Corona-Problem-Analyzer für Expats und ausländische Fachkräfte

Corona-Problem-Analyzer für Expats und ausländische Fachkräfte

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Wir sagen Ihnen hier, was zu tun ist, wenn Mitarbeiter wegen des Coronavirus festhängen

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Wo befindet sich der Arbeitnehmer?

Hat der Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum für Deutschland?

Anmerkung: Wenn der Arbeitnehmer ein Visum erhalten hat, muss nun versucht werden, innerhalb der Gültigkeit des Visums nach Deutschland einzureisen. Dies kann angesichts der Coronakrise jedoch unter Umständen nicht möglich sein. Es wird zu gegebener Zeit zu klären sein, ob die Botschaften dann neue Papiere ausgeben oder bei der Einreise entsprechende Kulanz gelten wird. Stand: 16. März 2020

Fazit: Solange die Einreise innerhalb der Gültigkeit des Visums wieder möglich sein sollte, kann es zwar länger dauern als geplant, aber der Einreise und dem Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers steht im Prinzip nichts entgegen. Bei der Anmeldung und der Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels ist nach Einreise noch mehr Eile geboten, denn auch die Behörden werden noch lange einen Bearbeitungsstau vor sich herschieben, bzw. mit Personalmangel zu kämpfen haben.

Hat ein Termin zur Beantragung eines Arbeitsvisums stattgefunden?

Anmerkung: Wurde noch kein Antrag gestellt, so liegt es im Ermessen der Auslandsvertretung, bereits gebuchte Termine wahrzunehmen oder neue Termine für die Beantragung eines Arbeitsvisums zu vereinbaren. Bis auf weiteres muss man davon ausgehen, dass die deutschen Botschaften keine Termine vergeben und wahrnehmen. Sie haben vielerorts auch noch mit gestrandeten Deutschen zu tun. Es ist also von langen Wartezeiten auszugehen.

Wer nicht so lange warten will, kann unter Umständen auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren setzen. Hier kann es durch Einstellen der Aktivitäten der zentralen Ausländerbehörden der Bundesländer und anderer Behörden im Inland zwar auch zu Verzögerungen kommen, allerdings ist es wahrscheinlich, dass diese Behörden vor den deutschen Auslandsvertretungen wieder zum Normalbetrieb übergehen.

Die deutschen Botschaften informieren auf Ihren Webseiten über die aktuelle Lage und die Möglichkeiten, Termine zu buchen. Wir raten dazu, auch persönliche Vorsprache bis auf weiteres zu unterlassen. Stand: 16. März 2020.

Fazit: In diesem Fall heißt es Geduld zu haben bis die größten Auswirkungen der Coronakrise vorüber sind . Eventuell ist durch das Fachkräfteverfahren eine Beschleunigung möglich.

Anmerkung: Wurde der Antrag bei der Botschaft erstellt, so sollte das Visum wie geplant ausgestellt werden, wobei jedoch durch reduziertes Personal von längeren Bearbeitungszeiten ausgegangen werden muss. Wer ein Visum erhält, muss sich jedoch zuvor genau erkundigen, ob, über welchen Grenzübergang oder Flughafen und unter welchen Bedingungen z.B. Quarantänevorschriften man nach Deutschland einreisen darf.

Vorsicht ist geboten bei zeitlich befristeten Dokumenten wie z.B. der Arbeitserlaubnis, die als Vorabanfrage eingeholt wurde. Überschreitet die Bearbeitungsdauer bei der Botschaft die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis, so verzögert sich der Prozess, weil die Botschaft die Arbeitserlaubnis erneut einholen muss. Dies kann wiederum zu einer stark verlängerten Bearbeitungszeit führen.

Es wird empfohlen, die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen und des auswärtigen Amtes zu verfolgen und von individuellen Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Stand: 16. März 2020.

Fazit: Wurde ein Antrag gestellt, muss man verlängerten Bearbeitungszeiten rechnen. Ist ein Visum erteilt, gilt es innerhalb der Gültigkeit die Einreise zu organisieren.

Der Arbeitnehmer ist mit Visum eingereist und wurde angemeldet?

Anmerkung: Viele Ausländerbehörden nehmen zur Zeit keine Termine mehr an, selbst wenn Visa auslaufen. In diesen Fällen wurden bislang Fiktionsbescheinigungen ausgegeben. Da auch diese wegen der beeinträchtigten Ressourcen nicht mehr ausgestellt werden können, sind die Behörden und Ordnungsorgane kulant im Umgang mit abgelaufenen Visa. Es sollte aber zum einen auf der Webseite der zuständigen Ausländerbehörde nachgeschaut werden, wie in der Gemeinde verfahren wird, zum anderen sollte ein Nachweis über eine entsprechende Terminbuchung mitgeführt werden. Stand: 16. März 2010

Fazit: Einreisende Arbeitnehmer aus Drittstaaten benötigen so schnell wie möglich einen Termin bei der Ausländerbehörde. Der Arbeitnehmer, der mit einem Arbeitsvisum eingereist ist, darf aber unabhängig von Anmeldung und Termin bei der Ausländerbehörde sofort für den Arbeitgeber arbeiten.

Das ist bei Bürgern aus Staaten, die visumfrei einreisen dürfen, regelmäßig nicht der Fall. Dies sollte bei Bürgern aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Korea, Japan und Israel, besonders sensibel geprüft werden, sobald aus diesen Ländern wieder nach Deutschland eingereist werden darf. Der Aufenthalt nach der visumfreien Einreise ist auf 3 Monate befristet. Danach muss die Person wieder ausreisen, wenn kein anderer, langfristiger Aufenthaltstitel beantragt wurde. Und so lange der entsprechende Titel nicht erteilt ist, darf nicht gearbeitet werden.

Anmerkung: Die Ausländerbehörden nehmen nur Termine für die Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels entgegen, wenn der Arbeitnehmer in der betreffenden Gemeinde angemeldet wurde. Daher ist die Anmeldung so wichtig.

Auch die Meldebehörden fahren ihre Ansprechbarkeit im Rahmen der Coronakrise zurück, um das Personal zu schützen oder weil es erkrankt ist. Die Meldebehörden veröffentlichen Hinweise zur Terminverfügbarkeit auf ihren Internetseiten. Wir gehen davon aus, dass nicht fristgerechte Anmeldungen kulant gehandhabt werden. Im Zweifelsfall sollte man seine Wohnungsgeberbestätigung und einen Ausdruck der Terminbuchung mit sich führen. Stand: 16. März 2020

Fazit: In Deutschland muss man sich je nach Bundesland innerhalb von einer Woche oder 14 Tagen anmelden. Selbst wenn diese Verpflichtung nicht einzuhalten ist, sollten Expats und Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten so schnell wie möglich ihre Anmeldung erledigen, damit bei der Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels nicht noch weitere Verzögerungen auftreten.

Der Arbeitnehmer ist eingereist und Sie brauchen Unterstützung?

Unsere Relocation-Consultants vor Ort an rund 100 Destinationen in Deutschland haben regelmäßige Kontakte zu Meldeämtern und Ausländerbehörden. Wenn Ihnen jemand helfen kann, dann diese Experten mit Ihren professionellen Netzwerken.

Wenn Sie jetzt Unterstützung bei der Anmeldung oder der Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels möchten, dann melden Sie sich einfach mit unserem Kontaktformular oder per Telefon unter +49 40 278 78 905. You’ve got a Friend in Germany!

Und wenn Ihr neuer Arbeitnehmer in Deutschland gelandet ist, kümmern wir uns neben Anmeldung und Ausländerbehörde mit unseren über 25 Relocation-Services für die Ankunft in Deutschland auch um alles andere.

Wir hören Ihnen zu!

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