Good-bye-Relocation-Services: Export eines Autos mit Abmeldung und der Kündigung der Versicherung
Departure-Services: Der Export eines Pkw oder Motorrads in die EU oder in ein anders Land der Welt
Am Ende einer Entsendung oder bei beruflicher Relocation ins Ausland wird im Rahmen des Umzugs oft erwogen, das eigene Fahrzeug mitzunehmen. Innerhalb der EU ist dies kein Problem, da bis auf Sonderfälle, z.B. Kanarische Inseln, keine Zölle anfallen und – soweit für das Fahrzeug ein „Certificate of Conformity“, kurz: „COCW vorliegt – keine Umrüstungen nötig sind.
Einiges an Bürokratie ist trotzdem zu meistern. Beim Export nach Übersee sollte man die Kosten nach den Maßstäben kalkulieren, die auch für den Import gelten. In vielen Fällen ist es einfach nicht wirtschaftlich, das alte Auto mitzunehmen. Hierbei sollte man nicht nur die unmittelbaren Kosten, sondern auch den Zeit- und Nervenaufwand berücksichtigen. Wer sein Fahrzeug selbst exportiert, muss sich zudem um die Abmeldung und Kündigung der Pkw-Versicherung kümmern.
Wenn Sie planen, Ihren privat genutzten Pkw von Deutschland in ein Land außerhalb der EU zu exportieren, sollten Sie eine Reihe von Aspekten berücksichtigen, insbesondere was die Kosten und die bürokratischen Anforderungen betrifft. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten:
1. Zoll- und Einfuhrabgaben im Zielland–
– Zollgebühren: Viele Länder erheben Zollgebühren auf importierte Fahrzeuge. Diese Gebühren können abhängig vom Alter, Wert und Typ des Fahrzeugs stark variieren
– Einfuhrsteuern: Zusätzlich zum Zoll können Einfuhrsteuern wie Umsatzsteuer (VAT) oder ähnliche Abgaben anfallen Diese betragen oft einen fixen Prozentsatz des Fahrzeugwertes
– Umweltschutz- und Verbrauchssteuern: Manche Länder erheben spezielle Steuern basierend auf den Umwelteigenschaften oder dem Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs
2. Kosten für den Transport
– Frachtkosten: Der Transport des Fahrzeugs per Schiff oder Flugzeug kann erheblich variieren, je nach Zielort und gewähltem Transportmittel
– Versicherung: Es ist ratsam, eine Transportversicherung abzuschließen, um das Fahrzeug während des Transports gegen Schäden oder Verluste abzusichern. Der Transport in manche Regionen der Welt ist mit erhöhten Risiken verbunden. Eine internationale Spedition klärt gern darüber auf.
3. Kosten für die Abmeldung und Zollformalitäten in Deutschland
– Abmeldung des Fahrzeugs: Bevor das Fahrzeug exportiert wird, muss es in Deutschland abgemeldet werden. Hierfür fallen normalerweise nur geringe Gebühren an.
– Zollausfuhrbescheinigung: Um den Wagen auszuführen und später in ein anderes Nicht-EU-Land einzuführen, benötigen Sie eine Zollausfuhrbescheinigung, die belegt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß aus Deutschland ausgeführt wird.
4. Anpassungskosten im Zielland
– Technische Anpassungen: In manchen Ländern müssen importierte Fahrzeuge an die lokalen Vorschriften angepasst werden (z.B. Beleuchtung, Abgasnormen). Diese Modifikationen können teuer sein.
– Homologation: Es kann erforderlich sein, dass das Fahrzeug im Zielland durch eine technische Prüfung (Homologation) geht, um die Straßenzulassung zu erhalten.
5. Versicherung und Registrierung im Zielland
– Fahrzeugversicherung: In den meisten Ländern müssen Sie das Fahrzeug vor der Einfuhr versichern. Die Kosten können stark variieren.
– Zulassungsgebühren: Die Anmeldung des Fahrzeugs im neuen Land kann ebenfalls mit erheblichen Kosten verbunden sein.
6. Wertminderung des Fahrzeugs
– Währungsrisiken und Wiederverkaufswert: Der Wert Ihres Fahrzeugs könnte sich durch den Umzug in ein anderes Land ändern. Je nach Markt könnte der Wiederverkaufswert niedriger oder höher sein.
7. Sonstige Kosten
– Übersetzungen und Beglaubigungen: Eventuell müssen bestimmte Dokumente, wie die Fahrzeugpapiere, in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt und beglaubigt werden.
8. Besondere Anforderungen für bestimmte Länder
– Einige Länder haben besondere Vorschriften für die Einfuhr von Fahrzeugen, etwa Beschränkungen für das Alter des Fahrzeugs oder besondere Anforderungen an die Fahrzeughistorie. Informieren Sie sich genau über die spezifischen Regelungen im Zielland.
Es ist ratsam, sich vor dem Umzug eingehend über die Anforderungen und Kosten im Zielland zu informieren, eventuell einen spezialisierten Dienstleister für Fahrzeugtransporte und Zollabwicklungen zu konsultieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente und Formalitäten erledigt sind, um unvorhergesehene Kosten und Probleme zu vermeiden.
Beim Autoexport sind viele versicherungstechnische, bürokratische und ganz praktische Probleme lösen. Leider ist es durch die vielen länder- und stadtspezifischen und lokalen Umweltregelungen nicht mehr möglich, jedes Auto überall in der EU an jedem Wohnort zuzulassen, bzw. überall zu bewegen. Das gilt natürlich auch für den ganzen Nicht-EU-Raum. Man sollte auch beachten, dass die Kosten für die Haltung eines Pkw sogar in der EU sehr unterschiedlich sind. Auch wenn es in Frankreich beispielsweise keine Kfz-Steuer gibt, so ist das Parken in Innenstädten ein recht teures Vergnügen.
Wer Deutschland verlässt, könnte sich für einen Blick auf all die vielen praktischen Departure- und Good-Bye-Services interessieren, die wir seit über 25 Jahren anbieten und die Ihnen das Leben einfach einfacher machen, wenn Sie Deutschland schon verlassen müssen.
Service-Liste für den Export eines Autos
Festpreis 270,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Autoexport: Bei Rückkehr ins Heimatland das Auto einfach mitnehmen
„Die Betonung liegt auf einfach! Der formal einwandfreie Weg für den Autoexport in der EU ist natürlich das Export-Kennzeichen. Leider ist es ein bürokratisches Monster und es fallen viele Kosten an, wissen wir Relocation-Erfahrene. Dafür entfällt in der EU so gut wie immer der Importzoll.
Zudem kann man das Fahrzeug mit Überführungskennzeichen nur haftpflichtversichern, was bei Neufahrzeugen oder wertvollen Klassikern beim Export eines Autos ungern akzeptiert wird. Auch müssen Sie sich für eine konkrete Laufzeit entscheiden. Schaffen Sie es nicht, bis zu deren Ende das Auto im Ausland anzumelden, dürfen Sie es nicht mehr im Straßenverkehr bewegen. Unpraktisch!
Ich rate deshalb dazu, das zu exportierende Fahrzeug z.B. während des Umzugs mit deutschen Kennzeichen mit zu überführen, sich im Ausland gleich anzumelden und das Auto umgehend zuzulassen. So erspart man sich beim Export des Pkw eine Menge Formalitäten und Lauferei. Sie schicken uns dann einfach die Kennzeichen und die Belege über den Einzug, bzw. die Entwertung der deutschen Fahrzeugpapiere und wir melden Ihr Fahrzeug dann ab. Steuern und Versicherung enden dann sofort. Einfacher geht´s nicht.
Und nicht vergessen: Fragen Sie Ihre Versicherung nach einer Bestätigung Ihres Schadenfreiheitsrabatts. Damit kann man in EU-Ländern oft bei der Neuversicherung viel Geld sparen! You’ve got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Export von Auto und Motorrad
10 Tipps rund um den Export Auto und die Abmeldung bei der Versicherung
1. Das Kfz-Zulassungsrecht ist europaweit nicht harmonisiert, so dass beim Umzug in ein anderes Land stets die dortigen Regeln und Gesetze zu beachten sind
2. Am einfachsten ist der Autoexport auf dem Landweg mit dem noch in Deutschland zugelassenen Fahrzeug, z.B. ins EU-Ausland
3. Zwar informieren die EU-Zulassungsstellen die deutschen Behörden über die Ummeldung, aber Steuern und Kfz-Versicherung laufen so oft noch Wochen oder gar Monate weiter
4. Überführungskennzeichen sind ein guter Weg, jedoch sind zahlreiche Formalitäten erforderlich und ein Kaskoschutz für wertvolle Fahrzeugen ist nicht standardmäßig erhältlich
5. Von Kurzzeitkennzeichen ist abzuraten: Viele Länder, vor allem die Benelux-Staaten, akzeptieren sie nicht und stoppen das Fahrzeug, verhängen Strafen und konfiszieren manchmal sogar den Wagen
6. Ein Auto überführen auf eigener Achse sollte zeitlich geschickt geplant werden, damit die Abmeldung bei der deutschen Meldebehörde erst danach erfolgt
7. Das Auto sollte am neuen Wohnort im Ausland umgehend angemeldet werden. Nach der 185-Tage-Regel ist dies nach 6 Monaten ohnehin Pflicht
8. Man sollte sich über Importzoll, Zulassungsgebühren und -beschränkungen, Modifikationen, Homologation, Versicherungstarife und dergleichen im Zielland gut informieren, bevor man exportiert. Auch Kfz-Speditionen geben Auskunft
9. Schadenfreiheitsrabatte können beim Autoexport teilweise in andere Länder übertragen werden, besonders an Auslandstochtergesellschafter der jeweiligen Versicherer. Die Versicherung muss ihren Sitz im Land der Zulassung haben
10. Leasing-Fahrzeuge kann man nicht dauerhaft ins Ausland überführen. Die Leasing-Bedingungen lassen dies meistens nicht zu, bzw. es werden Aufschläge dafür verlangt
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Frühjahr 2022
Geordneter Rückzug: Wer Deutschland verlässt, kann auf fachgerechte Relocation-Unterstützung bauen
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