Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis zum Leben und Arbeiten in Deutschland
Relocation-Assistenz für die Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde
Erst anmelden, dann zur Ausländerbehörde: Als ausländische Fachkraft oder Expatriate muss man nach Ankunft und Anmeldung in Deutschland innerhalb der Gültigkeit des Visums – in der Regel innerhalb von 12 Monaten Gültigkeitsdauer – bei der zuständigen Ausländerbehörde den langfristigen Aufenthaltstitel beantragen.
Trotzdem ist Eile geboten, denn Termine bei den Ausländerbehörden sind je nach Kommune und Bundesland erst in Wochen oder gar Monaten frei. Und Achtung: Einen Termin bekommt nur, wer bereits in der entsprechenden Gemeinde gemeldet ist. Manche Ausländerbehörden bieten den Service, Anmeldung und Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels in einem Termin zu machen.
Für die meisten Drittstaatler gilt: Arbeitserlaubnis erforderlich und zur Einreise braucht man ein Visum
Die Beantragung der meisten Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Beschäftigung hängt von der Zustimmung zu der Tätigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ab; man spricht von der Arbeitserlaubnis. Formal gibt es eine „Arbeitserlaubnis“ nicht mehr; es handelt sich um eine Vorabzustimmung zur Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt. Bei der Blauen Karte können die Ausländerbehörden allein entscheiden, d.h. eine Vorabzustimmung der BA entfällt.
Die Anmeldung ist auch noch aus anderen Gründen sinnvoll, denn nur mit der Meldebestätigung kann man z.B. ein Bankkonto eröffnen oder einen Internet- und Telefonanschluss bestellen. Auch für die Anmeldung der Kinder in der Schule oder Kita oder zum Bezug von Kindergeld muss man in der betreffenden Gemeinde gemeldet sein.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, den USA und seit dem Brexit auch des Vereinigten Königreichs können ohne Visum nach Deutschland einreisen und dort innerhalb von 3 Monaten die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit beantragen. Aber Vorsicht: Das gilt nicht für die ICT-Karte! Auch wer z.B. schon einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat, aber den Arbeitgeber wechselt oder mit dem Job-Seeker-Visa einen Job gefunden hat, muss zur Ausländerbehörde gehen.
Die Service-Liste zeigt den Support beim Gang zur Ausländerbehörde am Beispiel eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme für einen Antragsteller mit Familie. Anders Consulting Relocation Service erbringt bei seiner Tätigkeit keine Rechtsdienstleistungen, bietet aber Unterstützung bei der Einholung von externen Rechtsdienstleistungen soweit erforderlich.
Service-Liste für den langfristigen Aufenthaltstitel
Single 410,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Je weitere Person 60,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis Single 320,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Je weitere Person 60,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Die nächsten Schritte nach Einreise
Machen Sie sich die Beantragung des Aufenthaltstitels ganz easy
„So ein Termin bei der Ausländer-Behörde für den Antrag auf den langfristigen Aufenthaltstitel (eAT) kann schon mal eine Stunde oder länger dauern: Fingerabdrücke nehmen, Dokumente prüfen, alles in den PC eingeben.
Da fühlt es sich einfach besser an, wenn man beim Termin einen Relocation-Manager dabei hat, der schon bei der Vorbereitung alles organisiert hat, der übersetzt, wo es erforderlich ist und der plötzlich auftretende Probleme aus jahrelanger Erfahrung schnell klären kann.
Obwohl es den Antrag auf Arbeitsgenehmigung in isolierter Form nicht (mehr) gibt, sorgen wir dafür, dass Sie die notwendigen Dokumente vollständig und schnellstmöglich bei der Hand haben. Natürlich bieten wir Schützenhilfe, damit die Behörden ein Ersatzvisum – eine sogenannte Fiktionsbescheinigung – ausstellen, falls das Einreisevisum ausläuft und es mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im ersten Anlauf noch nicht klappt.
Auch wenn z.B. nach visumfreier Einreise sofort mit der Arbeit begonnen werden soll, lassen wir uns beim Antrag für die Blaue Karte EU nicht ohne papiernen Titel im Pass wegschicken, denn der eAT kann Wochen dauern.
Manche Ausländerbehörden spielen nicht immer mit, legen Gesetze oder Bestimmungen z.B. in Dortmund ganz anders aus als in Berlin oder sind schlicht überlastet. Wenn die Ausländerbehörde mal kein offenes Ohr hat oder Sie nicht verstehen, was die von Ihnen wollen – dann rufen Sie doch einfach uns an. You´ve got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema langfristiger Aufenthaltstitel
Wer kann ein Visum und einen Aufenthaltstitel zum Arbeiten oder für ein Training in Deutschland bekommen?
Es besteht für alle Antragsteller aus Drittstaaten die Möglichkeit, den Weg als Beschäftigter in Deutschland über das Standardverfahren oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu nehmen. Informieren Sie sich rechtzeitig, was für Sie der richtige und ggf. schnellere Weg ist, denn man muss sich frühzeitig entscheiden. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
Für Arbeitnehmer und Trainees gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, in Deutschland zu leben und zu arbeiten:
1. Blaue Karte EU für Hochqualifizierte (§ 19a AufenthG, „Blue Card“) mit anerkanntem Hochschulabschluss und Mindestgehalt, speziell auch für Mangelberufe mit geringeren Gehaltsanforderungen
2. Beschäftigung nach § 18 AufenthG für Spezialisten mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), im Rahmen internationaler Abkommen oder aus regionalem Interesse, auch für leitende Angestellte und Organe
3. Beschäftigung in gewerblichen Berufen, die in Deutschland ausgeübt werden können, wenn man eine Ausbildung im Dualen System (Betrieb plus Berufsschule) erfolgreich abgeschlossen hat. Beschäftigung nur bei als gleichwertig anerkannter Berufsausbildung und mit Deutschkenntnissen (B1). Im beschleunigten Fachkräfteverfahren kann der Antragsweg auch vom Arbeitgeber in Deutschland initiiert werden
4. Internationaler Personalaustausch innerhalb verbundener Unternehmen (AufenthG und BeschV) für maximal 3 Jahre nach Zustimmung der BA , wenn der Arbeitsvertrag im Heimatland verbleibt, kein Lohndumping vorliegt und Krankenversicherungsschutz nachgewiesen ist
5. Konzerninterne Fort- und Weiterbildungen, Traineeship (§ 17 AufenthG) sind für maximal 3 Monate arbeitsgenehmigungsfrei, aber die Einreise ist visumspflichtig
6. Studienfachbezogene Praktika (§ 16 AufenthG) nach Antrag bei der BA für im Ausland Vollzeit studierende Personen von anerkannten Hochschulen für maximal 12 Monate. Oder nach Antrag bei der Ausländerbehörde für in Deutschland studierende Personen bis 120 Tage
7. Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche, wenn der Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist und genügend Mittel für Lebensführung und Krankenversicherung nachgewiesen werden können. Gültigkeit 6 Monate, Beschäftigung nicht gestattet
8. Aufenthaltstitel zum Erlernen der deutschen Sprache, wenn ein Vertrag mit einer Sprachschule über einen Kurs mit mindestens 18 Wochenstunden vorliegt und genügend Mittel für Lebensführung und Krankenversicherung nachgewiesen werden können. Gültigkeit 3 bis 12 Monate, Beschäftigung nicht gestattet
9. Aufenthaltstitel als Selbständiger, wobei ebenfalls der Lebensunterhalt nachgewiesen werden muss. Außerdem wird ein schlüssiges Unternehmens- und Finanzkonzept mit gesicherter Liquidität gefordert. Das Projekt muss zudem für die lokale Wirtschaft positive Effekte haben. Sehr gute Planung und langer Vorlauf sind erforderlich, damit ein Aufenthaltstitel auf dieser Basis erlangt werden kann
10. Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU.: Regulär kann, wer 3 Jahre einen Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG in Deutschland hatte, einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen. Außerdem muss man mindesten 36 Monate Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben, seinen Lebensunterhalt sichern können und gut integriert sein. Für Fachkräfte und Inhaber der Blauen Karte EU geht es schneller: Nach 27 Monaten kann man den Antrag stellen, mit Deutschkenntnissen schon nach 21 Monaten.
Wer keinen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzt, darf nicht arbeiten – und zwar gar nicht, auch nicht einen Tag oder nur ausnahmsweise! Ein Kundenbesuch oder die Teilnahme an einem Meeting sind natürlich erlaubt.
Die Darstellung der Kriterien ist stark verkürzt. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Winter 2024/25