Departure-Basics: Abfälle und Sperrmüll bei Auszug und Wohnungsaufgabe aus einer Immobilie entsorgen
Good-bye Deutschland – Wohnungsaufgabe beim Departure: Abfälle und Sperrmüll aus der Mietimmobilie entsorgen
Wer Deutschland in Richtung Ausland verlässt, der kündigt seine Wohnung und muss für eine vertragsgemäße Rückgabe sorgen. Neben Reparaturen und Renovierungsarbeiten gehört dazu auch oft eine Endreinigung und Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll.
Es hat sich im Keller oder auf dem Dachboden einiges angesammelt, das man beim Umzug nicht mitnehmen möchte oder die Handwerker haben im Rahmen von Reparaturen oder Renovierungen Abfälle zurückgelassen. Für die Übergabe muss alles weg, damit es keinen Streit über die Kaution gibt.
Wir lösen alle Probleme und Aufgaben, die sich im Rahmen eines Wegzugs ins Ausland ergeben können, nicht nur die Wohnung betreffend. Man muss an viele Dinge denken, wenn man Deutschland Good-bye sagt: Alle privaten Verträge müssen gekündigt werden, auch das Bankkonto. Der Umzug muss organisiert werden, ggf. soll auch das Auto mit.
Zurück zur Wohnung: Der Mieter ist zur Räumung der Wohnung verpflichtet, d.h. er muss sie bei Auszug „leer“ und „besenrein“ übergeben. Dies ist ein kritischer Punkt bei der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter, ebenso wie die Endreinigung vor allem bei Wohnen auf Zeit. Kann der Vermieter wegen einer schlecht geräumten Wohnung nicht neu vermieten, ist der ausziehende Mieter u.U. schadenersatzpflichtig.
+++ Dieser Service ist nicht als Einzelservice, sondern nur im Rahmen eines Departure-Pakets buchbar +++
Service-Liste Abfälle und Sperrmüll entsorgen
Stundensatz 85,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Wir erteilen Ihrem Müll eine Abfuhr!
„Mit unseren Good-Bye-Services sind Sie immer gut bedient. Sogar bei Details wie der lästigen Abfall- und Sperrmüllbeseitigung. Über die Jahre sammelt sich ja so einiges an. Häufig sollen Dinge zurückgelassen werden, die dann nach dem Auszug noch in der Wohnung oder im Keller stehen. So kann die Wohnung aber nicht ordnungsgemäß zurückgegeben werden, bzw. der Vermieter kann den Müll nach Fristsetzung zu Lasten der Kaution entsorgen lassen.
Die beste Lösung ist es, dies rechtzeitig vor dem Umzug zu bedenken. Wenn die Sachen aber stehen blieben und schnell noch eine Abfallentsorgung stattfinden muss, z.B. weil es bei Auszug im Übergabeprotokoll vereinbart wurde, dann kümmern wir uns natürlich darum und bestellen z.B. den Sperrmüll-Abholdienst der Gemeinde für und sind bei Abholung vor Ort.
Sondermüll sollten Sie möglichst nicht zur Entsorgung in der Wohnung zurücklassen, also z.B. Autobatterien, Chemikalien und dergleichen. Für gemeldete Einwohner, die solche Dinge selbst beim Recyclinghof abliefern, ist das meist kostenlos, soweit es kein gewerblicher Müll ist. Sollen wir das für Sie im Auftrag erledigen kommen oft Entsorgungsgebühren hinzu. Ist ein Müll-Malheur erst mal passiert, finden wir aber bestimmt auch in letzter Sekunde eine Lösung. Youe got a Friend in Germany!“
Tipps zum Thema, in welchem Zustand sich eine Immobilie bei Rückgabe befinden muss
Der Begriff „besenrein“ bedeutet, dass die Mietwohnung in einem Zustand übergeben werden muss, der einer groben Reinigung entspricht. Das bedeutet, dass die Wohnung sauber und aufgeräumt sein sollte, ohne dass tiefere Reinigungsarbeiten erforderlich sind. Folgendes muss ein ausziehender Mieter in der Regel tun, um die Wohnung besenrein zu übergeben:
Bodenreinigung: Die Böden sollten gefegt oder gesaugt werden. Teppichböden sollten ebenfalls gesaugt werden, um lose Verschmutzungen zu entfernen.
Entfernung von grobem Schmutz: Alle groben Verschmutzungen, wie Staub, Krümel und Schmutz, sollten entfernt werden. Dies gilt für alle Räume einschließlich Küche und Badezimmer.
Müllbeseitigung: Sämtlicher Müll, einschließlich Sperrmüll, sollte aus der Wohnung und den Nebenräumen oder -flächen (Keller, Dachboden, Garage/Stellplatz, Balkon, Garten, etc.) entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Küchenreinigung: Die Arbeitsflächen, das Spülbecken und die Herd-/Ofen-Kobination nebst Anzugshaube sollten sauber und frei von Essensresten sein. Schränke sollten ausgeräumt und ausgewischt sein.
Badezimmerreinigung: Sanitäranlagen wie Toilette, Waschbecken, Dusche und Badewanne sollten grob gereinigt werden. Kalkablagerungen und Seifenreste sollten entfernt sein.
Fenster und Türen: Die Fenster sollten zumindest von innen gereinigt sein, und Türen sollten keine groben Verschmutzungen aufweisen.
Wand- und Deckenreinigung: Spinnweben und größere Flecken sollten entfernt werden.
Entfernung von Dekorationen: Alle Dekorationen, Nägel, Schrauben und Dübel sollten entfernt werden, und eventuelle Löcher sollten fachmännisch verspachtelt werden.
Es ist nicht notwendig, dass die Wohnung in einem Zustand ist, der einer professionellen Grundreinigung entspricht. Wände müssen nicht gestrichen und Fenster müssen nicht von außen gereinigt werden, es sei denn, dies ist im Mietvertrag unter Bezug auf die Schönheitsreparaturen anhand des Zustand erforderlich.
Downloads zum Thema Abfallentsorgung
Tipps für die Tonne
1. Müll, Haushaltsgegenstände und Möbel müssen vor Rückübergabe an den Vermieter aus der Wohnung entfernt werden. Die Wohnung gilt sonst als nicht geräumt und dies wird zwangsläufig zu einem Mangel im Übergabeprotokoll
2. Bei der Räumung und Abfallentsorgung aus der Wohnung muss man auch an Keller, Dachboden, Fahrradkeller, Garage, andere Nebenräume, Balkone, Terrassen und ggf. Gartenschuppen und den Garten denken
3. Die Entsorgung über den Hausmüll darf nur in haushaltsüblichen Mengen erfolgen. Wer Müll in riesigen Mengen über die Abfalltonne entsorgen will, riskiert Ärger
4. Sperrmüll, d.h. alle Gegenstände, die wegen Größe oder Art nicht in die normalen Abfallbehälter passen und kein Hausmüll sind, sollten vor dem Auszug einer speziellen Abfallentsorgung zugeführt werden. Die Gemeinde sorgt auf Nachfrage für die Abholung oder es gibt feste Sperrmülltermine. Manchmal gibt es nur eine Abgabestelle
5. Sondermüll wie Elektronikschrott, Farben, Chemikalien, Batterien, Energiesparlampen u.v.m. können mehrfach pro Jahr bei Recyclinghöfen abgegeben werden. Auf keinen Fall wie normalen Müll entsorgen!
6. Oft muss man eine Abgabeerklärung unterschreiben und den Wohnsitz in der Gemeinde nachweisen, wenn man Abfälle bei den öffentlichen Stellen für Sperrmüll, Wert- und Problemstoffe kostenlos zur Entsorgung abgeben möchte
7. Gewerbeabfälle können nur gegen Gebühr bei Sondermüllannahmestellen entsorgt werden
8. Wenn ganze Haushaltsteile zurückbleiben sollen, die kein Müll sind, können oft auch Entrümpler helfen, die Haushaltsauflösungen durchführen
9. Fest mit der Wohnung verbundene, eingebaute Einrichtungen, die der Mieter in eine Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers eingebracht hat, muss er auf seine Kosten vor Auszug wieder entfernen
10. Eine sehr bequeme Art Müll zu entsorgen, die aber nicht am billigsten ist es, sich von einer Fachfirma einfach einen Sondermüll-Container vor die Tür stellen zu lassen
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Sommer 2024
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