Pflegekräfte aus Vietnam in unter 25 Wochen in Deutschland beschäftigen
Pflegekräfte aus Vietnam in weniger als 25 Wochen - warum gibt's das nur bei uns?
In nur 25 Wochen von der Unterschrift des Arbeitsvertrags bis zur Einreise? Mit dem am 1. März 2020 eingeführten beschleunigten Fachkräfteverfahrens können nun alle Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland Pflegekräfte in unter 25 Wochen rekrutieren und in Deutschland begrüßen. Unsere Partner in Vietnam verfügen über viele Kandidaten, die praktisch reisefertig sind. Mit 100 Destinationen in Deutschland sind wir da wo sie sind. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich globaler Mobilität von Fachkräften sind wir Ihre Nr. 1, wenn es um die professionelle Rekrutierung, die berufliche Anerkennung, die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln, die Relocation und Integration vor Ort von ausländischen Pflegekräften geht. Wir vermitteln auch Pflegekräfte aus Kolumbien, Mexiko und Tunesien.
Ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung ein oder anderthalb Jahre warten bevor Ihre dringend benötigten Pflegekräfte endlich einreisen dürfen? Das ist mit uns Schnee von gestern. Mehr Tempo und Planbarkeit ist auch ein Teil von fairer Immigration, denn Unsicherheit, lange Wartezeiten und eine mögliche Verschuldung der Pflegekräfte im Herkunftsland müssen unbedingt verhindert werden. Lange Verhandlungen über Details und Verträge sind mit uns auch nicht nötig. Wir denken in Lösungen und verkomplizieren die Dinge nicht.
Sie suchen sich als Arbeitgeber einen Kandidaten in unserer Datenbank aus, stellen ihn ein – und in unter 25 Wochen erfolgt die Einreise. Wenn Sie hohe Erwartungen an die Professionalität, Zuverlässigkeit und Termintreue Ihrer globalen Personal-Agentur haben, dann passen wir definitiv zusammen!
Das mag ganz forsch klingen, aber der Mensch steht immer noch im Vordergrund! Faire Immigration ist uns wichtig. Und wir kennen die Hürden beim Erlernen der Sprache, die interkulturellen und fachlichen Probleme der Kommunikation zwischen deutschen Pflegedienstleitungen und ausländischen Pflegekräften u.v.m. Wir haben eigens ein spezielles Sprach-Coaching entwickelt, bei dem mehr als die Hälfte der sonst erforderlichen Zeit gespart werden kann.
Warum ist Anders Consulting der passende Partner für das Recruiting von Pflegekräften aus Drittstaaten?
- Die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk vietnamesischer Partner vor Ort und in Deutschland, die schon lange im Vermittlungsgeschäft von Pflegekräften tätig sind, sorgt im Prozess für die lokale Kompetenz. Dazu kommt die eigene über 20-jährige Erfahrung als besonders zuverlässiger Dienstleister für internationale Arbeitnehmermobilität
- Früher wurden Pflegekräfte im Ausland richtiggehend geködert, oft auch mit falschen Versprechungen. Vielfach mussten Sie sich verschulden, um die Vermittlung zu bezahlen. Unser Prinzip der fairen Immigration lässt das nicht zu. Wir klären über Chancen und Risiken auf, damit unsere Schützlinge wissen, was sie in Deutschland erwartet
- Kompetente Sprachbeherrschung ist der fundamentale Erfolgsfaktor für die Integration von Pflegekräften aus dem Ausland in den deutschen Klinik- und Altenpflegealltag. Alle von uns vermittelten Pflegekräfte verfügen mindestens über ein Sprachzertifikat B1. Auf Wunsch verfügen die Arbeitnehmer vor Einreise nach Deutschland schon über B2
- Fachgerechte Vorauswahl der Kandidaten und sachgerechte Aufarbeitung der Bewerberprofile
- Wir dürfen uns rühmen, durch die Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens besonders gut planbare und kurze Vorlauf- und Durchlaufzeiten zu ermöglichen. Über 20 Jahre Erfahrung in der beruflichen Anerkennung und der Beschaffung von Arbeitsvisa für Fachkräfte aus Drittstaaten sind nicht so leicht zu schlagen
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- Durch unsere Erfahrung in der internationalen Mobilität von Fachkräften sind wir mit allen Aspekten einer erfolgreichen Integration – professionell, kulturell sprachlich und sozial – in Deutschland vertraut. Wenn Sie schon schlechte Erfahrungen gesammelt haben: Wir schaffen zusammen die Wende!
- Alles aus einer Hand: 1. Zusammenführung von Arbeitgeber und Kandidat, 2. Anerkennungs- und Visaverfahren, 3. professionelles Onboarding vor Ort mit Wohnen auf Zeit bei Ankunft oder auf Dauer, 4. Behördengänge bei Meldebehörde und Ausländeramt, 5. Sprachausbildung am Arbeitsort und 5. kompetente Unterstützung bei der Integration
- Präsenz an 100 Destinationen in Deutschland, also auch bei Ihnen
- Keine Verpflichtung zu Rahmenverträgen oder der Vermittlung ganzer Gruppen. Testen Sie uns gern mit so vielen Personen wie Sie möchten
- Hohe Kostentransparenz, d.h. alle Preise und Begleitkosten sind online einzusehen und können verglichen werden
- Auf Wunsch stellen wir Ihnen ab der dritten Vermittlung ein eigenes Online-Pflegekräfte-Portal zur Verfügung, auf dem potenzielle Kandidaten nachlesen können, was sie in Deutschland erwartet und welche Unterstützungsmaßnahmen Sie als der zukünftige Arbeitgeber bei der Übersiedlung nach Deutschland schon vorbereitet haben
Transparente Leistungen mit fairen Preisen
- Sprachunterricht Niveau von A1 auf B1 1.200,00 Euro
- Optional: Upgrade zu B2 in Vietnam in der Zeit bis zur Einreise 650,00 Euro
- Übersetzungen 200,00 Euro
- Beglaubigungen, bzw. Legalisation mit Vorbeglaubigung 500,00 Euro
- Prüfung B1. Das Sprachniveau wird durch ein Goethe- oder ein Telc-Zertifikat nachgewiesen. 150,00 Euro
- Abwicklung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in Vollmacht des Arbeitgebers und Arbeitnehmers 590,00 Euro
- Vorbereitung des Botschaftstermins 100,00 Euro
- Visum (Ausstellungsgebühr) 100,00 Euro
- Öffentliche Gebühren des beschleunigten Fachkräfteverfahrens 411,00 Euro
- Vermittlungsgebühr 5.000,00 Euro
- Abholung am Flughafen und Transfer (ab Gruppe von 3 Personen, je Person) 160,00 Euro
- Übergabe eines Zimmers oder einer Wohnung 200,00 Euro
- Anmeldung bei den Meldebehörden am Wohnort 120,00 Euro
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- Eröffnung eines Bankkontos 150,00 Euro
- Orientierungstour in der Stadt ca. 3 Stunden (ab Gruppe von 3 Personen, je Person) 160,00 Euro
- Beantragung einer Fiktionsbescheinigung, bzw. des langfristigen Aufenthaltstitels, begleitet (1 Person) 390,00 Euro
Gesamtinvestition je Arbeitnehmer: 9.431,00 Euro netto (ohne Sprach-Update auf B2). Die Maßnahmen zum Erwerb des Sprachzertifikats B2 können gemäß §81 SGB von der Agentur für Arbeit gefördert werden.
Optionen:
- Spezielle Coaching-Sprachprogramme und Online-Sprachkurse während der verbleibenden Wartezeit im Herkunftsland und speziell in den ersten 6 Wochen nach Einreise zum beschleunigten Spracherwerb auf hohem Kompetenzniveau. Diese Sprachkurse lassen sich in die Kurse zum B2-Sprachzertifikat einbinden
- Wohnungssuche, begleitet, wenn kein Zimmer oder eine Wohnung vom Arbeitgeber gestellt werden kann (3 begleitete Besichtigungen, Vertrags-Check, begleitete Übergabe) 980,00 Euro
- Als weitere Option mieten wir auch im Auftrag eines Arbeitgebers Wohnungen an, die als möblierte Zimmer auf Zeit zu fairen Konditionen an Pflegekräfte vermietet werden. Der Arbeitgeber kann die Konditionen nach seinen Vorgaben gestalten und Anders Consulting kümmert sich um das Immobilien-Management („Virtuelles Schwesternwohnheim“)
- Für die langfristige Integration können auch Maßnahmen zur Familienzusammenführung in den Leistungskatalog aufgenommen werden, wenn eine Pflegekraft ihre Familie aus dem Ausland nach Deutschland holen möchte
Die Standard-Preisliste von Anders-Consulting für Relocation-Services finden Sie hier.
Wie kommen Arbeitgeber und Pflegekraft zusammen?
Das Recruitment von Pflegekräften aus Drittstaaten ist wegen der interkulturellen Unterschiede nicht immer leicht, Missverständnisse sind vorprogrammiert Unsere Hinweise für die Personalauswahl von internationalen Fachkräften helfen Ihnen vielleicht weiter, damit Ihnen schlechte Erfahrungen erspart bleiben und Sie die Besten finden, ohne unnötiges Lehrgeld zu bezahlen. Interkulturelle Probleme können auch gemindert werden, indem der heimischen Belegschaft, den Personalverantwortlichen und Pflegedienstleitungen entscheidende Kenntnisse und Fertigkeiten zum interkulturellen Verständnis vermittelt werden. Hier bieten wir entsprechende Schulungskonzepte an. Der Prozess der Anwerbung gliedert sich wie folgt:
- Vorgespräch zwischen einem deutschen Experten und Mitarbeiter mit Hintergrund in der Pflege und dem Kandidaten, entsprechende Dokumentierung
- Der Arbeitgeber erhält Zugang zu der Pflegekräftedatenbank unseres Partners edu.care und kann sich konkrete Profile und deren Status anschauen, z.B. Abschluss, Berufserfahrung, Spezialisierungen, Sprachniveu u.v.m.
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- Einzelvertragliche Beauftragung für die Vermittlung, die Visabeschaffung und das Onboarding einer Pflegekraft. Ein Rahmenvertrag ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch im Rahmen individueller Absprachen abgeschlossen werden, um Konditionen und Prozessschritte zu definieren und dauerhaft zu vereinbaren
- Organisation von Online-Bewerbungsgesprächen zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber (Personalverantwortliche, Pflegedienstleitungen), ggf. unter Einschaltung der Experten aus Vietnam. Alternativ ist die Organisation von physischen Bewerbungsgesprächen in Vietnam möglich
- Unterstützung beim Abschlusses eines Arbeitsvertrages
- Start des Verfahrens zur Anerkennung, Zulassung zum Arbeitsmarkt und für das Visum zur Einreise
Wie lange dauert es bis Anerkennung, Zulassung zum Arbeitsmarkt und das Einreisevisum erledigt sind?
Der Prozess der Anerkennung im beschleunigten Fachkräfteverfahren, die Arbeitserlaubnis und die Visumerteilung wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 1. März 2020 für die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten signifikant vereinfacht und beschleunigt.
Die Ausgangssituation ist meist: Ein Arbeitgeber hat einen Vertrag mit einer vietnamesischen Pflegekraft geschlossen. Normalerweise verlangt die Ausländerbehörde einen Beratungstermin, bevor ein Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen kann. Da wir uns 2020 über das Verfahren bei verschiedensten Ausländerbehörden im Bundesgebiet haben ausführlich beraten lassen und im Verfahren Bevollmächtigte sind, kann der Arbeitgeber sich diesen Schritt sparen. Entsprechend schnell kann agiert werden.
Leider haben noch nicht alle Bundesländer die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz geforderten zentralen Ausländerbehörden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingerichtet, z.B. NRW und Bayern (Stand Ende 2020). Dort übernimmt jeweils die Ausländerbehörden am Sitz des Arbeitgebers die Führung des Verfahrens. In Sachen Service bedeutet dies manchmal Abstriche: Da wird das Verfahren dann nicht eröffnet, sondern man wird z.B. einfach zur IHK FOSA (Foreign Skills Approval) geschickt und soll sich um die Anerkennung selbst kümmern. Das war nicht die Intention des Gesetzes, denn eigentlich sollten Arbeitgeber unter Federführung der Ausländerbehörde nicht nur ein schnelles Verfahren geboten bekommen, sondern auch eine Vereinfachung erhalten, indem sie es nur mit einer Behörde zu tun bekommen.
Das Szenario ist also, dass die Unterlagen für die Anerkennung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gemäß einer Dokumentenliste zusammengestellt wurden und vorliegen:
Start in Woche #0: Die Pflegekraft erteilt dem Klinikum oder der Einrichtung für Altenpflege eine Vollmacht für die Aktivitäten bei der Ausländerbehörde, bei der der Arbeitgeber seinen Sitz oder die entsprechende Betriebsstelle hat. Anders Consulting erhält eine Untervollmacht. Ferner schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde einer Vereinbarung nach § 81a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes, um die Rechte und Pflichten der im Verfahren agierenden Parteien zu definieren. Praktischerweise schließt der bevollmächtigte Relocation-Service diese Vereinbarung.
Woche #1 – 3: Interner Start des Verfahrens (Bearbeitungszeit maximal 2 Wochen, z.B. um fehlende Unterlagen, Übersetzungen oder Legalisationen zu beschaffen, Formulare auszufüllen, etc.). Es sollte schon zuvor darauf geachtet werden, dass keine relevanten Dokumente in der erforderlichen Form fehlen (beglaubigte Übersetzung, konsularische Legalisation mit Überbeglaubigung)
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Woche #3: Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Ausländerbehörde
Woche #3 – 11: Die Ausländerbehörde wendet sich an die im Bundesland zuständige Anerkennungsstelle und sorgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 2 Monate für den entsprechenden Anerkennungsbescheid, ggf. mit einer Liste der Defizite und erforderlichen Anpassungsmaßnahmen. Eine einmalige Verlängerung der 8 Wochen mit Begründung und Nennung der Nachfrist ist in Ausnahmefällen möglich.
Woche #11 – 13: Klärung von auftretenden Fragen und Problemen durch das Anders-Consulting-Immigration-Team
Woche #13: Die Ausländerbehörde wird schließlich den Bescheid erteilen, dass die arbeitsmarktpolitischen und ausländerrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Antragsteller kann nun über eine bevorzugte Vergabe von Terminen für Berechtigte aus dem beschleunigten Fachkräfteverfahren innerhalb von 3 Wochen auf der Webseite der ausländischen Vertretung einen Termin erhalten, um sein Einreisevisum zu beantragen
Woche #13 – 15: Die Pflegekraft stellt den Visaantrag. Erstmals werden die Originale der bislang nur in beglaubigter Kopie im Verfahren einsetzen Dokumente durch das Botschaftspersonal geprüft
Woche #15: Entscheidung der Botschaft über die Visaerteilung und Ausstellung innerhalb weiterer 3 Wochen. Die zwei letztgenannten 3-Wochen-Fristen sind gesetzlich verankert
Woche #18: Erteilung und Abholung des Visums und Reiseplanung, wenn möglich und geboten innerhalb von 2 Wochen. Die gute Planbarkeit und geringe Verfahrensdauer sind ein weiterer Teil der faireren Immigration, denn die Zelte im Herkunftsstaat sind oft schon abgebrochen, Arbeitsverträge, die bisher das Überleben sicherten, schon gekündigt.
Ab Woche #20: Ankunft am Zielflughafen in der Bundesrepublik. In diesem Moment startet der Onboarding-Prozess von Anders Consulting vor Ort. You’ve got a Friend in Germany!
Die Ausgangsqualifikation von Pflegekräften aus Vietnam ist praktisch wie theoretisch sehr hoch
Vietnamesische Pflegekräfte sind im Heimatland in der Regel für die Krankenpflege, die Gesundheitsfürsorge, die Überprüfung des Zustands des Patienten und andere Aufgaben, die den Prozess der Versorgung und Genesung der Patienten dienen, verantwortlich.
Um Pflegefachkraft zu werden ist eine 3-jährige Ausbildung an einer Fachhochschule oder ein 4-jähriges Studium an einer Universität notwendig. Eingangsvoraussetzungen sind ein Abiturabschluss und die Prüfung in den Fächern Mathematik, Chemie und Biologie mit einer Gesamtabschlussnote von mindestens 19 von 30 möglichen Punkten.
Das Studium ist ein nationales Bildungsprogramm basierend auf einem zentralisierten Ausbildungsmodell. Für einen Abschluss sind mindestens 140 Leistungspunkte erforderlich. Nicht einberechnet werden die Leistungspunkte für den Sportunterricht und für die nationale Verteidigungs- und Sicherheitserziehung.
Mögliche Aufteilung der Leistungspunkte:
Lernschwerpunkte | Kredite / Leistungspunkte |
Mindestkenntnisse in der allgemeinen Bildung (ohne Sportunterricht und nationale Verteidigungserziehung) | 28 |
Mindestkenntnisse in der beruflichen Bildung (Basiskenntnisse in der Pflege und Fachspezifische Kenntnisse) | 93 |
Wahlfächer | 10 |
Praktikum | 4 |
Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit | 5 |
Gesamt | 140 |
Allgemeine Bildung:
Nr. | Modulname | Kredite / Leistungspunkte | |
Theorie | Praxis | ||
1 | Grundprinzipien des Marxismus – Leninismus 1 | 2 | |
2 | Grundprinzipien des Marxismus – Leninismus 2 | 3 | |
3 | Ideologien von Ho Chi Minh | 2 | |
4 | Revolutionäre Ideen der Kommunistischen Partei Vietnams | 3 | |
5 | Fremdsprache 1 | 4 | |
6 | Fremdsprache 2 | 4 | |
7 | Allgemeine Informatik | 1 | 1 |
8 | Medizinische Wahrscheinlichkeitsrechnung | 2 | |
9 | Chemie | 2 | |
10 | Biologie und Genetik | 2 | |
11 | Physik und Physiologie | 2 | |
12 | Sportunterricht | 3* | |
13 | Nationale Verteidigungserziehung | 7* |
* Nicht einberechnet
Basiskenntnisse (33 Kredite):
Nr. | Modulname | Kredite / Leistungspunkte | |
Theorie | Praxis | ||
14 | Anatomie | 2 | 1 |
15 | Gewebe | 1 | 1 |
16 | Physiologie | 2 | 1 |
17 | Biochemie | 2 | |
18 | Mikroorganismus | 2 | |
19 | Parasiten | 2 | |
20 | Pathophysiologie – Immunität | 2 | 1 |
21 | Pharmakologie | 2 | |
22 | Ernährung | 2 | 1 |
23 | Gesundheitserziehung | 2 | |
24 | Epidemiologie | 2 | |
25 | Allgemeinrecht – Gesundheitsorganisation | 2 | |
26 | Wissenschaftliche Forschung – Evidenzbasierte Praxis | 2 | 1 |
27 | Medizinische Psychologie – Ethik | 2 |
Wahlfächer:
Nr. | Modulname | Kredite / Leistungspunkte | |
Theorie | Praxis | ||
1 | Fortgeschrittenen Pflege von Erwachsenen mit medizinischen Erkrankungen | 2 | |
2 | Fortgeschrittenen Pflege von Erwachsenen mit chirurgischen Erkrankungen | 2 | |
3 | Fortgeschrittenen Pflege von Erwachsenen mit infektiösen Erkrankungen | 2 | |
4 | Fortgeschrittene Pflege von Kindern | 2 | |
5 | Fortgeschrittene Pflege von Frauen, Müttern und Familien | 2 | |
6 | Fortgeschrittene Pflege von Notfallpatienten – Intensivpflege | 2 | |
7 | Pflege in der Augenheilkunde | 1 | 1 |
8 | Pflege in HNO Heilkunde | 1 | 1 |
9 | Pflege in der Zahnmedizin | 1 | 1 |
10 | Pflege in der Dermatologie | 1 | 1 |
11 | Fortgeschrittene öffentliche Pflege | 2 |
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Universitäten mit einem Pflegestudium:
- Medizinische Universität Hanoi
- Pflege – College Nam Dinh
- Öffentliche Universität für Gesundheit
- Militärakademie für Medizin
- Medizinische Universität Ho Chi Minh Stadt
- Medizinisch-Technische Universität Da Nang
- Universität für Medizin und Pharmazie Pham Ngoc Thach
Neben dem Studium wird die Ausbildung an einer Fachhochschule auch als sehr gut angesehen, da die Schüler nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Erfahrungen erwerben können. Der praktische Teil des Ausbildungsprogramm umfasst mindestens 60%. Die Ausbildung umfasst 3.165 Unterrichtseinheiten, davon 1.278 Theoriestunden und 1.887 Praxisstunden. Für den Abschluss werden mindestens 125 Leistungspunkte / Kredite benötigt.
Musterlehrplan:
Nr. | Modulname | Kredite / Leistungspunkte |
I | Allgemeine Bildung: | 15 |
Politische Bildung | 2 | |
Recht | 2 | |
Sporterziehung | 2 | |
Verteidigungs- und Sicherheitserziehung | 2 | |
Fremdsprache 1 (Englisch – Basiskenntnisse) | 5 | |
Informatik | 2 | |
II | Fachkenntnisse | 112 |
Fremdsprache 2 (Fachenglisch) | 3 | |
Anatomie – Biopsie | 3 | |
Biochemie | 3 | |
Mikrobiologie – Parasiten | 3 | |
Pathophysiologie | 2 | |
Pharmazie | 3 | |
Ernährung | 2 | |
Pflege 1 | 5 | |
Pflege 2 | 4 | |
Gesundheit – Umwelt und Hygiene | 2 | |
Epidemiologie und Infektionen | 2 | |
Gesundheitsorganisationen und medizinische Ethik | 2 | |
Pflege und Infektionskontrolle | 2 | |
Gesundheitspflege für Erwachsene mit medizinischen Erkrankungen | 5 | |
Pflege von Erwachsenen mit chirurgischen Erkrankungen | 5 | |
Gesundheitspflege von Frauen, Müttern und Familien | 6 | |
Pflege von Kindern | 5 | |
Pflege von Notfallpatienten – Intensivpflege | 3 | |
Pflege von Erwachsenen mit infektiösen Erkrankungen | 5 | |
Pflege von älteren Menschen | 3 | |
Pflegemanagement | 2 | |
Fortgeschrittenen Pflege von Erwachsenen mit medizinischen Erkrankungen | 3 | |
Fortgeschrittenen Pflege von Erwachsenen mit chirurgischen Erkrankungen | 3 | |
Fortgeschrittene Pflege von Frauen, Müttern und Familien | 3 | |
Fortgeschrittene Pflege von Kindern | 3 | |
Traditionelle Medizin | 4 | |
Rehabilitation | 4 | |
Pflege von Erwachsenen mit speziellen Krankheiten | 5 | |
Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen | 3 | |
Öffentliche Gesundheitsversorgung | 4 | |
Praktikum (Allgemeinkrankenhaus) | 6 | |
III | Wahlfächer | 4 |
Gesundheitserziehung und Kommunikation | 2 | |
Wisssenschaftliche Forschung | 2 | |
Gesamt | 129 |
Fachhochschulen:
- Medizinische Fachhochschule Ha Dong
- Medizinische Fachhochschule Hanoi
- Fachhochschule für Medizin und Pharmazie Ho Chi Minh Stadt
- Medizintechnische Hochschule Hai Duong
Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium und Ausbildung können die Absolventen in Gesundheitseinrichtungen, Kliniken, Arztpraxen, Seniorenheime oder auch Gesundheitsstationen in öffentlichen Einrichtungen und Pflegeschulen arbeiten.
Welcher Aufwand ist zur beruflichen Anerkennung nach Einreise noch nötig?
Wer das Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, erhält ein Visum zur Anerkennung, denn für Pflegekräfte aus Vietnam wird in der Regel eine Teilanerkennung nebst Defizitbescheid erteilt. Die Anerkennungsstelle stellt dabei nach Überprüfung der Ausbildungsnachweise fest, dass eine Ausbildung in der Krankenpflege in Vietnam Unterschiede zur deutschen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege aufweist. Diese können aber durch Berufserfahrung ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 Satz 3 KrPflG). Das ist aber stets eine Ermessensentscheidung der Anerkennungsstelle. Wenn der vollständige Ausgleich durch Berufserfahrung nicht möglich ist, kann der Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstands durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang mit einem Abschlussgespräch erbracht werden.
Die Kenntnisprüfung wird selten gewählt, weil sie durch sprachliche Barrieren bedingt risikoreicher ist. Der Anpassungslehrgang ist hingegen im praktischen wie im theoretischen Teil der besser strukturierte Weg, der auch die am Anfang mangelnden Sprachkenntnisse besser berücksichtigt und weniger auf einer außergewöhnlich hohen, intrinsischen Motivation beruht als die Kenntnisprüfung. Doch es treten weitere Erfordernisse auf: Die staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin kann erteilt werden, wenn die Pflegekraft auch noch über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (B2) und die gesundheitliche Eignung und die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes gegeben ist. Letzteres wird durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen.
Mit dem Visum zur Anerkennung können die Pflegekräfte nach Deutschland einreisen und umgehend mit einer Tätigkeit in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung beginnen. Die Beschäftigung steht nicht im Vordergrund, ist aber als Hilfskraft in der Einrichtung möglich. Bis zur staatlichen Anerkennung arbeiten die Pflegekräfte im Tätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach §20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV).
Dem Arbeitgeber obliegt es, mit dem Defizitbescheid als Grundlage einen Schulungsplan zu entwickeln, mit dem die festgestellten Defizite beseitigt werden. Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, die praktischen Anpassungsmaßnahmen durch geeignetes Personal zur Schulung selbst durchzuführen. Die dafür erforderliche Zeit ist bezahlte Arbeitszeit.
Anpassungsmaßnahmen sind durch die verlorene Produktivität in der Arbeitszeit natürlich mit Kosten verbunden. Je kleiner die benötigte Stundenanzahl ist, desto geringer sind die Gesamtkosten der Rekrutierung aus einem Drittstaat. Das erteilte Visum für die Anerkennung soll nicht zu verlängerten Beschäftigungszeiten, sondern zu einer möglichst schnellen Anerkennung führen. Das Startdatum der Einreisevisa richtet sich daher meistens nach den Daten, an denen die externe oder interne Pflegefachschule mit dem Unterricht beginnt.
Der Arbeitgeber hat bei Vermittlung durch Anders Consulting in Absprache mit den Kandidaten die Option, dass bereits im Herkunftsland die Prüfung für das B2-Sprachzertifikat vorbereitet oder ablegt wird, obwohl für den Start des Visumverfahrens nur B1 erforderlich ist. Viele Kliniken und Träger in der Altenpflege haben mit B1 bei der Einreise jedoch schlechte Erfahrungen gemacht, weil die Pflegekräfte einfach zu schlecht Deutsch sprechen und das Erlernen der Sprache nach Einreise nach Deutschland zu lange dauert.
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Durch das oft zeitraubende Erlernen der deutschen Sprache verlangsamt sich auch die Anerkennung und der Einsatz am Arbeitsplatz bleibt bezogen auf die Ergebnisse und die Qualität hinter den Erwartungen zurück. In jedem Fall ist es sinnvoll, auch Inhaber eines B2-Zertifikats sprachlich nachzuschulen. Vorsicht sollten Arbeitgeber bei der Frage walten lassen, um welches “B2” es sich bei einem Kandidaten eigentlich handelt. Das Zertifikat “B2 Pflege” wird nämlich oft mit dem „richtigen“ Zertifikat verwechselt. “B2 Pflege” umfasst vor allem pflegespezifische Sprachkenntnisse, nicht die Fähigkeit zu einer umfassenden, kompetenten Kommunikation in den verschiedensten Kontexten.
Wenn die Anpassungsmaßnahmen oder die Kenntnisprüfung und das Aushändigen der Berufsurkunde nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums erfolgen können, begleitet Anders Consulting die Pflegekraft in einem zusätzlichen Gang zur Ausländerbehörde der Meldeadresse für den Erwerb einer Fiktionsbescheinigung.
Sobald die Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger vorliegt und die Berufsurkunde ausgestellt wurde, muss die Pflegefachkraft vom Arbeitgeber entsprechend ihres anerkannten Abschlusses eingesetzt und tariflich eingruppiert werden. Der Weg dahin ist für den Arbeitnehmer steinig, kostet Kraft und ist fern der Heimat getrennt von Familie und Freunden ein schwieriges Unterfangen. Fördern und Fordern gut zu dosieren, ist dabei besonders gefragt. Anders Consulting kann in dieser Hinsicht den Arbeitgeber aus 20-jähriger Erfahrung mit beruflicher Integration in Deutschland kompetent beraten. Insbesondere Arbeitgeber, die keine Einzelbetreuung aus hauseigenen, personellen Ressourcen im Prozess (Anwerbung, Anerkennung, Immigration, Anpassung, Einleben, etc.) und bei der Integration (Wohnen, Behördengänge, etc.) bereitstellen können, brauchen einen guten und verlässlichen Prozess. Hier kann kaum einer besser helfen als eine erfahrene Relocation-Agentur.
Mit der vollständigen Anerkennung ist für die Pflegekraft der Moment gekommen, einen Termin mit der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort auszumachen, um einen langfristigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Aufenthaltstitel werden dann gemäß des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in der Regel auf 4 Jahre ausgestellt. Mit der nächsten Verlängerung am Ende der 4 Jahre kann dann schon eine Niederlassungserlaubnis erworben werden. Wer also als Pflegekraft im Klinikbetrieb oder in der Altenpflege die Anerkennung geschafft hat, der erwirbt damit eine langfristige Bleibeperspektive und kann später auch seine Familie nachholen.
Ausbildungsbetriebe sind in der Lage und verpflichtet, die praktischen Ausbildungsinhalte der Anpassungsmaßnahmen selbst zu vermitteln. Der theoretische Teil wird von Pflegefachschulen getragen. Die Verfügbarkeit von Unterrichtskapazitäten ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Lange Wartezeiten bis zum Start der Anpassungsmaßnahmen sind nicht erwünscht, denn sie ziehen die Anerkennung unnötig in die Länge, erhöhen die Kosten und legen der neuen Pflegekraft für einen längeren Zeitraum geringere Einkommenschancen auf, die sie jedoch für die erfolgreiche Integration benötigt.
Es werden von Anders Consulting auch spezielle Maßnahmen zum beschleunigten Spracherwerb nach Einreise angeboten, die sich im Pflegealltag auch schon bewährt haben. Zudem bereiten wir auf Wunsch die Pflegekräfte auch auf das erforderliche B2-Sprachzertifikat vor – vor oder nach der Einreise. Ein weiterer innovativer Ansatz ist das Sprach-Coaching von Anders Consulting in Zusammenarbeit mit dem Start-up Zinguist. Zinguist bietet ein neuartiges, speziell auf die Anwerbung von Pflegekräften im Ausland zugeschnittenes Coaching-Programm für extrem schnellen Spracherwerb und bessere Integration.
Eine langfristige Perspektive hängt von der beruflichen und sozialen Integration ab
Eine ganze Reihe von Kliniken und Trägern in der Altenpflege hat schon festgestellt, dass sie durch Abwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten als “Durchlauferhitzer” für andere Arbeitgeber fungieren. Oder Pflegekräfte scheitern und kehren nach Hause zurück, kaum sind ein oder zwei Jahre um. Viele junge Personalvermittlungsunternehmen vermitteln zwar Arbeitsverträge, verfügen aber über kein professionelles Know-how, wie man Pflegekräfte aus Drittstaaten langfristig integriert und damit an das Unternehmen des Arbeitgebers bindet. Insbesondere die Zeit zwischen Ankunft und Anerkennung ist problematisch, aber auch der Aufbau einer eigenen Existenz mit eigener Wohnung, sozialer Integration und eventuell dem Nachholen oder der Gründung einer Familie kann große Probleme bereiten.
Viele Vermittlungsagenturen bieten zudem gar kein professionelles Onboarding an. Oder der Arbeitgeber regelt alles in Eigenregie mit bordeigenen Mitteln. Beides mag irgendwie funktionieren, aber nachhaltig und professionell ist es oft nicht. Was Arbeitgeber mit eigenem Personal bei der Integration leisten, ist meistens rührig, gut gemeint und wird bestimmt auch mit Herzblut umgesetzt. Letztlich wird man mit einem externen Dienstleister immer kritischer sein als mit sich selbst. Und das sollte man auch!
Welche Belastungen auf die Pflegekräfte zukommen, weil keine professionellen Services zur Verfügung stehen und was an Integrationszielen nicht erreicht wird, wird dabei meistens übersehen oder aus Kostengründen ignoriert. Dabei ist gerade das gelungene Onboarding und das problemlose Einleben eine der Voraussetzungen, damit sich die Anwerbung, das aufwändige Immigration-Verfahren und die langwierigen und kostspieligen Anpassungsmaßnahmen für die Pflegekräfte aus Drittstaaten überhaupt auszahlen.
Auch hoch-professionelle Anbieter wie z.B. Triple Win, eine Zusammenarbeit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zum Zwecke der Vermittlung von Pflegekräften, haben beim Onboarding nicht so viel zu bieten. Zwar gibt es persönlichen Berater, ein Info-Kit und einen Tag Behördenbegleitung, aber aus der Sicht eines Mobilitäts-Spezialisten ist das effektiv zu wenig. Die dringend benötigten Pflegekräfte hätten auch in Hinblick auf eine gelebte Willkommenskultur eindeutig mehr verdient.
Sammelunterkünfte, in denen 10 oder mehr Pflegekräfte untergebracht sind, sind in Zeiten von Corona ein erhebliches Risiko und alles andere als integrationsfördernd. Soweit der Arbeitgeber nicht eigenen Wohnraum zur Verfügung stellen kann, sorgen wir von Anders Consulting für die Unterkunft in einem Zimmer in einer 2- bis 3-Zimmer-Wohnung für die ersten 3 oder 6 Monate. Danach erhalten die Pflegekräfte professionelle Unterstützung bei der Anmietung einer eigenen Wohnung, damit sie “flügge” werden. Das Gefühl, nicht recht heimisch zu werden, das auch zu erfolgreicher Abwerbung durch Mitbewerber beiträgt, wird so effektiv verhindert. Wer eine eigene Wohnung hat, der bleibt. Und wie schwer es insbesondere in den Ballungszentren für Deutsche und sogar Gutverdiener ist, eine Wohnung zu finden, ist ja hinlänglich bekannt. Was das für Pflegekräfte ein halbes Jahr nach der Einreise bedeutet, kann man sich also leicht ausmalen.
Man kann jedem Arbeitgeber nur empfehlen, einen Test mit professionellem Onboarding zu machen und die Ergebnisse den hausgemachten Lösungen gegenüberzustellen. Die professionellen Resultate sparen langfristig weit mehr Geld als sie kosten und die internen Strukturen werden geschont. Auch ist eine volle Skalierbarkeit gegeben. Manchmal fällt es den Entscheidern in der Leitungsebene, der Personalabteilung oder den Pflegedienstleitungen nicht leicht, loszulassen. Aber jeder sollte tun,was er am besten kann. Lassen Sie also unsere über 80 Relocation-Consultants, die an 100 Destinationen in Deutschland tätig sind, ran, denn sie haben jahrelange Erfahrung, kennen Ihre Region wie ihre Westentasche, sind emphatisch und vor Ort perfekt mit Behörden und Immobilienmärkten vernetzt.
Die Kosten für die Rekrutierung, Reise- und Nebenkosten, Anpassungsmaßnahmen, Sprachausbildung und das Onboarding sind hoch. Gesamtbeträge von 15.000,00 Euro sind keine Seltenheit, wenn man direkte und Opportunitätskosten zusammenrechnet. Gut, wenn man bei solchen Größenordnungen durch professionelle Dienstleister auch auf die Effizienz und Skalierbarkeit achtet.
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Die Fundamente für ein nachhaltiges Integrationsergebnis werden früh gelegt. Kandidaten müssen über alle wichtigen Fragen und Probleme, die bei der Immigration nach Deutschland entstehen können, angemessen aufgeklärt werden. Insbesondere auf folgende Punkte werden Pflegekräfte, die durch uns vermittelt werden, hingewiesen:
- Gehälter, Lebenshaltung und Mieten: Oft kommt es zu vermeidbaren Enttäuschungen, was für ein Leben mit dem Gehalt einer Pflegekraft man in einer Stadt wie Hamburg, Berlin oder München, bzw. generell in Deutschland führen kann. Und für viele ist es wichtig, genug Spielraum zu haben, um Geld nach Hause zu schicken
- Die Bedeutung der Sprache: Kandidaten unterschätzen mehrheitlich, wie sehr ihr Erfolg im Klinikbetrieb und im privaten Leben von der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit abhängt. Insbesondere wenn es Gruppen von Pflegekräften gleicher Nation gibt, die zusammen untergebracht sind, setzt der Irrglaube ein, Deutsch sei nicht so wichtig,weil man in der Freizeit immer seine Heimatsprache spricht
- Die Arbeitswelt in der Klinik und der Altenpflege: Der Ton ist manchmal hart, die Anforderungen immer hoch. Das steht mit der eigenen Mentalität manchmal in Konflikt. Der Umgangston und die Hierarchie in Deutschland machen den Pflegekräften häufig zu schaffen, waren sie doch zuvor im Heimatland ein anerkannter Partner des Arztes
- Wobei und in welcher Form unterstützt mich der Arbeitgeber? Schon bei der Jagd nach den besten Kandidaten im Ausland ist es sinnvoll, ein entsprechendes Immigration- und Relocation-Paket anbieten zu können. Denn auch bei Pflegekräften aus Drittstaaten stehen die Qualität des Abschlusses, die Berufserfahrung und die Deutschkenntnisse hoch im Kurs. Wer gute Leute haben will, muss sich auch um sie kümmern. Die ersten 100 Tage sind von elementarer Bedeutung. Da sollte nichts schiefgehen und die Pflegekraft sollte sich voll auf den Job konzentrieren können.
Ein professionelles Onboarding-Paket als integraler Bestandteil der Vermittlung von Pflegekräften aus Drittstaaten hilft, die anstehenden Aufgaben und Probleme nach der Ankunft zu lösen und Risiken zu vermeiden.
Wichtige Elemente des Onboardings:
- Conference-Call zwischen der Pflegekraft, dem Relocation-Consultant vor Ort und dem fachlichen Vorgesetzten vor der Abreise. Es gibt viel zu besprechen und zu planen
- Abholung am Flughafen und Übergabe eines Welcome-Pakets (SIM-Karte, Monatskarte ÖPNV, vor-eröffnetes Konto)
- Vorbereitung und Übergabe einer bezahlbaren, hygienischen und sicheren Unterkunft bei Ankunft
- Orientierung im Lebensumfeld und Unterstützung beim praktischen Einleben
- Durchführung und Begleitung erforderlicher Behördengänge (Anmeldung, Ausländerbehörde, polizeiliches Führungszeugnis)
- Koordination und Begleitung von Terminen in der Klinik, z.B. bei der Gesundheitsprüfung, Materialausgabe, etc.
- Besondere Unterstützung für Eltern, z.B. Schul- und KiTa-Suche, Kindergeld, Partner-Integration u.v.m.
- Ansprechpartner in Notfällen, Telefon-Help-Desk
- Unterstützung der langfristigen Integration, z.B. durch die begleitete Suche nach einer Wohnung auf dem freien Markt, Unterstützung bei der Familienzusammenführung und dergl.
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