Expats und Fachkräfte aus dem Ausland fragen sich: Pkw-Versicherung in Deutschland – wie geht das?

Expats und Fachkräfte aus dem Ausland fragen sich: Pkw-Versicherung in Deutschland – wie geht das?

Relocation-Bascis: 1. Was muss man tun, um in Deutschland ein Kfz zuzulassen?

Sie sind gerade nach Deutschland gezogen und müssen Ihren gekauften oder importierten Wagen versichern? Finden Sie die verschiedenen Regeln und Vorschriften in Sachen Autoversicherung auch so unübersichtlich? Um Ihnen die Sache ein bisschen einfacher zu machen, haben wir hier für Sie eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten, die man kennen sollte.

Grundsätzlich gibt es viele Variablen, die die Kosten der Versicherung eines Fahrzeugs beeinflussen, z.B. das Fahrzeugmodell, die Art der Pkw-Versicherung, Vorschäden, der Fahrer und die jährliche Laufleistung, die Sie mit dem Wagen zurücklegen.

2. Die Arten von Pkw-Versicherungen in Deutschland

Es gibt drei Hauptarten von Autoversicherungen und Sie können diejenige wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt:

  • Haftpflichtversicherung: Dies ist die einzige gesetzlich verbindlich vorgeschriebene Deckungszusage, da man ohne sie kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf. Sie deckt Schäden ab, die einer dritten Partei entstehen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt
  • Teilkasko: Dies ist eine zusätzliche Deckung und daher freiwillig, Dabei werden Sie für Schäden, die ein Dritter an Ihrem Fahrzeug verursacht, entschädigt, nicht für solche hingegen, die Sie selbst verursacht haben
  • Vollkasko: Ebenfalls freiwillig und wie der Name schon suggeriert, die teuerste Deckungszusage. Es wird auch gezahlt, wenn Sie selbst einen Schaden an Ihrem Auto verursacht haben, was es zur teuersten Variante macht. Das hat eben seinen Preis. Die Versicherung leistet nicht, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeiführen.

Überwiegend hängt es von Ihren persönlichen Sicherheitsbedürfnissen ab, welche Art der Versicherung Sie benötigen.  Bei Leasing-Fahrzeugen ist die Vollkasko vertragliche Pflicht und nicht in der Leasing-Rate enthalten. Bei Neufahrzeugen achten Sie außerdem darauf, dass die Versicherung einen GAP-Schutz beinhaltet, wodurch der gesamte Fahrzeugpreis bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet wird.

3. Die Schadenfreiheits-Klasse

Einer weiterer wichtiger Punkt, der berücksichtigt werden sollte, ist die sogenannte Schadenfreiheitsklasse. Gemeint sind hier die Jahre, die man ohne Unfall gefahren ist. Danach richtet sich auch der Schadenfreiheitsrabatt – und damit die Höhe der tatsächlichen Versicherungsbeiträge.

Der genaue Rabatt ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Als goldene Regel gilt, je höher die Schadenfreiheitsklasse je niedriger der Versicherungsbeitrag. Es lohnt sich in jedem Fall vorsichtig zu fahren. Bitte beachten: In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. 

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht sollte sich von seiner Vorversicherung im Ausland eine Versicherungshistorie ausstellen lassen, um bei entsprechenden unfallfreien Jahren gleich in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingruppiert werden zu können.

4. Personen, die versichert werden können

Jetzt kennen Sie die Versicherungsarten und die Schadenfreiheitsklasse zusammen mit dem Schadenfreiheitsrabatt. Dann sollten wir nun klären, welche Personen versichert werden können. Abhängig vom Versicherer und der jeweiligen Police, gibt es mehrere Optionen:

  • Der Versicherungsnehmer: Diese Person ist stets versichert. Allerdings muss der Versicherungsnehmer nicht der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs sein.
  • Der Autobesitzer, bzw. Halter
  • Zusätzliche Fahrer wie Familienmitglieder (Lebenspartner, Ehegatten, Kinder), Freunde und Bekannte, etc. 

Die Versicherungspolice und der Beitragssatz basieren oft auf dem eingeschränkten Personenkreis, der das Fahrzeug fährt. Wenn andere Personen regelmäßig fahren und dies nicht angegeben wurde, kann dies im Schadensfall zu Problemen führen, wie etwa einer Leistungskürzung oder im schlimmsten Fall einer Vertragskündigung.

Was einen Bekannten betrifft, der das Auto nur gelegentlich fährt: Solange in der Police keine Einschränkungen auf bestimmte Fahrer oder Fahrerkreise festgelegt sind, sind solche Gelegenheitsfahrten in der Regel mitversichert.

5. Jährliche Laufleistung

Wie viel man tatsächlich fährt, beeinflusst den Versicherungsbeitrag ebenfalls. Alles in allem gilt, dass je mehr man fährt, desto höher der Betrag. Die meisten Versicherungen haben eine Kilometertabelle, anhand derer sie die Zahlungen kalkulieren. 

So funktioniert die Berechnung anhand der Laufleistung:

  1. Angabe der geschätzten Jahreskilometer: Bei Abschluss der Versicherungspolice wird man aufgefordert, die voraussichtliche jährliche Kilometerleistung anzugeben. Diese Angabe dient als Basis für die Prämienberechnung
  2. Einstufung in Kilometerklassen: Die Versicherer teilen die Kilometerangaben in verschiedene Klassen ein, z. B. 0-6.000 km, 6.001-12.000 km, 12.001-20.000 km, etc. Je höher die Klasse, desto höher die Prämie.
  3. Prämienanpassung bei Abweichungen: Sollte man  im Laufe des Versicherungsjahres feststellen, dass man mehr oder weniger Kilometer fährt als ursprünglich angegeben, sollte man dies der Versicherung mitteilen. Bei einer signifikanten Abweichung kann die Prämie nachträglich angepasst werden – entweder nach oben, wenn man mehr fährt, oder nach unten, wenn man weniger fährt.
  4. Überprüfung der Kilometerleistung: In einigen Fällen kann die Versicherung nach Ablauf des Jahres den Kilometerstand des Fahrzeugs überprüfen. Dies kann durch eine Werkstatt, TÜV-Berichte oder durch eine Selbstauskunft geschehen. Sollten die gefahrenen Kilometer erheblich von den gemeldeten abweichen, kann es zu Nachzahlungen kommen.
  5. Rabatt bei geringer Laufleistung: Wer besonders wenig fährt, kannst oft von einem niedrigeren Beitrag profitieren. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Wenigfahrer an.

Es ist wichtig, die Kilometerleistung möglichst genau anzugeben und bei Änderungen frühzeitig die Versicherung zu informieren, um eventuelle Probleme im Schadensfall zu vermeiden. Falschangaben oder das Verschweigen höherer Laufleistungen können im Schadensfall zu Problemen führen, wie etwa einer Leistungsverweigerung oder einer Vertragsstrafe.

6. Die eVB-Nummer zur Zulassung des Fahrzeugs

Nach gründlicher Überlegung der Wahlmöglichkeiten haben Sie sich für eine bestimmte Police entschieden und eine Bestätigung bekommen, dass soweit alles klar ist. Dann entdecken Sie einen merkwürdigen Code, der aus Buchstaben und Zahlen besteht, und der sich eVB-Nummer nennt. Worum geht es und warum ist das wichtig? Diese Nummer erhalten Sie nur von Ihrer Versicherung, wenn Sie die Autoversicherung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Abkürzung steht für “elektronische Versicherungsbestätigung”. Sie werden diese Nummer benötigen, um ein Auto in Deutschland zuzulassen, da sie den Nachweis erbringt, dass das Fahrzeug wenigstens eine Haftpflichtversicherung hat. Ohne eine eVB ist das schlicht nicht möglich. Sobald man die eVB-Nummer hat und in Deutschland eine Meldeadresse hat, kann man einen Termin bei der Zulassungsstelle buchen. Nach der Zulassung des Fahrzeugs steht dem vergnüglichen Autofahren in Deutschland nichts mehr im Wege.

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