Blaue Karte-EU für Hochqualifizierte in Deutschland
Blaue Karte EU für Deutschland
Die Blaue Karte EU ist die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie für die Zuwanderung und Arbeitsmigration von Nicht-EU-Ausländern mit akademischem Bildungsabschluss in die EU. Die Umsetzung oblag den einzelnen Staaten. Die deutsche Ausgestaltung und die Bedingungen findet sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
2019 traten 31.220 Hochqualifizierte eine Tätigkeit in Deutschland mit der Blauen Karte EU, oft auch „Blue Card“ genannt, an (Quelle; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF). Fast ein Drittel der Antragsteller kommen aus Indien. Mit einigem Abstand folgen Fachkräfte aus China, Russland, der Türkei und Brasilíen.
Der entsprechende Aufenthaltstitel ist auf max. 4 Jahre – oder die Dauer der befristeten Beschäftigung plus 3 Monate – befristet und setzt einen anerkannten und gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Die Anerkennung kann man in anabin, der Datenbank der Kultusministerkonferenz überprüfen. Wenn der Abschluss nicht in anabin enthalten ist, kann man bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einen kostenpflichtigen Antrag auf Anerkennung stellen. Das kann aber viele Wochen, bzw. einige Monate dauern und verursacht Kosten in Höhe von 200,00 bis 300,00 Euro.
Es muss ferner ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegen. Das minimale Bruttojahresgehalt beträgt 58.300,00 Euro (2023). Für MINT-Berufe gilt eine niedrigere Untergrenze von 45.552,00 Euro.
Wer eine Blaue Karte EU aus dem Ausland beantragen möchte, benötigt keine Vorabanfrage bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit (ZAV) um zu klären, ob er die Voraussetzungen erfüllt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann direkt zur Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland gehen und einen Visaantrag stellen.
Von der Blauen Karte zur Niederlassungserlaubnis
Wer mit der European Blue Card seit 33 Monaten als Hochqualifizierter gearbeitet hat, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten, soweit er Pflichtbeiträge in der Sozialversicherung geleistet hat und im Übrigen die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Wer nach 21 Monaten bereits das Sprachniveau A1 in der deutschen Sprache nachweist, kann die Niederlassungserlaubnis schon früher erhalten. Ferner ist der Nachweis zu erbringen, dass man an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Die Niederlassungserlaubnis ist ein Titel für das Daueraufenthaltsrecht.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Winter 2022/23