WELCHE PAPIERE BRAUCHE ICH FÜR DIE EINREISE NACH DEUTSCHLAND?
Das Visum
z.B. die Blaue Karte EU (blue card)
Wird beantragt bei der deutschen Botschaft.
Den Pass
Dieser muss mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Urkunden als Nachweis
Für Familienangehörige Geburts- und Heiratsurkunde mit Legalisation oder Apostille.
WAS BRAUCHE ICH FÜR DIE BLAUE KARTE EU?
Ein anerkanntes Studium (anabin)
Nachgewiesenes Einkommen (mind. 53.600,00 Euro jährlich netto, Stand 2019)
Ein verbindliches Arbeitsplatzangebot bzw. eine unterzeichneter Arbeitsvertrag
Arbeitsplatzbeschreibung
Krankenversicherungsnachweis
WIE LANGE DARF ICH IN DEUTSCHLAND BLEIBEN ?
Mit elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU liegt bei bis zu 4 Jahren ab der Erstellung des eAT
>>> mit Möglichkeit auf eine Niederlassungserlaubnis
Ohne elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Wer den eAT während der Gültigkeit des Visums nicht beantragt, muss wieder ausreisen
>>> ohne Möglichkeit auf eine Niederlassungserlaubnis
Und wenn ich länger als 4 Jahre in Deutschland bleiben möchte?
Man kann nach 2 Jahren mit der Blauen Karte eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese wird erteilt, wenn man zureichende Sprachkenntnisse nachweisen kann und gilt unbefristet.
Mit C-Visum
Mit einem Schengen-Visum bis zu 3 Monate. Erwerbstätigkeit ist verboten!
>>> kein Zweckwechsel, d.h. Sprung in anderen Aufenthaltstitel nicht möglich
Mit Job-Seeker-Visum
Mit einem Visum zur Arbeitssuche bis zu 6 Monate. Erwerbstätigkeit ist verboten!
>>> Zweckwechsel, d.h. Sprung in anderen Aufenthaltstitel ist möglich
WAS MUSS ICH BEI DER EINREISE BEACHTEN?
Muss ich Bargeld nachweisen?
Nein. Jedoch muss der Arbeitsvertrag ausreichende Mittel für ein Auskommen nach deutschen Standards ausweisen. Für mache Visa muss Guthaben auf einem Sperrkonto nachgewiesen werden, z.B. Visa zum Studieren
Muss man bei der Einreise eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen?
Nein. Bei der Einreise zählt nur das Visum.
Darf man seine Familie aus dem Ausland mitbringen?
Ja. Ehepartner und Kinder dürfen, auch nachträglich, mit einem Visum zur Familenzusammenführung mitgebracht werden. Ausgeschlossen sind Geschwister, Eltern und andere Verwandte.
Darf man ohne das Vorhandensein einer Unterkunft einreisen?
Ja. Die Einreise ist nicht an eine Unterkunft oder Anmeldung geknüpft. Jedoch braucht man für die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels eine Meldeadresse und einen Mietvertrag. Wichtig: Die gemietete Wohnung muss genügend Platz für den Antragsteller und seine Familie bieten.
Darf man sein Haustier aus dem Ausland mitbringen?
Grundsätzlich Ja. Jedoch gilt es zu beachten, das das Mitbringen des Haustieres auf vielen Ebenen schwierig zu bewältigen ist. Gerade bei der Wohnungssuche erschwert das Mitbringen von Haustieren die erfolgreiche Suche.
Folgende Grundsätze gelten für das Mitbringen von Tieren aus dem Ausland
Aus der EU oder einem nicht EU-Land, tollwutfrei: Internationaler oder EU-Heimtierausweis mit Impfnachweis
Aus einem nicht EU-Land, nicht tollwutfrei: Internationaler Impfnachweis, ggf. Tollwutantikörpertest
WIE FINDE ICH EINE WOHNUNG IN DEUTSCHLAND?
Wo suche ich die Wohnung?
Die Wohnung muss vom Einreisenden auf dem freien Markt gesucht werden. Der Arbeitgeber kann auch selbst eine Wohnung anmieten um den zugewanderten, bzw. entsendeten Mitarbeiter unterzubringen.
Wie finanziere ich die Wohnung?
Die Kaution muss vom Mieter übernommen werden. Es kann jedoch auch von Seiten des Arbeitgebers ein Darlehen für das Aufbringen der Kaution gewährt werden. Auch kann der Arbeitgeber zur Unterstützung seines Mitarbeiters in den ersten Monaten höhere Bezüge auszahlen.
Tipps zur Kaution
Der Mieter hat das Recht, die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zusammen mit der Miete zu zahlen.
Wer das jedoch bei der Suche ankündigt, verringert seine Chancen auf einen Zuschlag erheblich.
Die Rückzahlung der Kaution führt oft zu Streit und dauert oft viele Monate. Es empfiehlt sich eine sorgfältige Rückgabe der Wohnung mit einem detaillierten Übergabeprotokoll, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
WIE FINDE ICH EINE SCHULE ODER EINEN KINDERGARTEN ?
Kindergarten
In Deutschland besteht keine Pflicht zum Besuch einer KiTa. Sollte man sich für eine Betreuung entscheiden, werden die Kinder gemäß Ihres Alters in die KiTa eingestuft. Der Betreuungsanspruch gilt auch für den Inhaber eines Aufenthaltstitels und seine Familienmitglieder.
Vergessen Sie nicht, Kindergeld zu beantragen, das Ihnen als Inhaber eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit zusteht.
Schule
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Kinder aus dem Ausland werden gemäß Ihres Ausbildungsganges und Alters eingestuft. Sie werden dann automatisch in eine deutsche Schule aufgenommen. An vielen Schulen gibt es spezielle Integrationsklassen.
WIE UND WAS MUSS VERSICHERT WERDEN?
Krankenversicherung
Geht man einer abhängigen Beschäftigung nach, ist man in der deutschen Sozialversicherung pflichtversichert. Damit ist man automatisch gesetzlich krankenversichert. Gegen Nachweis eines Arbeitsvertrages und der Anmeldung zur Krankenversicherung stellt diese einen Deckungsbescheid aus. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist bei der Beantragung des eAT wichtig, denn dieser muss bei dem Termin vorgelegt werden.
Sind Familie und Kinder mitversichert?
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
Sozialversicherung
In Deutschland gilt eine Sozialversicherungspflicht. Mit dieser Versicherung sind folgende Beiträge abzuführen: Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung.
Brauche ich einen Impfstatus oder ein Gesundheitszeugnis?
Es kann in einigen Gemeinden ein Gesundheitszeugnis zur Beantragung des eAT verlangt werden. Jedoch ist sie Sachlage nicht einheitlich und so kommt es selten dazu, dass ein Gesundheitszeugnis verlangt wird.
WIRD MEINE AUSBILDUNG ODER MEIN FÜHRERSCHEIN ANERKANNT?
Ausbildung
Grundsätzlich können sehr viele Typen von beruflichen Abschlüssen – und längst nicht nur Hochschulzeugnisse – anerkannt werden. Diese berechtigen jedoch nicht allein zur Einreise oder zur Arbeitsaufnahme. Bei der Blauen Karte EU sollte ein anerkannter Abschluss an einer Hochschule oder Uni schon bei der Einstellung überprüft werden. Dieser kann in Deutschland erworben oder muss einem deutschen Abschluss gleichwertig sein.
Sie möchten wissen ob Ihr Abschluss oder der Ihres Mitarbeiters anerkannt wird? In der Online Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz kann man das schnell herausfinden.
Wir bieten zusätzlich einen Gratis Visa Check.
Führerschein
Ein Nicht-EU-Führerschein gilt nur 6 Monate.
Je nach Herkunftsland und Region hat man zwei Möglichkeiten:
Führerschein umschreiben lassen (mit Theorieprüfung)
Neuen deutschen Führerschein erwerben
WAS BRAUCHE ICH WÄHREND MEINER ENTSENDUNG NOCH VOR ORT ?
Deutsches Konto
Um in Deutschland problemlos Zahlungen zu tätigen, sollte man ein deutsches Konto oder eines aus dem SEPA-Raum besitzen. Zahlungen wie Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet und Mobilfunk lassen meist nur die Zahlungsart Bankeinzug zu. Auch der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ausschließlich auf ein deutsches Bankkonto.
Kleidung
Die meisten Arbeitsimmigranten die mit der Blauen Karte EU oder einem anderen Aufenthaltstitel aus heißen Klimazonen nach Deutschland kommen, haben sich vorab informiert, welches Klima sie in Deutschland erwartet. Arbeitgeber helfen meist nicht mit passender Kleidung.
Telefonieren
Da die internationalen Roaminggebühren außerhalb der EU hoch ausfallen, empfiehlt sich ein deutscher Mobilfunkvertrag statt Pre-Paid oder Voice over IP. Soweit Anmeldung und Konto vorhanden sind, wird der Anschluss an ein deutsches Mobilfunknetz und der Internetanschluss kein Problem. Unbedingt Kosten für Anrufe ins Heimatland prüfen.
KANN ICH MEINE FAMILIE BESUCHEN ?
Mit einem deutschen Aufenthaltstitel ist die Ein- und Ausreise aus Deutschland kein Problem. Die maximale Dauer des Aufenthalts ist jedoch auf 6 Monate beschränkt. Das gilt auch für Familienmitglieder. Bei einer Fiktionsbescheinigung vorher fragen.
HABE ICH RECHT AUF FÖRDERUNG ?
Aufenthaltstitel werden unter der Bedingung erteilt, dass man den deutschen Sozialsicherungssystemen nicht zur Last fällt. Kindergeld oder Elterngeld kann jedoch auch vom Inhaber des Aufenthaltstitels für die Aufnahme einer Beschäftigung, beantragt und bezogen werden. Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung gelten nicht vom ersten Tag.
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