Brexit reloaded – worauf sich Britische Staatsbürger einstellen müssen

Brexit reloaded – worauf sich Britische Staatsbürger einstellen müssen

Fragen zum Brexit und einem notwendigen Aufenthaltstitel in Deutschland stellen Sie gern telefonisch! Tel. +49 40 278 78 905

Briten raus? - Nein, so schlimm wird es auch beim No-Deal-Brexit nicht

Bestandsschutz für bereits hier lebende Briten, aber neue Regeln für Arbeitnehmer nach dem Brexit

+++ Dieser Artikel wird seit Ende 2019 nicht mehr aktualisiert +++

Ob er am 31. Oktober 2019 oder am 31. Januar 2020 stattfinden wird, der Brexit, weiß kein Mensch. Aber selbst, wenn der ausgehandelte und mehrfach vom britischen Parlament abgelehnte Austrittsvertrag noch ratifiziert werden würde, brauchen Briten einen Aufenthaltstitel. Wer schon in Deutschland lebt, dem wird es leicht gemacht. Wer aber nach dem Austrittsdatum kommen möchte, der wird sich an das Beschäftigungs- und Ausländerrecht ohne Privilegien halten müssen.

Arbeitgeber, die nach dem Austritt Bürger von Großbritannien einstellen möchten, sollten sich das vor Augen halten. Bei Beschäftigen, die schon jetzt in Deutschland sind, besteht keine besondere Gefahr. Die Erlaubnis zur Beschäftigung und die Freizügigkeit sollen nach dem Willen der Bundesregierung bestehen bleiben. Der Übergangszeitraum ist erst mal auf 9 Monate befristet.

Was ist zu tun?

  • Niemand muss aktuell das Land verlassen
  • Wer schon in Deutschland lebt, muss nicht zur deutschen Botschaft in Großbritannien gehen
  • Alle britischen Staatsbürger brauchen nach der Übergangsfrist einen Aufenthaltstitel
  • Wer noch nicht gemeldet ist, aber später bleiben möchte, sollte die Anmeldung umgehend nachholen
  • Recherchieren Sie, wie die für Sie zuständige Ausländerbehörde vorgeht: Können Sie sich erst einmal registrieren, um dann zum Termin eingeladen zu werden? Oder benötigen Sie gleich aktiv einen Termin?
  • Verfolgen Sie die weiteren Veröffentlichungen des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der lokalen Ausländerbehörden
  • Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Dokumenten Sie zukünftig einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen können. Dabei unterstützen wir Sie gern
  • Prüfen Sie als Arbeitgeber, ob Arbeitnehmer mit britischen Pass sich rechtzeitig um einen Aufenthaltstitel bemühen, um eventuelle Probleme von vorherein zu unterbinden
  • Unterstützen Sie Ihre Arbeitnehmer entsprechend, damit niemand geht oder verunsichert ist
  • Klären Sie als Arbeitgeber vor Neueinstellungen aus U.K., ob Ihr neuer Mitarbeiter ein Visum und einen Aufenthaltstitel bekommen kann. Auch wenn Sie Betriebsteile oder Unternehmen aus Großbritannien nach Deutschland verlagern wollen, bieten wir den passenden Support

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Ob mit oder ohne Deal - wer da ist, kann bleiben

Aber keine Angst: Sie müssen als britischer Staatsbürger das Land nicht verlassen! Aber bis spätestens 31. Oktober 2019 oder 31. Januar 2020 – je nach Austrittsdatum – plus eine Übergangsfrist sind alle Briten noch befreit, einen Aufenthaltstitel zu besitzen, jedoch müssen sie bis zu dem betreffenden Datum einen entsprechenden Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt haben.

Da sie bislang ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hatten und hier gemeldet sind, müssen Bürger des Vereinigten Königreiches nicht nach Großbritannien zurückkehren und auf der deutschen Botschaft einen Antrag stellen, sondern können den Prozess der Beantragung im Inland starten.

Bis zur Entscheidung des Antrags bleibt der Aufenthalt und die Ausübung jeglicher Erwerbstätigkeit gestattet. Das gilt auch für die Freizügigkeit in dem Rahmen, den alle Unionsbürger genießen. Das gilt natürlich auch dann, wenn der im Unterhaus mehrfach abgelehnte Deal doch noch verabschiedet wird und in Kraft tritt. Dann gäbe es eine großzügige Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020, in der sich faktisch nichts ändert. Das bislang gescheiterte Austrittsabkommen sah ohnehin einen weitgehenden Erhalt des Freizügigkeitsrechts der Betroffenen vor, sogar auf Lebenszeit.

Spätestens ab Sommer 2019 werden britische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel oder einen Nachweis über ein Aufenthaltsrecht benötigen

Bislang mussten sich Briten lediglich anmelden, wenn Sie ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegten oder hier als Arbeitnehmer oder Selbständige arbeiten wollten. Egal, ob mit hartem oder weichem Brexit, dieses Recht wird zukünftig verloren gehen und Großbritannien wird faktisch erst einmal zum Drittstaat. Bestandsschutz haben nur jene, die vor dem Stichtag des Austritts schon gemeldet waren. Danach gilt: Nichts geht mehr.

Ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise wird dann also eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis benötigt. Das gilt nach dem Austritt mit oder ohne Deal auch für alle neu einreisenden Studenten, akademische Fachkräfte, Trainees, entsendete Beschäftigte, Künstler, Sportler – und nicht zu vergessen deren Familienangehörige.

Vor allem bei Organen von Gesellschaften und leitenden Angestellten, die vielleicht irrtümlich glauben, sie bräuchten keinen Aufenthaltstitel, da sie ja keine „Beschäftigten“ seinen, sollten daher die Alarmglocken läuten. Bis auf Ausnahmen benötigen Erwerbstätige eine Zustimmung der Agentur für Arbeit, bis heute Arbeitserlaubnis oder Arbeitsgenehmigung genannt. Britische Staatsangehörige in reglementierten Berufen wie Anwälte, Steuerberater oder Ärzte müssen sich um ihre berufliche Anerkennung kümmern, wenn sie in der Zukunft nach Deutschland kommen wollen, da sie sonst nicht zur Ausübung Ihres Berufes in Deutschland berechtigt sind.

Eine ganze Reihe von Arbeitnehmern wird dann eines Tages nicht mehr nach Deutschland kommen können, weil sie nicht in einem Mangelberuf arbeiten, der ihnen auch ohne akademische Ausbildung ein Bleibe- und Arbeitsrecht bietet, wenn sie die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Berufsausbildung nachweisen können. Das betrifft Mangelberufe wie sie z.B. in der Positivliste aufgeführt sind.

Deal oder No-Deal, das ist hier die Frage!

Es ist schon eine Weile abgewendet, dass die mehr als 115.000 (Stand 2017; Quelle: statista.com) in Deutschland lebenden Bürger des Vereinigten Königreichs so behandelt werden wie Staatsangehörige von z.B. Indien, Ghana oder Kolumbien. Aber wenn der ungeregelte oder No-Deal-Brexit kommt, dann brauchen nach 9 Monaten alle Briten, die in Deutschland leben und arbeiten eine Aufenthaltserlaubnis.

Die soll Ihnen im Rahmen ihrer bisherigen Rechte auch erteilt werden, d.h. hier lässt Deutschland durchaus Großzügigkeit walten. Niemand möchte hier lebende Menschen verlieren, die ein Gewinn für Deutschland sind. Nur wer sich nach dem Austrittsdatum auf den Weg nach Deutschland machen möchte, der muss die Kriterien erfüllen, die ein Bewerber aus einem Drittstaat zu erfüllen hätte.

Wer schon länger in Deutschland lebt oder einen deutschen Ehepartner hat, könnte auch über eine Einbürgerung nachdenken, bei der die britische Staatsangehörigkeit nicht angetastet wird.

Für gut verdienende Akademiker, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit Ihrem Studium steht sowie wissenschaftliches Lehrpersonal und Wissenschaftler, wird nach dem vollzogenen Brexit die Blaue Karte EU der passende Aufenthaltstitel sein, um eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu ergattern, wird doch keine Zustimmung der Agentur für Arbeit benötigt und es findet keine Vorrangsprüfung statt. Das ist auch für Arbeitgeber wichtig, da die Blaue Karte EU auch aus ihrer Sicht recht unbürokratisch und schnell ist.

Bei verbundenen Unternehmen, die in Großbritannien und Deutschland Standorte haben, gibt es nach dem Brexit die speziellen Aufenthaltstitel für den Personaltransfer, z.B. die ICT-Karte. Bei verbundenen Unternehmen sind auch kürzere Entsendungen für Trainings in Deutschland unter 3 Monaten Laufzeit möglich, die mit einem Visum, ähnlich dem Schengen-Visum zustimmungsfrei absolviert werden können.

Andere qualifizierte Fachkräfte und Spezialisten, überwiegend Akademiker, die besonders qualifizierten Tätigkeiten nachgehen, werden ebenfalls wenig Probleme haben, an einen Aufenthaltstitel zu kommen, wenn es zum Äußersten gekommen ist. Der Fachkräftemangel in Deutschland bleibt schließlich auch bestehen, wenn das Vereinigte Königreich gänzlich im Meer versinken würde.

Die Ruhe vor dem Sturm...

Deutschen Arbeitgeber ist zu raten, sich um Ihre britischen Arbeitnehmer zu kümmern und diese zu unterstützen, damit mit dem erforderlichen Aufenthaltstitel alles klappt. Obwohl die Weichen für das Bleiberecht von der Bundesregierung gestellt sind, steckt der Teufel bekanntlich im Detail. In der Praxis wird es noch zu Problemen kommen und die Ausländerbehörden sind jetzt schon chronisch überlastet. Ein paar Turbulenzen werden trotz des großen Bemühens der Legislative und Exekutive nicht zu vermeiden sein.

Britische Unternehmen zeigen bislang keine überstützten Aktivitäten, sich in der EU anzusiedeln. Von der Verlagerung von Betriebsteilen, Personal oder signifikanten Anmietungen von Büroraum in Deutschland kann kaum die Rede sein. Die Nachfrage bei Relocation-Agenturen ist praktisch Null.

Das widerspricht fundamental der veröffentlichten Meinung in den Medien oder den Ankündigungen von Unternehmen. Vielleicht sollte man in dieser Hinsicht nicht vergessen, dass auch ein weicher Brexit noch keine Behandlung von Großbritannien als EWR-Staat beinhaltet. Die britischen Inseln werden EU-Ausland ohne gemeinsamen Markt und Freizügigkeit für Menschen, Waren und Kapital. Der weiche Brexit sorgt lediglich für weniger Chaos und eine sanftere Landung in der neuen Realität.

Wir lösen Ihr Brexit-Problem

„Der Brexit kommt. Alle Hoffnungen, dass die Briten noch vernünftig würden, sind zerronnen. Vielleicht nähert man sich noch hier und da an, um die Folgen zu mildern, aber der harte No-Deal-Brexit kommt.

Wir bleiben für Sie am Ball und auf jede Eventualität vorbereitet. Auch die deutschen Ausländerbehörden bereiten sich vor. Obwohl die sowieso schon überlastet sind, kommt nun noch eine Welle von Arbeit auf sie zu. Wir zollen unseren Partnern auf den Ausländerbehörden großen Respekt! Und wir bleiben der heiße Draht in die Behörden…

Bislang haben sich weder britische Bürger noch Unternehmen bei uns gemeldet. Die Ruhe vor dem Sturm? Und wenn´s schief geht und am Ende alle ganz schnell Unterstützung brauchen, gilt wie immer unser Motto: You´ve got a Friend in Germany!

Foto: Anders Consulting Relocation Service unter Verwendung von Adobe Stock Datei: #87492980 | Urheber: Markus Mainka

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