Relocation-Update: Eilmeldung zum Brexit

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Jetzt wird es ernst: Der harte Brexit und der Aufenthaltstitel für in Deutschland lebende Briten

+++ Der Inhalt dieses Artikels ist veraltet (Stand 1.Mai 2022) +++

Es ist recht wahrscheinlich, dass ein geregelter Brexit platzt. Was müssen britische Staatsbürger nun tun?

Da nach wie vor keine Klarheit darüber herrscht, ob Boris Johnson noch einen Antrag auf Vertagung des Brexits stellt oder ob es noch zu einem Austrittsabkommen kommt, ist die konkrete Lage für in Deutschland lebende britische Staatsbürger nach wie vor unklar. Jedoch sind, unabhängig von einem Austrittsabkommen und dem konkreten Termin (31. Oktober 2019 oder 31. Januar 2020), Folgen für das Aufenthaltsrecht in Deutschland zu beachten.

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Bei einem Brexit mit Austrittsabkommen ist ein Übergangszeitraum bis Ende 2020 geplant, in dem die bisherigen EU-Freizügigkeitsrechte wie für Unionsbürger weiterhin gelten. Ab dem 1. Januar 2021 werden dann aber die üblichen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden, wenngleich es eine Reihe von Privilegien gibt, die sich aus dem Austrittsabkommen ergeben. Nicht klar ist, ob diese Privilegien in einem geänderten oder neuen Austrittsabkommen unverändert übernommen werden.

Wer schon länger in Deutschland lebt oder mit einem deutschen Ehegatten verheiratet ist, sollte außerdem prüfen, ob eventuell eine Einbürgerung in Betracht kommt. Auch im Falle eines No-Deal-Brexit kann der Antrag bis zum Austrittszeitpunkt gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die britische Staatsbürgerschaft kann beibehalten werden.

Für alle anderen hingegen sieht die Bundesregierung bei einem No-Deal-Brexit bislang vor, dass für einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten das Aufenthaltsrecht britischer Staatsbürger gewahrt und auch die Erwerbstätigkeit erlaubt bleibt. In diesen 9 Monaten muss aber ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden, d.h. niemand muss nach Großbritannien reisen, um dort bei der deutschen Botschaft einen Antrag zu stellen. Dies kann bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde erfolgen.

Antragsteller sollten für eine ausreichende Gültigkeit des britischen Reisepasses sorgen, möglichst länger als die Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Auslaufende Dokumente sollte man rechtzeitig verlängern lassen.

Für den Fall des No-Deal-Brexit sollen die Aufenthaltsrechte für bereits in Deutschland lebende Briten zu den gleichen Konditionen erteilt werden wie sie bisher bestanden. In der Folge muss keiner damit rechnen, sein Aufenthaltsrecht zu verlieren, aber es muss ein Antrag gestellt und ggf. Nachweise erbracht und Dokumente vorgelegt werden.

Je nach Ausländerbehörde werden bereits Termine vergeben oder es findet eine Online-Registrierung statt, so dass die Antragsteller sich zeitig informieren und tätig werden sollten, um ihre Rechte zu wahren.

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