Goodbye Deutschland: Rechte und Pflichten bei Auszug – Was müssen Mieter und Vermieter beachten?

Goodbye Deutschland: Rechte und Pflichten bei Auszug – Was müssen Mieter und Vermieter beachten?

Goodbye Deutschland: Regelmäßig gibt es beim Auszug aus der gekündigten Wohnung Probleme. Was müssen Mieter und Vermieter beachten?

Am Ende einer Entsendung oder bei Rückkehr ins Ausland kündigt die ausländische Fachkraft die Wohnung und muss sie in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben. Doch in welchem Zustand ist dies erforderlich? Was müssen Mieter leisten und was dürfen Vermieter fordern? Das führt oft zu Streit, wobei der Vermieter gern die Kaution zurückhält. Für den Mieter, der auf dem Sprung ins Ausland ist, eine unschöne Situation. Besser man macht sich vorher schlau. 

Worauf müssen Mieter und Vermieter bei der Rückgabe der Wohnung also achten?

Von Silvian Rosengrün, Presse und Öffentlichkeitsarbeit bei der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Berlin.

Der neue Online-Ratgeber über die Rechte und Pflichten beim Auszug aus einer Mietwohnung

Mietwohnungen erhalten mit der Zeit verschiedene Bewohner. Im Falle eines Auszugs bestehen jedoch Rechte und Pflichten für beide Parteien, also für Mieter und Vermieter. Wie genau sieht die Rechtslage aus und was ist zu beachten, wenn es zu einem Mieterwechsel kommt? Zwar werden im Mietvertrag gewisse Klauseln festgelegt, doch trotzdem müssen sich Mieter und Vermieter an bestimmte Vorschriften halten. Dies und mehr erfahren Sie im Ratgeber des VFR über die Rechte und Pflichten beim Auszug aus einer Mietwohnung.

Allgemeine Hinweise beim Auszug aus dem Mietobjekt 

Grundsätzlich gilt, was im Mietvertrag steht. Es ist genau festgehalten, in was für einem Zustand die gemietete Wohnung bei Auszug an den Vermieter übergeben werden muss, meist in Form eines Übergabeprotokolls. Vor einigen Jahren war es beispielsweise normal, das Renovierungsarbeiten bei Auszug getätigt werden mussten. Das ist mittlerweile die Seltenheit und tritt so gut wie gar nicht mehr auf.

Normal ist, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben werden muss. Dementsprechend muss der Mieter keine großen Renovierungsarbeiten leisten, sondern die Wohnung in einem adäquaten Zustand übergeben. Bereits bei Einzug vorhandene Mängel müssen nicht ausgebessert werden.

Selbst farbige Wände müssen nicht weiß gestrichen werden. Hat sich der Mieter jedoch für eine sehr dunkle Wandfarbe entschieden, muss jene allerdings überstrichen weißer. Hier reicht eine neutrale Farbe für die betroffenen Wände.

Der Unterschied zwischen Reparaturen, Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten 

Je nach Vertrag muss der Mieter bei Auszug verschiedene Ausbesserungsarbeiten bewerkstelligen. Die Unterschiede halten wir für Sie im Folgenden fest:

Renovierungsarbeiten:

Renoviert werden muss in der Regel dann, wenn der Mieter eine bestimmte Zeit lang das Mietobjekt bewohnt. Beispielsweise sollen Schönheitsreparaturen, zu denen auch das Streichen von Wänden zählt, alle acht bis zehn Jahre in den Räumen durchgeführt werden, in denen vorwiegend gewohnt und geschlafen wird. Wer jedoch eine kürzere Zeit die Wohnung mietet, muss sich darum keine Gedanken machen. Das kann bei einer vom Vermieter renovierten Wohnung anders aussehen. Die genaue Betrachtung des Mietvertrags lohnt sich bei solchen Themen besonders.

Schönheitsreparaturen:

Hierbei handelt es sich um ein heikles Thema, da es häufig zu Streitereien zwischen Mieter und Vermieter kommt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Schönheitsreparaturen allgemeine Abnutzungserscheinungen des Mietobjekts wieder beheben sollen. Das Streichen und Tapezieren von Wänden gehört dazu oder die Verschließung von Bohrlöchern. Hier lohnt sich ebenfalls ein Blick in den Mietvertag oder ein klarer Austausch über dieses Thema mit dem Vermieter.

Reparaturen:

Reparaturen sind Arbeiten, bei denen das Mietobjekt schwer beschädigt wurde. Beispielsweise könnte es passieren, dass der Parkett- oder Laminatboden schwere Beschädigungen aufweist. Solche Arbeiten laufen nicht mehr unter Schönheitsreparaturen und müssen von der verursachenden Partei behoben werden.

Rechte des Mieters

Allgemein haben Mieter verschiedene Rechte und Pflichten beim Auszug aus einem Mietobjekt. Zunächst haben wir Ihre Rechte festgehalten:

  • Schönheitsreparaturen dürfen Sie selbst durchführen. So müssen Sie beispielsweise nicht die Kosten für Handwerksarbeiten tragen, die Ihr Vermieter von Ihnen verlangt, sollte er sich selbst um die Schönheitsreparaturen kümmern wollen.
  • Sie haben das Recht auf eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe, wie sie vertraglich bei Einzug festgehalten wurde.
  • Sie müssen Ihre Wohnung erst an dem Tag um Mitternacht verlassen haben, an dem Ihr Mietvertrag endet. Ihr Vermieter kann keine vorherige Wohnungsräumung von Ihnen verlangen.

Pflichten des Mieters

Allerdings besitzen Sie als Mieter auch gewisse Pflichten:

  • Die Wohnung muss zur Wohnungsübergabe vollständig geräumt sein. Auch Müll darf nirgends zurückbleiben.
  • Haben Sie bauliche Veränderungen während der Mietzeit vorgenommen, müssen Sie diese entfernen.
  • Alle vertraglich übergebenen Schlüssel muss der Vermieter zurückerhalten. Das gilt auch für Garagen- oder Kellerschlüssel.

Pflichten des Vermieters

Schönheitsreparaturen sind gesetzlich gesehen nicht Mietersache, denn der Vermieter hat die Wohnung während der Mietdauer in dem Zustand zu erhalten, wie sie bei Einzug übergeben wurde. Nur dann, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält, muss sich der Mieter um die Schönheitsreparaturen kümmern.

Verlangt der Mieter zudem ein Übergabeprotoll, so muss jenes erstellt und für Mieter und Vermieter bereitgestellt werden. Sollte Ihr Vermieter eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe ablehnen, so können Sie die Übergabe auch alleine durchführen.

Welche Fehler treten häufig auf?

Tatsächlich tritt gerade auf Mieterseite häufig der Fehler auf, dass eine gemietete Wohnung komplett renoviert an den Vermieter übergeben werden muss. Das ist aber nicht der Fall, denn je nach Abnutzungserscheinungen und Mietdauer können Mieter bedenkenlos eine besenreine Wohnungsübergabe vorbereiten und müssen keine Bedenken haben.

Mehr Informationen zum Thema Mietrecht finden Sie auf Mietrecht.com

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