Videolink: Wie können Ausbildungsbetriebe Azubis sicher und schnell aus Drittstaaten nach Deutschland holen?
VIDEO: Auszubildende aus Drittstaaten gegen den deutschen Fachkräftemangel – wie geht das?
Um die Voraussetzungen für einen Auszubildenden in Deutschland zu erfüllen, sind folgende Kriterien und Vorbereitungen erforderlich: Der Auszubildende muss Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, idealerweise B2, nachweisen können. Die Schulbildung sollte einem deutschen Schulabschluss entsprechen, sei es Hauptschule, mittlere Reife oder Abitur. Die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses kann über die Kultusministerkonferenz der jeweiligen Bundesländer erfolgen.
Für die Vorbereitung ist es ratsam, rechtzeitig einen Sprachkurs zu beginnen und die Anerkennung des Schulabschlusses zu beantragen. Falls das Ausbildungsgehalt oder die Vergütung während einer schulischen Ausbildung nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, sollte der Auszubildende ein Sperrkonto vorweisen können oder eine in Deutschland lebende Person, bzw. der Ausbildungsbetrieb muss eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Suche nach angemessenem Wohnraum sollte mit Unterstützung des Arbeitgebers erfolgen, wobei Optionen wie Wohngemeinschaften oder Wohnheime für Auszubildende in Betracht gezogen werden können. Ein aussagekräftiger Lebenslauf mit bisheriger Job-Erfahrung oder Projektbeteiligungen ist ebenfalls förderlich.
Auf Seiten des Arbeitgebers muss geprüft werden, ob bezahlbarer Wohnraum für den Auszubildenden zur Verfügung steht, da die Unterstützung hierbei oft notwendig ist. Das Ausbildungsgehalt sollte so bemessen sein, dass es den Lebensunterhalt des Auszubildenden sichert und orientiert sich in der Regel am aktuellen BaföG-Satz, der momentan 906,00 Euro pro Monat (2024) beträgt.
Der Ausbildungsvertrag muss zwischen Unternehmen und Auszubildendem detailliert ausgearbeitet und von beiden Parteien handschriftlich im Original unterschrieben werden. Zudem müssen sowohl das Unternehmen als auch der Ausbilder bei der zuständigen Kammer eingetragen sein.
Für die Visumsbeantragung sind je nach Wartezeiten beim Konsulat entweder eine Vorabzustimmung der ZAV erforderlich oder es kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragt werden. Der Arbeitgeber muss dazu den Ausbildungsvertrag im Original, die Eintragung im Register, ein Begründungsschreiben mit Stellenbeschreibung und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie Nachweise über den langfristigen Wohnraum vorlegen.
Anders Consulting bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen zur Unterstützung dieses Prozesses an. Dazu gehören ein telefonisches Beratungsgespräch, die Einholung von Vollmachten, die Sichtung und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen des Auszubildenden und des Arbeitgebers, die Unterstützung bei der Suche und Buchung von fachspezifischen Sprachkursen sowie die Beantragung und Beschaffung der notwendigen Arbeitserlaubnis. Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen den Auszubildenden bei der Vorbereitung auf den Botschaftstermin und bei der Anmeldung bei der Krankenkasse und der Meldebehörde, einschließlich der Beantragung der Sozialversicherungsnummer und der Steuer-ID. Nach der Einreise erfolgt eine Unterstützung bei der Sprachausbildung und der Eröffnung eines Bankkontos sowie bei der Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels.
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Fotos: AdobeStock_366610427, Julian Grabau