Arbeitserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten
Der erste Schritt: Die Arbeitserlaubnis für Entsendete und neu eingestellte Fachkräfte aus Drittstaaten
Wer als Personalverantwortlicher vor der Frage steht, ob ein neu eingestellter oder entsendeter Arbeitnehmer oder eine Fachkraft mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats in Deutschland arbeiten darf und damit ein Visum, bzw. einen Aufenthaltstitel bekommen kann, der sollte mit der Frage des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt beginnen, d.h. mit der Arbeitserlaubnis.
Der Prozess in Richtung auf die Erlangung eines Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung kann im Standardverfahren bei der Botschaft oder wahlweise im beschleunigten Fachkräfteverfahren erfolgen.
Die Arbeitserlaubnis ist formal eine Zustimmung der Agentur für Arbeit (ZAV, zentrale Auslands- und Fachvermittlung) zum Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, jedoch gibt es auch Fälle, in denen die Zustimmung nicht erforderlich ist. Das Nähere regelt die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Wir unterstützen Sie im Zweifel schon vor der Planung einer Beschäftigung bei der Einschätzung, ob der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gegeben ist. Denn sollte das nicht der Fall sein, ist eine Beschäftigung leider nicht möglich.
Unternehmen sollten sich im Klaren sein, dass eine Zuwiderhandlung eine illegale Beschäftigung ist und dass nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz für alle Arbeitgeber die Verpflichtung besteht, zu prüfen, ob ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt und dies auch zu dokumentieren. Man kann es nicht oft genug sagen: Ein Schengen-Visum (3-Monats- oder B-Visum) oder ein Business-Visum berechtigt nicht zum Arbeiten in Deutschland!
Unser Support richtet sich auch auf die Frage, wie schnell Sie damit rechnen können, dass der betreffende Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen kann. In vielen Fällen geht das schneller als man denkt, wenn man alle Tricks und Kniffe kennt. So unterstützen wir Sie natürlich bei der Entscheidung, ob Sie das Standardverfahren oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren anwenden wollen.
Wenn der Beschäftigte erst einmal eine Arbeitserlaubnis in der Tasche hat, ist die größte Hürde genommen. Den Antrag stellt der Arbeitgeber (und nicht der Arbeitnehmer) bei der Agentur für Arbeit. Wichtig sind dabei vor allem der Arbeitsvertrag und dessen Konditionen, die tatsächliche Tätigkeit und die Qualifikation nebst deren Anerkennung in Deutschland. Aber Vorsicht: Die Stellungnahme der Agentur für Arbeit ist nur 6 Monate gültig. Wenn der Termin bei der Botschaft also zu weit in der Zukunft liegt, dann wird sie zuvor ungültig und muss von der Botschaft neu eingeholt werden, was das Verfahren sehr verzögern kann. Dies ist leider bei vielen Westbalkan-Staaten der Fall, so dass die ZAV gar keine Vorabzustimmungen mehr für diese Länder erteilt.
Wir bieten Hilfestellung für Recruiter, Personalberater, Unternehmen von klein bis groß – auch für Start-ups – und auch für Arbeitnehmer als Privatkunden an. Dabei müssen Sie sich nicht mit einem ganzen Relocation-Package an uns binden; wir helfen Ihnen auch gern erst mal nur, die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Sie sparen dabei garantiert eine Menge Zeit und Ärger.
Die Service-Liste für die Arbeitserlaubnis zeigt Ihnen, welche Schritte die Unterstützung beinhaltet. Weitere Links bieten Ihnen die Möglichkeit, sich über nächste Schritte zu informieren. Im Rahmen unserer Tätigkeit erbringen wir keine Rechtsdienstleistungen.
Service List Arbeitserlaubnis für Drittstaatenangehörige
Festpreis 625,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis Single 410,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis je weitere Person 60,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis 625,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis Single 320,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Festpreis je weitere Person 60,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Grenzenlos gut: Der Immigration- und Visa Service von Anders Consulting
„Nicht alle Tätigkeiten in Deutschland erfordern eine Arbeitserlaubnis. So sind z.B. die Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes, die Blaue Karte EU (§ 2 BeschV), Beschäftigung leitender Angestellter mit Generalvollmacht oder Prokura oder von Mitgliedern des Organs einer juristischen Person, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt sind (§3 BeschV) und von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und von Gastwissenschaftlern (§5 BeschV) ausgenommen.
Wichtig ist jedoch immer die Anerkennung des jeweiligen Berufsabschlusses, die zur der Tätigkeit in Deutschland befähigen muss, d.h. der Geisteswissenschaftler als IT-Spezialist klappt nicht. Es sollen nur Fachkräfte, d.h. Qualifizierte und Hochqualifizierte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Diese Restriktion gilt, weil 66% der Unternehmen über fehlende Fachkräfte klagen, aber so gut wie keine unqualifizierten Arbeitnehmer gesucht werden wie eine von der Bertelsmann Stiftung 2021 erhobenen Studie zeigt.
Am besten sind in Deutschland erworbene, mindestens in 2-jähriger Ausbildungszeit erworbene Qualifikationen oder Hochschulabschlüsse. Aber auch im Ausland erworbene Qualifikationen werden zugelassen, wenn Sie in Deutschland anerkannt sind. Betreffend Hochschulabschlüsse kann man das leicht in der Datenbank anabin nachschauen, bei sonstigen beruflichen Qualifikationen muss man ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, bzw. eine Bestätigung der Gleichwertigkeit nachweisen. Schauen Sie einmal in die entsprechende Checkliste für die Anerkennung von akademischen („hochqualifizierten“) und nicht akademischen („qualifizierten“) Fachkräften.
Für die Services von Anders Consulting bei der Arbeitserlaubnis sprechen das einfache Handling, die schnelle Bearbeitung und die geringen Kosten. Zwar dürfen und wollen wir keine Rechtsdienstleistungen erbringen, aber dies ist außer in Ausnahmefällen auch gar nicht nötig. Das heißt, Sie brauchen Unterstützung, aber keinen Fachanwalt und schon gar keine spezielle Visa-Agentur mit internationalem Renommee, die ein Vermögen kostet. Und Sie ahnen ja nicht, wie viele internationale Visa-Agenturen sich am Ende an uns wenden, weil sie es auch nicht besser, effektiver und preiswerter können. Dann kommen Sie doch gleich direkt zu uns!
In dem von mir geleiteten Immigration-Center in Hamburg erledigen wir zuverlässig Hunderte von Anträgen für Arbeitsgenehmigungen. Da hat man einige Routine und steht mit der Agentur für Arbeit in ständigem Kontakt. Probleme mit der Behörde klären wir mal eben schnell am Telefon.
Und wenn Sie anschließend den Botschaftstermin vorbereiten möchten, Unterstützung bei der Anmeldung am Wohnort und der Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels brauchen, dann sind wir sofort für Sie da. Und wenn am Ende vor Ort auch noch Hilfe bei der Wohnungssuche oder beim Einleben benötigt wird, finden Sie in einem unserer 28 Ankunfts-Services immer das Passende. You´ve got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Visum für Deutschland und Aufenthaltstitel
10 Fakten und Tipps zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis
1. Eine Arbeitserlaubnis benötigen laut Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur jene Ausländer, die in Deutschland einen Aufenthaltstitel benötigen und denen daher die Aufnahme einer Beschäftigung gesondert erlaubt werden muss
2. Die Beschäftigungsverordnung befasst sich unter anderem mit folgenden Berufsgruppen und Tätigkeiten: Fachkräfte, Hochqualifizierte, Führungskräfte, Wissenschaftler, Akademiker, Au-Pairs, Hausangestellte, Praktikanten, Saison-Beschäftigte, Schausteller-Gehilfen, Haushaltshilfen, entsandte Arbeitnehmer, Personen für die Erfüllung von Werklieferungsverträgen, Fahrpersonal im internationalen Straßen- und Schienenverkehr, Künstler, Schauspieler, Berufssportler, Fotomodelle, Dressmen, Reiseleiter, Dolmetscher, Besatzungspersonal im Schifffahrts- und Luftverkehr u.a.
3. Bürger der EU-Staaten, Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Ehepartner und Kinder unterliegen nicht der BeschV, obwohl Sie Drittstaatenbürger sind
4. Jede Arbeitsgenehmigung ist primär daran gebunden, dass der Arbeitnehmer ein vergleichbares Gehalt wie ein Deutscher in der gleichen Tätigkeit in der jeweiligen Region verdient. Die Agentur für Arbeit achtet sehr genau darauf, dass keine „billigen Arbeitskräfte“ ins Land kommen. Anträge, die das Ziel-Gehalt nicht aufweisen, werden rigoros abgelehnt
5. Als Arbeitgeber sollten Sie schon im Rekrutierungs-Prozess darauf achten, dass es später keine Probleme bei der Arbeitserlaubnis gibt. Im Zweifel wenden Sie sich schon vor der konkreten Einstellung an Anders Consulting an einem der 100 Standorte, damit es keine Probleme gibt, bzw. diese „kreativ“ im Vorwege gelöst werden
6. Die sogenannte Vorrangprüfung entfiel am 1. März 2020 im Rahmen des Inkrafttretens des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Auch die Definition des Mangelberufs gibt es nicht mehr. Wer jedoch Hoffnung hat, dass dies nun erlaube, jeden beliebigen Arbeitnehmer aus einen Drittstaat nach Deutschland zu holen, der irrt. Vergleichbares Gehalt, Qualifikation als Fachkraft nebst beruflicher Anerkennung (Referenzqualifikation) und Deutschkenntnisse bleiben die Hauptkriterien
7. Auch ohne anerkannten Abschluss, der zu einer speziellen Tätigkeit befähigt, kann man durchaus eine Arbeitserlaubnis bekommen. Dazu muss man aber eine Fachkraft und nachweisbar ein besonderer Spezialist für die Tätigkeit in der Stellenausschreibung sein. Hier sind außerordentliche Kenntnisse, Erfahrung und ggf. Zertifikate erforderlich, um den Sachverhalt der Agentur für Arbeit überzeugend darzustellen
8. Eine Beschleunigung des Visaverfahrens wird durch die sogenannte Vorabprüfung bei der ZAV erreicht: Nicht die deutsche Botschaft fragt bei der Agentur für Arbeit nach der Arbeitserlaubnis, sondern der Antragsteller legt die Arbeitserlaubnis bereits bei Antragstellung vor. So wird die Bearbeitungszeit in der Botschaft entscheidend verkürzt. Aber Vorsicht: Die Arbeitserlaubnis ist nur 6 Monate ab Ausstellung gültig!
9. Ob Sie noch unerfahren das erste Mal einen Beschäftigten aus einem Drittstaat beschäftigen oder laufend als internationale Firma Arbeitserlaubnisse beantragen und dies gern outsourcen möchten, das Immigration-Center von Anders Consulting in Hamburg hat die passende Lösung parat
10. Anders Consulting bietet das gesamte Support-Paket mit Beantragung der Arbeitserlaubnis, Vorbereitung des Botschaftstermins, Anmeldung nach Einreise und Beantragung des Aufenthaltstitels für einen Single unter 1.200,00 Euro an. Vergleichen Sie gern mit anderen Anbietern
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Frühjahr 2023
Schon an die nächsten Schritte nach der Einreise gedacht?
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