Arbeitserlaubnis, Visum und Aufenthaltstitel für Fachkräfte und Spezialisten und Hochqualifizierte
Fachkräfte willkommen!: In Mangelberufen auch als Nicht-Akademiker in Deutschland leben und arbeiten
Die Lösung für dringend benötigte Fachkräfte in Ihrem Betrieb: Die Positivliste
Der Fachkräftemangel in Deutschland bezieht sich nicht allein auf akademische Berufe, die in der Wahrnehmung jedoch oft im Vordergrund stehen, z.B. Hochqualifizierte in MINT-Berufen, wie Ingenieure oder IT-Spezialisten.
Auch im Handel und in der Industrie fehlen Fachkräfte und Spezialisten zuhauf, z.B. im Metallbau, im Hochbau, Maurerhandwerk, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Speziell auch Kranken- und Altenpflege fehlen Tausende von Pflegekräften. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz stehen nun viele Möglichkeiten im Raum, auch für gewerbliche Arbeitskräfte aus dem Ausland eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
Deutschland setzt in der Einwanderungspolitik konsequent um, was die Wirtschaft fordert. Mit dem Aufenthaltstitel der Blauen Karte EU und der sogenannten Positivliste (entfällt ab 1. März 2020) können Arbeitgeber sich im Ausland jene Arbeitnehmer und Qualifikationen beschaffen, die sie im eigenen Land oft nicht mehr finden.
Lesen Sie dazu auch unseren großen Relocation-Report für alle, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen.
Während die Blaue Karte EU ein Instrument ist, um dem deutschen Arbeitsmarkt Akademiker in allen Branchen und Berufen zuzuführen, beschäftigt sich die Positivliste mit Ausbildungsberufen im Dualen System, bei denen die Bundesagentur für Arbeit (BA) festgestellt hat, dass die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist. Arbeitgeber sollten aber bedenken, dass die Besetzung einer Stelle mit einem Ausländer nur dann möglich ist, wenn die Stelle zuvor der BA als offen gemeldet und in der Jobbörse veröffentlicht worden ist.
Vollbeschäftigung bei Spezialisten und Experten
- Arbeitslosen-Quote in o/oo für Anforderungs-Niveau
Die Arbeitslosenquoten bei Fachkräften, Spezialisten und Experten liegen weit unter der allgemeinen Quote. 2% entspricht faktischer Vollbeschäftigung
Quelle: Fachkräfteengpassanalyse Dezember 2017, Bundesagentur für Arbeit
...und wer von der Positivliste gehört hat, dem ist das ganze Procedere für den Aufenthaltstitel viel zu kompliziert
Fachkräfte (Anforderungsniveau 2) müssen dabei eine fachlich ausgerichtete Tätigkeit nachweisen, die eine Berufsausbildung voraussetzt, die man bei uns in Deutschland üblicherweise im Rahmen einer mindestens 2-jährigen dualen Berufsausbildung erwirbt. Spezialisten (Anforderungsniveau 3) hingegen müssen Spezialkenntnisse und -fertigkeiten aufweisen, die hierzulande einen Abschluss in der Meister- oder Technikerausbildung voraussetzen. Auch ein gleichwertiger Fachschul- oder Fachhochschulabschluss können das Niveau als Spezialist untermauern.
Quelle: Fachkräfteengpassanalyse Dezember 2017, Bundesagentur für Arbeit
Entscheidend ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses, der im Ausland erworbenen Berufspraxis und zusätzlicher Qualifikationen. So benötigen EU-Bürger zwar grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel, aber wenn Sie in einem Beruf mit entsprechenden Mindestanforderungen, z.B. in reglementierten Berufen arbeiten wollen, müssen sie unter Umständen ebenfalls ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, z.B. als Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Lehrer, Erzieher oder Ingenieur. Andere reglementierte Berufe werden aber europaweit anerkannt, soweit die Anforderungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie erfüllt werden.
In den meisten Ausbildungsberufen können EU-Bürger auch ohne Anerkennungsverfahren arbeiten, denn diese sind nicht reglementiert. Dennoch kann eine Anerkennung sinnvoll sein, denn Arbeitgeber verlangen dies sehr oft, um offene Stellen mit Arbeitnehmern zu besetzen, bei denen sie auch formell sicher sein können, dass diese im Vergleich zu deutschen Arbeitskräften gleichwertige Qualifikationen haben.
Tipp: Wussten Sie, dass wir auch die Partner von bereits in Deutschland lebenden Expats bei der beruflichen Anerkennung unterstützen, wenn diese wieder in den Beruf einsteigen wollen?
Sie möchten einen ausländischen Arbeitnehmer in einem Beruf der Positivliste beschäftigen und brauchen Unterstützung?
„Den erforderlichen Support sollen Sie bekommen. Das ganze ist auch nur ein Prozess, so wie die Blaue Karte EU auch – nur etwas aufwendiger und komplizierter. Vieles klingt bürokratischer und es sind mehr Stellen involviert, neben der Bundesagentur für Arbeit, den Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden nun eben auch die Anerkennungsstellen der Kammern.
Aber das sollte Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht abschrecken, vor allem nicht, wenn Sie nicht nur einen Arbeitnehmer aus dem Ausland holen möchten, sondern dauerhaft neue Kräfte suchen. Dann können Sie sich zum Beispiel bei der Suche nach Pflegekräften auf bestimmte Herkunftsländer konzentrieren, bei denen die Anerkennung schon im Herkunftsland möglich ist, z.B. Serbien oder Albanien. Bei anderen Ländern wie den Philippinen hingegen braucht es zwar Anpassungsmaßnahmen, diese können Sie aber durchaus auch im Rahmen eines genehmigten Schulungsplans selbst durchführen, während sich die angehenden Pflegekräfte als Helfer schon mal in den Klinikbetrieb einarbeiten können.
Wir beraten Sie vor einer geplanten Einstellung, worauf Sie achten müssen. Und wenn Sie eine Einstellung konkret planen, dann begleiten wir Sie von A-Z durch den Prozess der Arbeitserlaubnis, Visabeantragung und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vor Ort.
Und später übernehmen wir für eine gelungene Integration gern auch Relocation-Services wie Wohnungssuche und Settling-in. So haben Sie an allen Punkten des Relocation-Prozesses nur einen kompetenten Ansprechpartner. Böhmische Dörfer wie Sprachniveau B2, Apostille, Anerkennung, ZAV-Vorabzustimmung, § 17a Aufenthaltsgesetz, interkulturelles Training, Anmeldung und vieles mehr verlieren dann ihren Schrecken. You´ve got a Friend in Germany!“
Die Vakanzzeit für die Besetzung offener Stellen hat sich in 10 Jahren mehr als verdoppelt
- Vakanzzeit in Tagen sozialvers.-pflichtiger Arbeitsstellen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Berufe und Berufsgruppen der Positivliste 2019
- Aufsichts- & Führungskräfte Gartenbau
- Berufe in der Baustoffherstellung
- Berufe in der Kunststoff-& Kautschukherstellung (ohne Spezialisierung)
- Berufe im Holz-, Möbel- & Innenausbau
- Berufe in der Holzbe- & -verarbeitung (ohne Spezialisierung)
- Berufe in der industriellen Gießerei
- Berufe i.d. spanlosen; schleifenden; spanenden Metallbearbeitung
- Berufe im Metallbau
- Berufe in der Werkzeugtechnik
- Technische Servicekräfte Wartung & Instandhaltung
- Kraftfahrzeug-, Landmaschinen-, Baumaschinentechnik
- Aufsicht Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffsbautechnik
- Berufe in der Mechatronik
- Berufe in der Automatisierungstechnik x xBerufe in der Bauelektrik
- Berufe in der Elektromaschinentechnik
- Berufe in der elektrischen Betriebstechnik
- Berufe in der Leitungsinstallation,-wartung
- Berufe in der Informations- & Telekommunikationstechnik
- Aufsichtskräfte in der Elektrotechnik
- Berufe im Modellbau
- Berufe technische Produktionsplanung & -steuerung
- Berufe in der FleischverarbeitungMaurerhandwerk
- Berufe in der Dachdeckerei
- Aufsicht – Hochbau
- Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung), Straßen- & Asphaltbau, Gleisbau, Brunnenbau, Kanal- & Tunnelbau
- Aufsicht – Tiefbau
- Berufe in der Bodenverlegung (ohne Spezialisierung)
- Berufe in der Fliesen-, Platten-, Mosaik-, Parkettverlegung
- Berufe in der Zimmerei, Rollladen- u. Jalousiebau
- Aufsicht- Aus-, Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- u.
Jalousiebau - Berufe in der Klempnerei (ohne Spezialisierung)
- Berufe in der Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik
- Berufe im Ofen- und Luftheizungsbau
- Berufe in der Kältetechnik
- Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klima
- Berufe im Rohrleitungsbau
- Berufe im Anlagen-, Behälter- & Apparatebau
- Berufe in der Softwareentwicklung
- Berufskraftfahrer/innen (Güterverkehr/LKW)
- Triebfahrzeugführer Eisenbahnverkehr
- Berufe in der Steuerberatung
- Podologen/Podologinnen
- Berufe in der Gesundheits-, Krankenpflege (ohne Spezialisierung)
- Berufe in der Fachkrankenpflege
- Berufe in der operations-/med.-techn. Assistenz
- Berufe in der Geburtshilfe, Entbindungspflege
- Berufe in der Physiotherapie
- Berufe in der Sprachtherapie
- Berufe in der Altenpflege
- Berufe in der Altenpflege
- Aufsichtskräfte – Körperpflege
- Berufe in der Orthopädie-, Rehatechnik
- Berufe in der Hörgeräteakustik
- Meister der Orthopädie, Rehatechnik und Hörgeräteakustik ausgenommen: Medizintechnik, Augenoptik und Zahntechnik
- Berufe in der Raumausstattung
In Deutschland sofort arbeiten und zeitgleich das berufliche Anerkennungsverfahren durchlaufen
Nicht EU-Bürger hingegen benötigen eine (Teil-) Anerkennung der Gleichwertigkeit, um überhaupt einen Aufenthaltstitel bekommen zu können. Das Verfahren ist durch das Anerkennungsgesetz des Bundes geregelt, wobei in speziellen Berufen die Bundesländer eigene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze erlassen haben, die es zu beachten gibt.
Für das Anerkennungsverfahren zur Gleichwertigkeit mit Ausbildungen im dualen System sind in der Regel die Kammern zuständig. Die Handwerkskammern (HWK) sind z.B. zuständig für handwerkliche Berufe. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) hingegen sind Ansprechpartner für kaufmännische, industriell-technische und gewerbliche Berufe. Bei reglementierten Berufen gilt hingegen meist Landesrecht und die Zuständigkeiten sind daher je nach Wohnort/Meldeadresse unterschiedlich geregelt.
Quelle: Fachkräfteengpassanalyse Dezember 2017, Bundesagentur für Arbeit
Die Positivliste bezieht sich also auf Arbeitskräfte, die von außerhalb des EU-Raums kommen. Wer in einem der genannten Berufe in Deutschland arbeiten möchte, kann dies im Rahmen eines langfristigen Aufenthaltstitels tun, wenn er über eine entsprechende Anerkennung der Gleichwertigkeit und eine Zulassung bei den reglementierten Berufen verfügt.
Doch nicht alle Bewerber haben sofort alle Nachweise und die Qualifikationen zur Hand, die es Ihnen erlauben würden, umgehend die Anerkennung zu bekommen, d.h. noch im Heimatland. Oft fehlen theoretische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten oder Erfahrungen für den Nachweis der Gleichwertigkeit. Doch auch dann kann man bereits ein Visum für Deutschland bekommen.
Die Anerkennungsstellen erteilen dann einen Bescheid, aus dem die vorhandenen Qualifikationen hervorgehen, beschreiben aber zugleich die festgestellten Defizite und entsprechende Anpassungsmaßnahmen. Dann kann man in Deutschland entsprechende Vorbereitungs- und Anpassungsmaßnahmen durchführen und bekommt dafür nach § 17a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einen Aufenthaltstiel für bis zu 18 Monate. In dieser Zeit können und sollen fachliche, praktische und sprachliche Defizite ausgeglichen werden, wozu in der Regel eine entsprechende Prüfung zu absolvieren ist.
Mit der Unterstützung von Anders Consulting verlieren berufliche Anerkennung, Visum und Integration ihre Schrecken
Theoretisch kann man sich auf eine Eignungs- und Kenntnisprüfung auch selbst vorbereiten, aber das klappt in der Regel nicht. Ein freiwilliger Vorbereitungskurs wird daher dringend empfohlen. Der alternative Weg ist das Absolvieren eines längeren und ausführlicheren Anpassungslehrgangs. Alle derartigen Bildungsmaßnahmen müssen bei staatlichen oder entsprechend anerkannten Trägern absolviert werden. Bei überwiegend betrieblichen Bildungsmaßnahmen ist die BA für die Prüfung der Eignung der Maßnahmen anhand eines Weiterbildungsplanes (§ 34 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung) zuständig.
Für Arbeitgeber interessant ist, dass die in einer Anerkennungsmaßnahme befindlichen Personen bereits arbeiten dürfen, wenngleich auch noch nicht in der angestrebten Position, aber auf jeden Fall in ungelernten Tätigkeiten. So können Sie den Betrieb kennenlernen, wertvolle Erfahrungen sammeln und Deutsch und Fachsprache lernen, während sie ihre Anerkennungsmaßnahme absolvieren. Dazu muss allerdings ein verbindliches Arbeitsplatzangebot und eine Zustimmung der BA vorliegen. Auch Sozialstandards und der Mindestlohn dürfen selbstverständlich nicht unterschritten werden. Nur wenn der Arbeitnehmer ausschließlich für das Ablegen der Prüfung nach Deutschland kommt, ist dagegen eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Man erkennt sehr gut, dass der Gesetzgeber auf eine behutsame und nachhaltige Integration und nicht auf ein Hau-Ruck-Verfahren setzt. Leider konnte nicht auf gehöriges Maß an Bürokratie verzichtet werden. Mit der richtigen, fachlichen Unterstützung sollte dies ein Unternehmen aber keinesfalls davon abhalten, bei Vakanzen, die unmittelbares Resultat des Fachkräftemangels sind, auch ausländische Fachkräfte zu suchen und einzustellen, bevor die betriebliche Leistungsfähigkeit und Ertragskraft bedroht sind.
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