Die steuerliche Behandlung von RSU: Fünftel-Regelung und Doppelbesteuerungsabkommen
Besteuerung von Restricted Stock Units (RSU). Wie können Arbeitnehmer in internationalen Unternehmen die Steuerlast optimieren?
Für Expats und Fachkräfte, die nach Deutschland immigrieren, spielen steuerliche Aspekte oft eine große Rolle. Wer Einkommen oder Erträge in mehreren Ländern erzielt, steht oft vor der Frage, wo er diese versteuert und in welcher Form. Es geht darum, Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Steuerlast zu optimieren. Wir starten hier eine kleine Beitragsreihe zu internationalen Steuerthemen.
Von Julian Thalmeir, Steuerberater, Clara-Hätzler-Straße 19 – 86161 Augsburg, www.stb-thalmeir.de
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeiner Natur und nicht als individuelle steuerliche Beratung gedacht. Für eine persönliche Beratung ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Versteuerung von RSUs: Was ist das und wer ist betroffen?
Restricted Stock Units (RSUs) sind ein beliebtes Vergütungselement in international tätigen Unternehmen und spielen besonders im Tech-Sektor eine Rolle. Somit sind auch viele hochqualifizierte Fachkräfte z.B. Inhaber der Blauen Karte in Start-ups betroffen. RSUs sind Aktienoptionen, die dem Mitarbeiter erst nach einer bestimmten „Vesting“-Periode zur Verfügung stehen. Doch wie werden diese RSUs steuerlich behandelt, insbesondere unter Berücksichtigung der Fünftel-Regelung und Doppelbesteuerungsabkommen? Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Aspekte ein.
Was sind RSUs überhaupt? RSUs sind Bedingte Aktienzusagen, die einem Mitarbeiter gemacht werden. Im Gegensatz zu unmittelbar übertragenen Aktien sind RSUs an bestimmte Bedingungen geknüpft, meist an die Betriebszugehörigkeit oder Leistungsziele. Nach Ablauf der sogenannten „Vesting“-Periode werden die RSUs in echte Aktien umgewandelt, die dann verkauft oder gehalten werden können.
Verteilung der Steuerlast: Die Fünftel-Regelung
In Deutschland kann die Besteuerung von RSUs durch die Anwendung der Fünftel-Regelung gemildert werden. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, wenn es sich bei den Einkünften um außerordentliche Einkünfte handelt, die in einem Jahr anfallen und nicht regelmäßig wiederkehren. Durch die Fünftel-Regelung wird die Steuerlast quasi auf fünf Jahre verteilt, was zu einer niedrigeren Progression und somit zu einer geringeren Steuerlast führen kann. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und Anwendbarkeit dieser Regelung sorgfältig zu prüfen.
Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen. Welches Land besteuert eigentlich?
Für international tätige Mitarbeiter kann die Besteuerung von RSUs komplex werden, insbesondere wenn Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ins Spiel kommen. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat. Unter Umständen kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, die durch die Anwendung eines DBA vermieden oder gemildert werden kann. Die Regelungen können von Abkommen zu Abkommen variieren, daher ist es essenziell, die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen DBA zu kennen und anzuwenden.
Beispiel: DBA Deutschland-Frankreich
Angenommen, ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter eines französischen Unternehmens erhält RSUs, die nach einer „Vesting“-Periode von zwei Jahren in echte Aktien umgewandelt werden. Der Mitarbeiter arbeitet während dieser Zeit sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.
Besteuerung in Deutschland
Da der Mitarbeiter in Deutschland ansässig ist, würde Deutschland grundsätzlich das Besteuerungsrecht für das gesamte weltweite Einkommen haben, einschließlich der RSUs. Die Fünftel-Regelung könnte angewendet werden, um die Steuerlast zu mildern, vorausgesetzt, die Einkünfte aus den RSUs sind als außerordentliche Einkünfte zu qualifizieren.
Besteuerung in Frankreich
Da der Mitarbeiter auch in Frankreich tätig ist und die RSUs von einem französischen Unternehmen stammen, könnte Frankreich ebenfalls ein Besteuerungsrecht geltend machen.
Anwendung des DBA
Das DBA zwischen Deutschland und Frankreich würde in diesem Fall zur Anwendung kommen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Gemäß dem DBA könnten die Einkünfte aus den RSUs in dem Land besteuert werden, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, die zu den RSUs geführt hat. Wenn der Mitarbeiter beispielsweise 60% seiner Arbeitszeit in Deutschland und 40% in Frankreich verbracht hat, könnte eine entsprechende Aufteilung der Besteuerungsrechte erfolgen.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
In der Regel sieht das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich vor, dass Einkünfte, die in einem der beiden Länder erzielt und dort besteuert wurden, im anderen Land von der Besteuerung freigestellt werden. Das bedeutet, dass die in Frankreich erzielten und dort besteuerten Einkünfte in Deutschland nicht noch einmal besteuert werden, sondern unter Progressionsvorbehalt freigestellt sind.
Fazit: Die steuerliche Behandlung von RSUs ist ein komplexes Thema, das sowohl nationale Regelungen als auch internationale Aspekte umfasst. Die Fünftel-Regelung und Doppelbesteuerungsabkommen können die Steuerlast erheblich beeinflussen. Daher ist es ratsam, eine spezialisierte Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
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