Kranken- und Sozialversicherung für Expats und ausländische Fachkräfte
Relocation-Basics: Schnell und unkompliziert Mitglied in einer Krankenversicherung werden
Alle Personen, die in Deutschland leben, brauchen per Gesetz eine Krankenversicherung. Doch im Rahmen der Neueinstellung einer Fachkraft aus dem Ausland geht das Erfordernis des Krankenversicherungsschutzes für die Erlangung von Visum und Aufenthaltstitel darüber hinaus. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber und Ihre zukünftigen Mitarbeiter bei der Beantragung der Mitgliedschaft schon vor der Einreise. Anders Consulting ist Partner verschiedener Krankenversicherungen, darunter der Techniker Krankenkasse und der Barmer.
Wer Expats oder Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen möchte, stellt fest, dass die Krankenversicherung schon vor Einreise eine Rolle spielt. Für die Beantragung z.B. einer Blaue Karte EU verlangen deutsche Botschaften einen Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz. Für die Einreise kann das auch eine private Krankenversicherung für Touristen (Deckungssumme 30.000,00 Euro) sein, aber später wird trotzdem eine gesetzliche Krankenversicherung erforderlich werden, spätestens zum Arbeitsbeginn.
Anders Consulting erleichtert Ihnen den gesamten Immigration-Prozess und kümmert sich um alles, damit auch das unscheinbare Thema Krankenversicherung bereits in der Phase der Visumbeantragung unkompliziert und nachhaltig gelöst wird.
Natürlich bleibt das Wahlrecht des Arbeitnehmers bezüglich der freien Wahl einer Krankenkasse erhalten. Die meisten unserer Kunden entscheiden sich jedoch nach Prüfung für einen unserer Partner. Natürlich erklären wir den Fachkräften aus dem Ausland das hiesige System der Sozialversicherung und weisen sie darauf hin, wie das hierzulande beim Arzt oder im Krankenhaus so läuft.
Erfahrungsgemäß haben nämlich Arbeitnehmer aus dem Ausland im Rahmen des Einlebens viele Fragen bezüglich der Kranken- und Sozialversicherung sowie der Steuern in Deutschland. Gerade bei Familien besteht Bedarf an schnellen und zuverlässigen Informationen. Natürlich kümmern wir uns uns dann auch um andere private Versicherungen, wie z.B. Haftpflicht-, Hausrat- oder Pkw-Versicherung.
Anders Consulting erbringt im Rahmen des Services zur Mitgliedschaft in einer Krankenkasse keine Rechtsdienstleistungen.
Krankenkasse für alle: Aber welche Kranken-Versicherung passt zu mir?
„Wir empfehlen am liebsten unsere Partner, die Barmer und die Techniker Krankenkasse (TK), daraus machen wir keinen Hehl. Die sind beide kompetent, haben gute Leistungen, Service in englischer Sprache und so viel Erfahrung mit Fachkräften und Hochqualifizierten aus dem Ausland, dass das aus unserer Erfahrung keiner toppt. Die von uns betreuten Fachkräfte können aber natürlich jederzeit eine andere Wahl treffen. Hier geht es zur 24-Stunden-Bestellung einer Versicherungsbestätigung bei der Barmer.
Die Versicherung in einer Krankenkasse und das Thema Sozialversicherung werfen während eines Relocation-Projekts und bei Entsendungen immer wieder viele Fragen auf. Vor allem, wenn Mitarbeiter – gerade auch solche, die aus Drittstaaten kommen einem deutschen Aufenthaltstitel haben – ins Ausland entsendet werden sollen, entfaltet sich die ganze Komplexität grenzüberschreitender Entsendungen. Mit den Krankenkassen-Partnern klären wir die sozialversicherungstechnischen Fragen, mit einem Steuerberater die steuerlichen Aspekte. Und zu guter Letzt bieten wir Unterstützung bei den aufenthaltsrechtlichen Fragen, Stichwort Vander Elst-Visum. Die Erfahrung seit des Gründungsjahrs 1998 und das aktuellste Know-how zahlen sich eben für unsere Kunden aus.
All das ist eingebettet in einen Relocation-Prozess für eine Person, ein Paar oder eine Familie. Relocation-Paket bedeutet die individuelle und gut abgestimmte Auswahl von Services aus der Preisliste, nichts Vorkonfiguriertes. Wer das Menü später wieder aufschnürt, der muss allerdings wissen, dass er ein vorliegendes Problem allein lösen muss, womit ein Teil alles andere zum Stocken bringen kann. Ich plädiere dafür, alles in einer kompetenten Hand zu lassen, damit die Teile einer Entsendung oder einer Neueinstellung nicht durcheinander geraten. Ein Relocation-Manager und Allrounder wie Anders Consulting bietet sich da wirklich an. You´ve got a Friend in Germany!“
Service-Liste Krankenversicherung Deutschland
Festpreis 100,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
10 Facts zum Thema Krankenversicherung
1. Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Jeder Bürger, auch Zuwanderer, Selbständige und Freiberufler müssen eine Krankenversicherung abschließen
2. Die Wahl der Krankenkasse ist in Deutschland frei. Es herrscht Wettbewerb. Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV)
3. Allen Versicherten der GKV stehen die gleichen Leistungen zu, egal, wie alt sie sind, welche Beiträge sie leisten oder Gesundheitsrisiken sie tragen. Es gilt das Solidaritätsprinzip
4. Üblicherweise meldet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei der Krankenkasse an, wobei dem Arbeitnehmer das Wahlrecht zusteht, welche Kasse er wählen möchte
5. Selbständige Zuwanderer haben maximal drei Monate Zeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern. Danach entfällt der Anspruch in der GKV und man muss sich u.U. teurer in der PKV versichern. Vorsicht: In der PKV gibt es keine preisgünstige Familienversicherung
6. Auch bei Entsendungen ins Ausland spielen die Krankenkassen, bzw. die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eine Rolle: Um den Sozialversicherungsschutz im EU-Ausland nach dem Prinzip der Ausstrahlung sicherzustellen, ist ein entsprechender Antrag A1 notwendig. Arbeitgeber senden ihn vor der Entsendung ausgefüllt an den Sozialversicherungsträger
7. Wer einen Arbeitnehmer in ein Land außerhalb Europas entsenden will, dem hilft ebenfalls die DKVA, zu prüfen, ob es bilaterale Abkommen gibt. Ist das nicht der Fall, kann man bei der DKVA prüfen lassen, wie die Entsendung unter Verbleib in der deutschen Sozialversicherung trotzdem bewerkstelligt werden kann
8. Typische Merkmale für das Vorliegen der Ausstrahlung, d.h. den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung bei Entsendung sind: 1. Weiter in Deutschland beschäftigt (Vertrag, Arbeitgeber) 2. Entgeltabrechnung in Deutschland 3. Mitarbeiter bleibt dem deutschen Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden 4. Es handelt sich um einen von vornherein befristeten Auslandseinsatz
9. Innerhalb der EU helfen einheitliche Verordnungen, die Voraussetzungen für die Ein- und Ausstrahlung zu regeln, so dass innerhalb der EU entsendete Mitarbeiter längerfristig in Deutschland versichert bleiben
10. In Deutschland beschäftigte Drittstaatenangehörige unterliegen den gleichen Regelungen. Jedoch haben Dänemark, Großbritannien oder Nordirland die Drittstaatenverordnung nicht angenommen. Und Vorsicht: Aufenthaltsrechtlich gelten für Bürger aus Drittstaaten bei Entsendung in ein EU-Land gänzlich andere Regeln!
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Winter 2021/22
Ganz easy weitere bürokratische Hürden nehmen mit diesen Relocation-Dienstleistungen
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