werden. Wie bieten ihn nur in Verbindung mit einer Relocation an, nichts als Einzelservice.
Service List Import Auto
Festpreis 500,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis 300,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Ärger vermeiden – wir machen das für Sie, bevor der Autoimport zum Alptraum wird
„Wenn ein EU Importauto sprechen könnte, hätte es beim Autoimport nach Deutschland Angst. Und wovor? Na klar, vor dem TÜV. Der gilt als die strengste technische Kontrolle für Fahrzeuge in Europa. Was also tun, wenn das geliebte Auto mit muss?
Ob auf den eigenen vier Rädern oder per Schiff aus Übersee, ob aus der EU oder aus Drittstaaten: Ohne Segen des TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder einer anderen Prüforganisation kann kein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden. Nur ganz wenige, spezielle Prüfsiegel aus dem EU-Ausland werden anerkannt und dann auch nur für die Zeiträume, für die sie erteilt wurden.
Ob neben der Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU) auch noch Umbauten und ein Vollgutachten notwendig sind, richtet sich nach Alter und Herkunft des Fahrzeugs, auch bei einem EU-Auto.
Es lohnt sich, vor dem Import Auto zu prüfen, ob angesichts der Transport-, Reparatur- und Umrüstungskosten ein Import überhaupt ökonomisch sinnvoll ist. Ältere ausländische Fahrzeuge schaffen den TÜV selten auf Anhieb und müssen dann repariert werden. Für Mopeds und Klein-Motorroller gilt: Ohne Konformitätserklärung (Certificate of Conformity, COC) ist die Zulassung in Deutschland wirtschaftlicher Unsinn, bzw. praktisch unmöglich. Ein Kunde aus den USA brachten seinen 3 Jahre alten Mini mit. Er hat gut 50% des Zeitwertes für den Import berappt. Das hat sich definitiv nicht gelohnt. Also vorher nachrechnen!
Wer sich den technischen Hickhack und die viele Bürokratie ersparen möchte, beauftragt uns. You´ve got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Fahrzeug-Import
11 Tipps rund um den Import eines Pkw und die Zulassung
1. Es lohnt sich fast immer, das Importauto während des Prozesses der Zulassung in Deutschland zu einer Vertragswerkstatt zu bringen, die auch HU und AU durchführt. Dann können die Arbeiten für die Erlangung der begehrten Plakette im Hause erledigt werden, da z.B. alle Teile und Werkzeuge vorrätig sind
2. In Deutschland werden Kfz-Steuern erhoben, die per Lastschrift eingezogen werden. Die Behörden verlangen als Kontonachweis eine deutsche EC-Karte, die es ohne Konto nicht gibt. Vorsicht: Wer in Deutschland gemeldet ist und mit einem Auto herumfährt, das noch ausländische Kennzeichen trägt, der begeht eine Steuerstraftat, weil er keine Kfz-Steuer abführt. Der Zoll kann da unerbittlich sein!
3. Überführungsfahrten mit einem EU-Auto innerhalb der Union führt man am besten mit der aktuellen Zulassung durch. So kann man das Auto noch bewegen, wenn die Zulassung im Gastland nicht gleich klappt
4. Bei Fahrzeugen aus Süd- und Osteuropa, die älter sind als 5 Jahre sollte man beim Import Auto und der Zulassung vorsichtshalber von einem gewissen Reparaturbedarf ausgehen, um die HU / AU zu bestehen
5. Zwar verfügen die Prüfer über Datenblätter zu den meisten, älteren Fahrzeugen gängiger Fabrikate, aber ohne COC ist immer ein Vollgutachten (“Baurat“) nötig
6. Vor dem Autoimport sollte daher geprüft werden, ob zu dem Fahrzeug eine Konformitätsbescheinigung (COC) gehört und vorliegt. Sonst diese beim Händler / Hersteller frühzeitig anfordern. Wenigstens sollte man beim Hersteller ein umfangreiches Datenblatt organisieren. Sonst kann die Einzelabnahme ein sehr teures Unterfangen werden
7. Fahrzeuge für den US-Markt oder aus Japan bedürfen Umbauten, z.B. Reifen, Blinker, Tacho, Scheinwerfer, Kontrollleuchten, etc.
8. Bei Einfuhr aus Nicht EU-Ländern – wenn es sich nicht um Übersiedlungsgut handelt – unterliegt das Fahrzeug dem Zoll für den Autoimport. Die Erklärung und die Abfertigung sollte eine Spedition oder eine Import-Firma erledigen und die Anmeldung elektronisch mittels ATLAS übermitteln. Die abgestempelte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bei der Zulassung benötigt
9. Für die Höhe des Zolls beim Autoimport wird i.d.R. der Kaufpreis herangezogen. Bei Fahrzeugen, die schon länger im Besitz sind, muss ein Zeitwert, zum Beispiel der Schwacke-Wert angegeben werden
10. Zollsatz Pkw: 10 % vom Gesamtwert des Fahrzeugs + Transportkosten, Zollsatz Motorrad: 8 % vom Gesamtwert des Fahrzeugs + Transportkosten. Einfuhrumsatzsteuer: 19 % auf Gesamtwert des Fahrzeugs + Transportkosten + Zoll. Für Oldtimer und Übersiedlungsgut gibt es Ausnahmen!
11. Wer einen privat genutzten Pkw aus dem Nicht-EU-Ausland einführt, den er schon länger besessen hat, und für den eine entsprechende Zulassung nachgewiesen werden kann, der kann den Zoll umgehen, indem er die Anerkennung des Fahrzeugs als Übersiedlungsgut beantragt
Tipp für die Relocation: Ein Nicht-EU-Auto kann beim Import leicht mehr als 30 % Zusatzkosten verursachen!
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Winter/Frühjahr 2024
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