Haben Expats und Grenzgänger Anspruch auf eine Impfung?
Sind Grenzübertritte mit einer Impfung ohne Test möglich? Wer kann sich impfen lassen?
Auch bei Impfberechtigung gilt: Den Pikser gibt es erst, wenn man dran ist
Und erleichtert eine Impfung den Grenzübertritt? Natürlich sollen Impfungen auf Dauer auch wieder das Reisen ermöglichen. Derzeit erspart die Impfung den PCR-Test vor der Einreise nach Deutschland nicht. Lesen Sie hier mehr über die aktuellen Einreisebeschränkungen.
Impfungen erfolgen weiterhin nach der Coronavirus-Impfverordnung nach priorisierten Gruppen. Das gilt auch für ins Ausland entsandte Deutsche, nach Deutschland entsandte Ausländer, Fachkräfte mit lokalem Vertrag und Grenzgänger. Zwei Bedingungen müssen zudem erfüllt sein:
- Mitgliedschaft in er privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Die Impfberechtigung bleibt auch bei Entsendungen bestehen
Wer als Grenzgänger oder international Beschäftigter in der Bundesrepublik qua Beschäftigung krankenversichert ist, ist impfberechtigt. Auch Entsandte mit einer A1-Bescheinigung aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, die in Deutschland nicht krankenversichert sein müssen, weil die Einstrahlung nach Deutschland gilt, haben Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung, wenn sie an der Reihe sind.
Bestimmte Beschäftigungsgruppen sind immer impfberechtigt, ganz unabhängig von ihrem Status in Sachen Krankenversicherung oder Wohnsitz:
- Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie ambulanter Pflegedienste
- Medizinisches Personal
- Polizei- und Ordnungskräfte
- Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst
- Beschäftigte in Grund-, Sonder- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen
Grenzübertritt mit Impfnachweis statt PCR-Test und Quarantäne?
Wer von Deutschland aus ins Ausland entsendet wurde und der in der deutschen Krankenversicherung gemäß der Feststellung der Ausstrahlung krankenversichert bleibt, hat ebenfalls Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung.
Auch für den Grenzübertritt sind Regelungen geplant. Zwar wird es sehr lange dauern, bis ausländische Fachkräfte, die geimpft sind, einfach ohne Test einreisen können, aber in der EU ist der digitale grüne Pass in Vorbereitung. Außerhalb der EU werden ja auch Impfstoffe verimpft, die in der EU keine Zulassung haben, so wie zur Zeit Sinovac (China) oder Sputnik V (Russland).
Der digitale grüne Impfpass soll bald kommen
Der digitale grüne Pass wird Testergebnisse von PCR- und EU-weit anerkannten Schnelltests, Impfnachweise und Zertifikate über eine überstandene Corona-Infektion bündeln. Der Pass wird dann in der ganzen EU gültig sein und damit die Reisebeschränkungen entbehrlich machen. Damit wird das Recht auf Freizügigkeit der EU-Bürger und aller Personen, die ein entsprechendes Aufenthaltsrecht besitzen, wieder gewährleistet. Die Freizügigkeit ist nicht an den Pass gebunden, d.h. er wird keine Voraussetzung für Grenzübertritte sein. Drittländer sollen dazu motiviert werden, den Pass ebenfalls anzuerkennen. Wer keinen Pass hat, muss dann aber weiter mit Test- und Quarantäneverpflichtungen leben.
Stand: 22. April 2021, Irrtum und Änderungen vorbehalten