Videolink: Berufskraftfahrer aus Drittstaaten – die Vertiefung. Es geht jetzt leichter, bleibt aber komplex

Videolink: Berufskraftfahrer aus Drittstaaten – die Vertiefung. Es geht jetzt leichter, bleibt aber komplex

Berufskraftfahrer aus Drittstaaten. Obwohl der Gesetzgeber Erleichterungen geschaffen hat, bleibt der Prozess komplex ANDERS CONSULTING Relocation Service

VIDEO: Angesichts des Mangels an Berufskraftfahrer ist der Aufwand gerechtfertigt. Statt auf horrende Prämien lieber auf Einwanderung setzen

In unserem neuen Video widmen wir uns dem Thema Berufskraftfahrer aus Drittstaaten. Trotz der gesetzlichen Erleichterungen aus dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2023) bleibt der Prozess weiterhin anspruchsvoll.

Die Grundvoraussetzung für Berufskraftfahrer ist der Besitz eines gültigen LKW-Führerscheins. In bestimmten Fällen, wie etwa bei südafrikanischen Führerscheinen, ist ein Umtausch in einen EU-Führerschein möglich. Für viele andere Drittstaaten ist dies jedoch nicht der Fall und es muss ein EU-Führerschein gemacht werden.

Darüber hinaus müssen die Fahrer ihre Berufserfahrung durch entsprechende Unterlagen wie Lebenslauf, Arbeitszeugnisse oder Zertifikate nachweisen. Während keine Deutschkenntnisse für den Visumsprozess mehr gefordert werden, sind diese für den Erwerb des Führerscheins und der EU-Grundqualifikation zwingend. Die beschleunigte EU-Grundqualifikation beinhaltet 140 Stunden Unterricht sowie eine 90-minütige Prüfung – beides ausschließlich in deutscher Sprache. Deshalb sollten Bewerber die Zeit vor ihrer Einreise nutzen, um fleißig Deutsch zu lernen, am besten mit einem Fokus auf berufsrelevanten Vokabeln und Redewendungen.

Für den Visumsantrag müssen bereits die Anmeldungen für den Führerschein und die EU-Grundqualifikation vorliegen. Ohne die Bereitschaft, schnell Deutsch zu lernen, wird es als Berufskraftfahrer in Deutschland schwer. Zudem muss eine geeignete Unterkunft bei der Visa-Beantragung nachgewiesen werden.

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